Luftfahrt / EU-Regelung zur Slot-Verteilung: Riskiert Luxair, Landerechte zu verlieren?
Airlines müssen Flughäfen oft genug anfliegen, sonst verlieren sie ihre Landerechte. Medienberichten zufolge hatten 2021 diverse Fluggesellschaften Probleme, diese Quote zu erfüllen – darunter auch Luxair. Das Tageblatt hat bei Luxair und der Europäischen Kommission nachgefragt, wie die Lage knapp ein Jahr später aussieht.
Dass der Klimawandel dringendes Handeln erfordert, dürfte inzwischen den meisten klar sein. Bei der Umsetzung hapert es allerdings noch vielerorts. Und dann gibt es noch Regelungen, die Unternehmen praktisch dazu zwingen, weiterhin Abgase in die Luft auszustoßen. Eine EU-Regelung verpflichtet Airlines nämlich dazu, 80 Prozent ihrer Zeitnischen auf Flughäfen einzuhalten, ansonsten verlieren sie ihre Slots (siehe Infokasten). Aufgrund der Coronakrise wurde die von den Airlines zu erfüllende Quote zeitweilig auf 50 Prozent heruntergeschraubt. Das Luxemburger Wort berichtete im Januar 2022, dass Airlines sich dadurch gezwungen sahen, teils mit leeren oder fast leeren Maschinen zu fliegen – auch Luxair soll davon betroffen gewesen sein. Transportminister François Bausch („déi gréng“) versuchte bei der Europäischen Kommission eine Senkung der Untergrenze auf 30 Prozent zu erwirken – ohne Erfolg.
Regelung von An- und Abflügen an
europäischen Flughäfen
Flughäfen verfügen laut der Europäischen Kommission über eine gewisse Anzahl an Zeitnischen, in denen Flugzeuge landen und abheben können. Ist die Slot-Nachfrage der Airlines größer als die verfügbare Anzahl, wird deren Vergabe von einem Zeitnischenkoordinator geregelt. Hierbei handelt es sich um eine unabhängige Person, die, basierend auf EU-Grundlage, entscheidet, welche Luftfahrtunternehmen zu einer bestimmten Tages- und Wochenzeit welche Slots erhalten sollen. Diese werden zweimal jährlich verteilt, zur Sommer- und zur Wintersaison. Sollte eine Airline es nicht schaffen, die Slots zu 80 Prozent zu nutzen, wird die Zeitnische wieder frei. Es gilt das Prinzip „Use-it-or-lose-it“. Die freigewordenen Slots fließen in einen Slot-Pool und werden neu verteilt. 50 Prozent davon werden prioritär neuen Marktteilnehmern zugeteilt.
Die Luftfahrt ist zwar naturgemäß ein globales Geschäft, die Zuweisung von Zeitnischen unterliegt zumeist aber lokalen Vorschriften und funktioniert demnach in den verschiedenen Teilen der Welt auch unterschiedlich. In Europa stützt sich die Slot-Verordnung auf die globalen Richtlinien der International Air Transport Association (IATA).
2022 wurde die zu erfüllende Nutzungsrate für die Sommerperiode wieder auf 64 Prozent und für die Winterflugperiode auf 75 Prozent angehoben. Damit nähert sie sich wieder dem alten Standard. Drohen Luxair dadurch schwere Zeiten – und möglicherweise sogar der Verlust einiger Zeitnischen? „Wir sehen derzeit keine Risiken für Luxair“, antwortet die Fluggesellschaft auf Nachfrage des Tageblatt. Die Airline nutze im aktuellen Winterflugplan, abhängig vom Zielort, wieder zwischen 70 und 80 Prozent der Slots.
In dem von der Pandemie geprägten Jahr 2021 seien jedoch spezifische Märkte von Luxair „betroffen“ gewesen, darunter auch Deutschland, Österreich und England. Die Erholung des Marktes habe dort „wesentlich länger gedauert, beziehungsweise kam die Omikron-Welle dort zuerst zum Tragen“, teilt ein Luxair-Sprecher mit. Österreich hatte Ende Oktober 2021 beispielsweise einen bundesweiten, 20-tägigen Lockdown eingeführt – auch Geimpfte waren davon betroffen. Die Märkte in Spanien und Portugal hingegen hätten sich schneller erholt und die Flugzeuge konnten dementsprechend auch schneller wieder gefüllt werden. Hinzu kam, dass einige Passagiere aufgrund fehlender Dokumente ihren Flug nicht antreten konnten.
Veraltete EU-Regelung
„Niemand in der Luftfahrt hat Interesse an Leerflügen, wegen der Umweltentlastung, aber auch zur Kostenersparnis“, sagt Luxair dem Tageblatt. Aus diesem Grund sei die europäische Slot-Regelung während der Pandemie auch angepasst worden. „Bei Luxair hat es nie geplante Leerflüge zur Slot-Sicherung gegeben“, sagt der Sprecher weiter – eine geringe Belegung der Flüge allerdings schon. Aviation24.be berichtete, dass Luxair-Flüge im Jahr 2021 durchschnittlich zu 69 Prozent belegt waren.
Diese Zahlen konnte oder wollte Luxair allerdings nicht bestätigen. „Die öffentlich verfügbaren Daten sind zumeist nie 100 Prozent genau, es hängt von verschiedenen Datenquellen ab. Oftmals sind der sogenannte Direktverkauf oder der von Partner-Airlines generierte Verkehr nicht korrekt abgebildet“, teilt die Gesellschaft mit.
Die geringe Belegung hätte sich „aber eher aus operativen Gründen, zum Beispiel weil kurzfristig mehrere Passagiere nicht zum Flug erschienen sind“, ergeben. Hauptursache dafür seien vor allem nicht oder nicht vollständig ausgefüllte Einreiseformulare gewesen sowie Personen, die ihren Impfstatus nicht nachweisen konnten.
Da die Luxair es schließlich doch schaffte, die angepasste Nutzungsrate in der von der Pandemie geprägten Zeit zu erfüllen, hat Luxemburgs Transportminister derzeit nicht vor, abermals eine Anpassung dieser EU-Richtlinie in Erwägung zu ziehen. Das teilt eine Pressesprecherin des Transportministeriums auf Nachfrage des Tageblatt mit.
Zudem liegt dem Europaparlament und dem Rat der Europäischen Union bereits seit 2011 ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Regelung vor. Dieser hat allerdings „keine Fortschritte erzielt“, sagt die Sprecherin der Europäischen Kommission. Dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission ist zu entnehmen, dass für das dritte Quartal 2023 eine Überarbeitung der Verordnung vorgesehen ist.
Die EU-Zeitnischenvorschriften seien das letzte Mal im Jahr 2004 überprüft worden – vor 18 Jahren also. Demnach sei eine Aktualisierung notwendig, um der bestehenden Verordnung Rechnung zu tragen und die seither veränderten Marktbedingungen in Betracht zu ziehen. Auch die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie müssten berücksichtigt werden.
Eigenverantwortung der Airlines
Den Vorwurf, dass die EU Fluggesellschaften mit der Nischenregelung praktisch dazu zwinge, mit leeren oder kaum gefüllten Maschinen zu fliegen, will die Pressesprecherin der Europäischen Kommission so nicht stehen lassen: Die EU habe „bereits erhebliche Zugeständnisse gemacht, indem sie die Nutzungsschwelle flächendeckend gesenkt hat, und durch das stärker individualisierte JNUS-System“. Bei den JNUS handelt es sich um ein Instrument „begründeter Ausnahmen für die Nichtnutzung von Zeitnischen“.
Wenn eine Fluggesellschaft keine JNUS beantragt oder erhalten habe, dürfe nicht behauptet werden, dass die EU-Vorschriften sie zum Fliegen zwingen, so die Sprecherin. „Jeder durchgeführte Flug ist eine Entscheidung der Fluggesellschaft selbst, um den privaten Zugang zu einer öffentlichen Ressource zu erhalten. Eine Fluggesellschaft muss daher die Verantwortung für die wirtschaftlichen und ökologischen Kosten solcher privaten Ressourcenoptimierungsentscheidungen übernehmen.“
Auslastung der Luxair-Reiseziele
Mitsamt den angekündigten Routen wird die Luxemburger Fluggesellschaft im kommendem Sommer 90 unterschiedliche Flughäfen anfliegen. Die Gesellschaft kann jedoch nicht vorhersagen, welche Destinationen besonders hohe bzw. besonders niedrige Passagierzahlen erreichen. Innerhalb nur eines Monats gibt es an den einzelnen Flugtagen bereits große Schwankungen. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass in den Sommerferien höhere Auslastungen erzielt werden. In dieser Periode werden Kunden etwa im gleichen Zeitraum abreisen und zurückkehren wollen.
Die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt, Eurocontrol, prognostiziert, dass die Flugplanperiode im Winter 2022/2023 90 Prozent des Niveaus von 2019 erreichen wird. Dies rechtfertige die Rückkehr zu einer höheren Nutzungsrate, meint die Sprecherin der Europäischen Kommission. Die Verordnung zur Anhebung der Nutzungsrate vom 25. Oktober 2022 enthalte zudem noch zwei Schutzbestimmungen: So sei das Instrument der JNUS ausgeweitet worden. Airlines könnten in Ausnahmesituationen wie epidemiologischen Notfällen, Naturkatastrophen oder weit verbreiteten politischen Unruhen – die den Flugverkehr behindern – von diesem Instrument Gebrauch machen. Darüber hinaus kann die Kommission die Nutzungsrate wieder senken, wenn das Luftverkehrsaufkommen vier aufeinanderfolgende Wochen lang unter 80 Prozent fällt – etwa wegen eines epidemiologischen Notfalls oder dem Ukraine-Konflikt.
Die Verordnung enthält zudem spezifische Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der russischen Aggression sowie Maßnahmen, die zu gegebener Zeit die Wiederherstellung der Luftverbindung zwischen der EU und der Ukraine gewährleisten sollen. Dazu gehören beispielsweise eine 16-wöchige Erholungsphase nach der Wiedereröffnung des ukrainischen Luftraums, bevor die EU-Zeitnischenanforderungen wieder greifen, und die Möglichkeit, einen delegierten Rechtsakt zur Senkung der Nutzungsrate auf Strecken zwischen der EU und der Ukraine zu erlassen. Unter einem delegierten Rechtsakt ist ein von der Europäischen Kommission erlassener Rechtsakt ohne Gesetzescharakter zu verstehen, der der Änderung oder Ergänzung von nicht wesentlichen Vorschriften von Rechtsakten dient.
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