Do., 23. Januar 2025




  1. Jean Muller /

    Kann ja zu verspäterter Zeit mal vorkommen 😉
    Stellt sich aber mal die Frage:
    ist das Parkhaus denn nun öffentlicher oder privater Bereich?
    Im zweiten Falle wäre es mal interessant zu erfahren auf welcher rechtlicher Basis die Polizei die Frau ‚aus dem Verkehr zog‘.
    Meines Wissens würde ich mal schätzen, dass es nicht verboten ist auf privatem Gelände betrunken ‚rumzufahren bzw es – wenn auch erfolglos – zu versuchen….

  2. Don Quichote /

    Ma gut gemach Police !!! Ganz gut.
    Eng dom Kouh maner ob eisen Strossen.

  3. L.Marx /

    Interessant. Dabei ist ein Parkhaus doch gar keine „voie publique“ …

  4. J.C.Kemp /

    Meist hängt im Parkhaus eine Tafel, die besagt, dass die Regeln des Cdlr gelten. Somit ist der Betreiber berechtigt die Maréchaussée hinzuzuziehen.

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