Verkehr / Fahrerin scheitert am Verlassen des Parkhauses
Orientierungslosigkeit kann auch ein Schutzengel sein: In der Nacht von Samstag auf Sonntag musste eine Frau in Luxemburg-Stadt ihren Führerschein abgeben. Allerdings nicht, weil sie im Straßenverkehr negativ aufgefallen wäre – sie ist nie bis auf die Straße gekommen. Die Frau hatte ihr Auto im Parkhaus am Theaterplatz geparkt. Ihr Fahrzeug hatte sie zwar wiedergefunden, die Suche nach der Ausfahrt verlief allerdings erfolglos. Als dem Sicherheitspersonal die orientierungslose Fahrerin auffiel, kontaktierten sie die Polizei. Die Beamten stellten einen erhöhten Alkoholwert fest und zogen die Frau – im wahrsten Sinne des Wortes – aus dem Verkehr.
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Kann ja zu verspäterter Zeit mal vorkommen 😉
Stellt sich aber mal die Frage:
ist das Parkhaus denn nun öffentlicher oder privater Bereich?
Im zweiten Falle wäre es mal interessant zu erfahren auf welcher rechtlicher Basis die Polizei die Frau ‚aus dem Verkehr zog‘.
Meines Wissens würde ich mal schätzen, dass es nicht verboten ist auf privatem Gelände betrunken ‚rumzufahren bzw es – wenn auch erfolglos – zu versuchen….
Ma gut gemach Police !!! Ganz gut.
Eng dom Kouh maner ob eisen Strossen.
Interessant. Dabei ist ein Parkhaus doch gar keine „voie publique“ …
Meist hängt im Parkhaus eine Tafel, die besagt, dass die Regeln des Cdlr gelten. Somit ist der Betreiber berechtigt die Maréchaussée hinzuzuziehen.