Tag der Pressefreiheit / „Es ist ein Armutszeugnis“: ALJP fordert erneut Informations-Zugangsrecht für Journalisten in Luxemburg
Luxemburgs Journalistenverband ALJP hat zum heutigen Internationalen Tag der Pressefreiheit erneut an mehrere Forderungen erinnert, die laut deren Auffassung im Großherzogtum umgesetzt werden sollten. Darunter das Zugangsrecht auf Information für Reporter. Die Auswirkungen der „Circulaire Bettel“ bezeichnet die Vereinigung dabei als „absurd und demokratiefeindlich“.
Es steht ganz oben auf der Forderungsliste des Journalistenverbands ALJP: ein Zugangsrecht auf Information für professionelle Journalistinnen und Journalisten. Zum Internationalen Tag der Pressefreiheit heute am 3. Mai hat die Vereinigung der Berufsjournalisten erneut auf Dinge hingewiesen, die sich bezüglich der Rechte von Journalisten im Land ändern sollten. „Es ist ein Armutszeugnis, dass sich die politischen Entscheidungsträger weiterhin weigern, mit einem gesetzlich verankerten Informationszugangsrecht dem internationalen Standard gerecht zu werden“, so die ALJP zu ihrer ersten Forderung. Der politische Wille, der dem Verband gegenüber jahrelang signalisiert wurde, reiche nicht aus. „Wir fordern Taten!“, heißt es in der Pressemitteilung vom Dienstag.
Eine weitere Forderung der ALJP: „das gänzliche Zurückziehen der ‚Circulaire Bettel’ und ‚Circulaire Bettel 2.0’“. Die Existenz der „Circulaire Bettel“ komme weiterhin einem „effektiven Verbot für jegliche Kommunikation zwischen Journalist(inn)en und Staatsbeamten unter Androhung der Kündigung“ gleich. „Die Tatsache, dass eine Circulaire, über die nie eine demokratische Entscheidung getroffen wurde, die Hälfte der Gesellschaft knebelt, ist absurd und demokratiefeindlich“, so die ALJP. Man habe kein Vertrauen, dass eine Version 3.0 diesen Trend brechen würde, und sehe daher alleine in der kompletten Abschaffung einen Weg, „diese effektive Zensur abzuschaffen“.
Lange Wartezeiten bei Beantwortung von Anfragen
Das „Festlegen einer legal bindenden Definition des Berufes“ des professionellen Journalisten sei laut ALJP ebenfalls notwendig. Damit solle ermöglicht werden, Unklarheiten bei der Vergabe von Pressekarten und der staatlichen Pressehilfe zu beheben – oder auch den Anwendungsbereich des Deontologiekodex zu verdeutlichen. Auch die Rücknahme der „einseitig umgesetzten Reduktion der staatlichen Pressehilfen von 50.000 auf 30.000 Euro jährlich“ pro professionellen Journalisten ist auf der Forderungsliste zu finden.
Als Letztes fordert die ALJP das Schaffen von offiziellen Pressesprecher-Posten in öffentlichen Verwaltungen – um die Kommunikation hinsichtlich politischer Stellungnahmen zu vereinfachen. „Während die Pressestellen der öffentlichen Verwaltungen ständig wachsen, scheint diese Entwicklung keinen positiven Einfluss auf ihre Fähigkeit zu haben, Presseanfragen politischen Charakters zeitnah zu beantworten“, schreibt die Vereinigung. Diese scheinen laut ALJP derzeit vorauszusetzen, dass sich die Minister oder Regierungsräte persönlich mit diesen Fragen befassen, was zu langen Wartezeiten führe. Die Erstellung eines Pressesprecher-Postens oder die Befugnis für Pressestellen-Mitarbeitende, politische Fragen zu beantworten, solle demnach dabei helfen, Kommunikationsbarrieren abzubauen.
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Seit 1933 gibt es Kommunikationstransparenzdefizite im katholischen Staat Luxemburg. Eine internationale Wahrheits- und Versöhnungskommission kann Abhilfe schaffen.
MFG
Robert Hottua
No der Pressefreiheet brauchen mer och Bewegungsfreiheet, oder Mobilitei’tsfreiheet, well den FB ass amgaang eis dei‘ ewegzehuelen !
Wann wird Herr Bettel endlich in einem Live Interview mit dieser Thematik konfrontiert? Er soll vor der Kamera/Mikrofon Stellung nehmen und den Bürgern erklären, mit welchem Recht den Journalisten dieses Zugangsrecht (noch immer) verweigert wird – wohlwissend was es für die Demokratie bedeutet, wenn die Bürger die ihnen zustehenden Informationen spät oder gar nicht bekommen.
„The press was to serve the governed, not the governors – Die Presse soll den Regierten dienen, nicht den Regierenden.“ United States Supreme Court, 1971.
Die Staatskonten der Jahre 1940-1945 sind noch immer nicht einsehbar! Archive nicht resp. schwer zugänglich oder so chaotisch, daß Recherchen unmöglich sind. Affäiren werden unter Verschluß gehalten. („Bommeléëer, Monsieur Julien, Monsieur Pierre, etc etc….“) Von Dialog und Transparenz ist nichts vorhanden. Alles leere Versprechen!!!