/ Ex-Sträflinge unter der Lupe: Uni-Dekanin Katalin Ligeti hilft mit, Luxemburgs Justiz zu reformieren
Was passiert mit Menschen, die eine Gefängnisstrafe abgesessen haben – und plötzlich wieder ein Leben in Freiheit leben müssen? In Luxemburg bleibt diese Frage unbeantwortet. Denn ein Wiedereingliederungsprogramm gibt es nicht. Die Juristin Katalin Ligeti, Dekanin an der Fakultät für Rechts-, Wirtschafts- und Finanzwissenschaften der Uni Luxemburg, will das ändern.
Von Marie Schusterschitz
Katalin Ligeti ist vor zehn Jahren nach Luxemburg gekommen, um an der Universität als Juraprofessorin zu unterrichten. Ihre Spezialisierung: europäisches und internationales Strafrecht. Seit zwei Jahren ist sie Dekanin und hat an der Fakultät für Rechts-, Wirtschafts- und Finanzwissenschaften das Sagen.
Das Leben einer Dekanin ist auf jeden Fall anders als das einer Professorin, meint die gebürtige Ungarin. „Als Dekanin bin ich zuständig dafür, dass Forschung, Lehre und Verwaltung in dieser Fakultät gut funktioniert“, sagt sie. Zum Unterrichten kommt sie heutzutage eher weniger, ihre Forschung versucht sie aber weiterzuführen.
Die Forschung ermöglicht es Ligeti, in ihrer Wahlheimat Luxemburg hautnah am juristischen Geschehen zu sein. Derzeit sei sie mit dem Justizministerium in Verhandlungen über zwei Projekte. Das eine betrifft die freiwillige Wiedereingliederung entlassener Straftäter. Dabei geht es darum, Verurteilte, die ihre Gefängnisstrafe abgesessen haben, erfolgreich in die Gesellschaft einzubringen. Dadurch soll ein Rückfall in die Kriminalität vermieden werden.
Regelung zur Wiedereingliederung
„Eine Regelung zur freiwilligen Wiedereinglie
Wie die Umsetzung des freiwilligen Wiedereingliederungsplans,
„Wir wollen in der Zukunft sehen, wie der Plan umgesetzt wird und wie wirksam er letztendlich ist. Für uns geht es um die Sammlung empirischer Daten“, erklärt Ligeti. Auch wann die Regelung fertig ist, steht noch nicht fest, die Arbeiten fangen laut der Dekanin erst jetzt an.
Der Jugend recht geben
An einer Reform des Jugendstrafrechts arbeitet die juristische Fakultät der Uni aber schon länger. Die existierende Rechtslage von Jugendlichen in Luxemburg wurde schon heftig kritisiert – auch von Renate Winter des UN-Komitees für Kinderrechte. Sie meinte im März dieses Jahres: „Luxemburg ist das einzige Land, das den Begriff der Schutzhaft noch kennt – das widerspricht den Menschenrechten, denn Haft ist Strafe und niemals Schutz.“ Wie bereits von Justizminister Felix Braz („déi gréng“) angekündigt, soll sich die Situation aber bald ändern. Seit 2016 arbeitet eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Juristen des Ministeriums und der Universität, an einer Reform.
Jugendliche unter 18 hatten vor dem Gericht immer schon eine besondere Stellung, meint Ligeti. „Sie sind juristisch gesehen noch keine Erwachsene“, sagt die Strafrechtsexpertin. Auch sei es möglich, dass sie mental noch nicht reif genug sind, um als Erwachsene angeklagt zu werden. Das luxemburgische Jugendstrafrecht müsse einige Aspekte optimieren, um mit den Forderungen der modernen Strafpolitik übereinzustimmen.
Nachbarländer als Referenz
„Die Idee ist, dass Luxemburg ein modernes Jugendstrafrecht bekommt“, sagt Ligeti. Als Referenz nehme das Großherzogtum generell seine Nachbarländer, also Deutschland, Belgien und Frankreich. „Mit Blick auf die hiesigen Gegebenheiten wird dann der luxemburgische Ansatz ausgearbeitet.“
Derzeit laufen Diskussionen, wie das Gesetz konkret aussehen wird – sowohl im Bereich der Strafverantwortlichkeit als auch in dem der Wiedereingliederung nach dem Strafvollzug. Diese Gespräche dauern laut der Dekanin sehr lange, weil man nicht nur das Jugendstrafrecht beachten müsse, sondern auch den Jugendschutz. „Es sind viele Diskussionen notwendig, damit die jeweiligen Forderungen vereinbart werden.“
*Dieser Artikel wurde nachträglich verbessert
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