/ Feuerwerk in Cattenom: Urteil gegen Greenpeace-Aktivisten fällt am 15. Januar
Anfang Oktober 2017 drangen acht Greenpeace- Aktivisten ins Kernkraftwerk von Cattenom ein und zündeten ein Feuerwerk. Im Februar 2018 wurden sie zu Gefängnis- und Geldstrafen verurteilt. Gestern hat der Berufungsprozess in Metz begonnen.
Mittwoch, 31.Oktober. Früher Nachmittag in Metz auf der place de la République. Nein, sie wollen nicht still sein. Begleitet von Kongas, Trommeln und Gitarren demonstrieren hunderte Greenpeace-Sympathisanten vor dem Justizpalast. Sie wollen jene neun Greenpeace-Aktivisten unterstützen, die sich vor Gericht ihrem Berufungsprozess stellen. „Diese Menschen haben nur auf die Gefahren der Nuklearenergiegewinnung hingewiesen, ihr Platz ist nicht im Gefängnis“, steht auf einer großen gelben Banderole der Demonstranten zu lesen.
Angeklagt sind acht Aktivisten sowie ein Sprecher der Umweltschutzorganisation. Im Februar 2018 sind sie in erster Instanz zu unüblich harten Strafen verurteilt worden: zwei von ihnen zu zwei Monaten Haft, die anderen sieben zu fünf Monaten auf Bewährung. Greenpeace Frankreich ist außerdem zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden und muss zudem 50.000 Euro Schadenersatz an EDF („Electricité de France“), den Betreiber des Kernkraftwerks in Cattenom, bezahlen.
Aktivisten im Sicherheitsbereich
Zur Erinnerung: Am 21. Oktober 2017, morgens um 5.37 Uhr, dringen acht Greenpeace-Aktivisten in den Sicherheitsbereich des Kernkraftwerks in Cattenom ein. Die äußere Absperrung überwinden sie mit einer Leiter. Nahe dem Abklingbecken zünden sie ein Feuerwerk. Sie filmen die ganze Aktion und setzen sie online. Ihre Absicht ist es, Lücken im Sicherheitsnetz der Zentrale aufzuzeigen und klarzumachen, dass eigentlich jeder eindringen und dann potenziell Schlimmeres anrichten kann als jenes Feuerwerk, das die Aktivisten gezündet haben.
Bei ihrer Aktion in Cattenom berufen sie sich auf einen Bericht von Experten, denen zufolge die Sicherheit in französischen und belgischen Nuklearanlagen nicht gewährleistet sei. „Deshalb war diese Aktion eine Notwendigkeit“, wiederholten die Angeklagten gestern vor Gericht. Kurz vor 21 Uhr ist die Sitzung vorbei.
Die Staatsanwaltschaft fordert keine Gefängnisstrafen, sondern nur Geldstrafen – auch gegen Greenpeace als Organisation. EDF verlangt 500.000 Euro Schadenersatz und die Anwälte von Greenpeace einen Freispruch auf ganzer Linie. Rund sieben Stunden hat der Prozess gedauert. So lange haben auch die Manifestanten draußen ausgeharrt. Jetzt müssen sich alle bis zum Urteil am 15. Januar gedulden.
Übrigens: Am vergangenen Freitag kam es wieder zu einem Zwischenfall in Cattenom, wie „Electricité de France“ mitteilte. Block 1 habe sich während des laufenden Betriebs abgeschaltet. Als Grund wird ein Fehler an einem Sensor eines Dampfgenerators genannt.
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