Luxemburg / Fast 800.000 Euro: So viel Geld haben die Krankenkassen 2023 ergänzend zurückerstattet
1.469 Personen haben vergangenes Jahr eine „ergänzende Rückerstattung“ von den Luxemburger Krankenkassen erhalten. Wobei es sich dabei handelt – und wer einen Anspruch darauf hat.
800.000 Euro – das ist eine Menge Geld. Die Luxemburger Krankenkassen haben diese Summe vergangenes Jahr 1.469 Personen zusätzlich zurückerstattet. Das geht aus einer Antwort von Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) auf eine parlamentarische Frage vom CSV-Abgeordneten Max Hengel hervor. Und die Zahlen könnte noch weiter wachsen, denn die zweijährige Verjährung ist noch nicht abgelaufen.
Rechenbeispiel
Jährliches Bruttoeinkommen: 36.000 Euro.
Schwellenwert: 2,5 Prozent von 36.000 = 900 Euro.
Eigenbeteiligungen: 1.050 Euro.
Ergänzende Rückerstattung: 1.050 – 900 = 150 Euro.
Wer kann eigentlich eine ergänzende Rückerstattung beantragen? Alle, deren Eigenbeteiligungen an Leistungen der Gesundheitsversorgung 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres übersteigen, haben ein Recht darauf. Der erstattete Betrag beläuft sich dann auf die Summe, die diese Schwelle übersteigt. Weil diese Erstattung zusätzlich zu den anderen Erstattungen erfolgen, werden sie als „ergänzende Rückerstattung“ bezeichnet.
Die Zahl der Antragssteller bewegt sich konstant auf ähnlichem Niveau: 2020 waren es 1.670 und 2021 1.900 Personen. 2022 gab es bei den Zahlen der vergangenen vier Jahre ein Hoch mit 1.938 Antragsstellern – und auch hier sind die Fristen noch nicht überall abgelaufen. Ein ähnliches Bild zeichnet sich bei den ergänzend erstatteten Beträgen: auch hier verläuft die Kurve nach dem gleichen Muster, den Höhepunkt bildet jedoch 2022 mit 955.512,67 Euro.
Max Hengel zeigt sich indes besorgt darüber, ob alle Betroffenen über die ergänzende Erstattung Bescheid wissen. Es gebe im Augenblick keine Möglichkeit, diejenigen zu informieren, die einen Anspruch auf eine zusätzliche Erstattung haben, sagt Ministerin Deprez dazu. Das habe einen bestimmten Grund: Die CNS würde die „beitragspflichtigen Einkommen aller Versicherten“ nicht kennen. Doch es gebe Bestrebungen, das zu ändern. Die Regierung wolle „die Möglichkeit prüfen, ein Sozialschalter einzurichten“, schreibt die Ministerin. Um den Zugang der Begünstigten zu den verschiedenen Sozialleistungen zu erleichtern und zu beschleunigen, sollen die Verfahren vereinfacht und die Prozesse so weit wie möglich automatisiert werden.
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