Silvester / Feuerwerk in den meisten Gemeinden verboten
Für viele Menschen gehörte früher ein gepflegtes Feuerwerk genauso zu einer gelungenen Silvesterparty wie der Kater zu Neujahr. In den vergangenen Jahren sank die Akzeptanz in der Gesellschaft für die lauten Böller allerdings ganz rapide. Dieses Jahr haben viele Gemeinden das private Feuerwerk ganz verboten. Hier ein Überblick.
Die Gemeinden, in denen man das neue Jahr legal mit einem lauten Knall begrüßen darf, kann man inzwischen fast schon an einer Hand abzählen. U.a. in Betzdorf, Bourscheid, Dippach, Grevenmacher und Schieren ist dies erlaubt. Allerdings ist das Abschießen auch dort an einige Regeln gebunden. Zum Beispiel darf man das Feuerwerk nur in einer sehr beschränkten Zeitspanne kurz nach Mitternacht abschießen. Die Gemeinde Betzdorf ruft die Bevölkerung zudem dazu auf, alle Reste aufzusammeln. In allen anderen Gemeinden ist das Zünden von Feuerwerk dieses Jahr vollständig verboten (siehe Kasten). Als Gründe werden Lärmbelästigung, Umweltverschmutzung sowie Unfälle aufgeführt.
Sollten Sie in einer Gemeinde wohnen, wo Feuerwerk nicht erlaubt ist und Sie sich über das Verbot hinwegsetzen, da Sie auf keinen Fall auf Böller an Silvester verzichten wollen, ist es wichtig, alle möglichen Konsequenzen mit in Betracht zu ziehen. Wer illegal Feuerwerk abschießt und von der Polizei erwischt wird, gegen den wird Protokoll erstattet und eine Geldstrafe zwischen 25 und 250 Euro fällt an.
Vorbereitungen sind wichtig
Doch auch um die eigene Gesundheit sowie die der Partygäste und Nachbarn muss man sich Gedanken machen. Aus diesem Grund sollen die Vorbereitungen nicht erst am Abend selbst beginnen, sondern schon beim Einkauf von Raketen und Batterie-Feuerwerken. Denn noch immer landen über dubiose Umwege nicht zertifizierte Artikel aus Osteuropa in den Regalen. Zugelassenes Feuerwerk von risikoreichen Modellen zu unterscheiden, ist dabei recht leicht: Erlaubte Artikel tragen eine Prüfnummer, die mit „BAM“ beginnt.
Diese lässt sich im Internet leicht überprüfen. Nicht zugelassenes Feuerwerk kann zu schweren Unfällen bis hin zum Tod führen. Eine erste Vorkehrung ist die Unterteilung der Feuerwerksartikel in die Kategorien I bis IV sowie T2. Im freien Handel werden nur Artikel der Klassen I (ab 16 Jahre) und II (über 18 Jahre) verkauft. Alle anderen Klassen sind für Hobby-Feuerwerker tabu und dürfen nur an Personen, die eine pyrotechnische Ausbildung bestanden haben, ausgehändigt werden. Einschränkungen gelten auch für die Händler: Sie müssen über eine Verkaufserlaubnis verfügen und dürfen bis zu 100 Kilogramm Feuerwerk auf Lager haben. Davon dürfen maximal 20 Kilogramm in Vitrinen ausgestellt werden, die übrige Menge muss sicher verschlossen sein.
Zum Feuerwerk um Mitternacht gehört eine gewisse Vorbereitung, die sowohl dem eigenen als auch dem Schutz der umstehenden Zuschauer dient. So müssen die Feuerwerkskörper bis zum Abschuss an einem trockenen, kühlen und belüfteten Ort gelagert werden, der außerhalb der Reichweite von Kindern liegt. Zum Abschuss eignen sich offene Flächen, die sich nicht in unmittelbarer Nähe von Gebäuden befinden. Zwischen Zuschauern und Abschussrampe sollte ein Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern eingehalten werden. Nicht zuletzt gilt auch: Wer zündeln will, sollte bis Mitternacht auf Alkohol verzichten. Als Abschussrampe eignen sich leere Flaschen, die in einem Getränkekasten stehen. Die Rakete ist stets so auszurichten, dass sie nicht in die Richtung von Gebäuden fliegt. Anwohner sollten auf Nummer sicher gehen und Fenster und Dachluken schließen. Eventuelle Querschläger können sonst einen Wohnungsbrand auslösen.
Die Zündschnur von pyrotechnischen Artikeln ist stets am äußersten Ende anzuzünden. Nur so bleibt ausreichend Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen. Man soll sich nicht explodierten Feuerwerkskörpern erst nach zehn Minuten wieder nähern, um sie zu entsorgen. Auf keinen Fall dürfen diese ein weiteres Mal angezündet werden, da sie sonst sofort explodieren können.
Feuerwerksverbot
In folgenden Gemeinden ist das Abschießen von Feuerwerk an Silvester vollständig verboten: Bartringen, Bettemburg, Bourscheid, Colmar-Berg, Consdorf, Contern, Differdingen, Diekirch, Düdelingen, Echternach, Erpeldingen/Sauer, Esch/Alzette, Esch/Sauer, Fischbach, Flaxweiler, Hesperingen, Helperknapp, Junglinster, Kehlen, Kiischpelt, Leudelingen, Lorentzweiler, Mamer, Manternach, Mertert, Mertzig, Mersch, Niederanven, Park Hosingen, Petingen, Rambrouch, Redingen, Remich, Roeser, Sanem, Schengen, Schüttringen, Steinsel, Steinfort, Strassen, Stauseegemende, Vianden, Walferdingen. (Aktueller Stand: 15.12.22)
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hält souwisou kee sech drun wöll keng Kontrollen
bei mir knallen se an der Strooss obschon et verbueden as.
An wann et erlabt wier wier et nawell verbueden zwëschent den Häiser
„.. tragen eine Prüfnummer, die mit „BAM“ beginnt.“ Traditionen, und seien sie auch noch so bescheuert, halten sich hartnäckig. Hoffe für alle Hartnäckigen,dass die Party nicht mit BAM aufhört und einem Besuch in der Klinik.