Berufungsprozess / Flavio Becca wird in Luxemburg zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung und Geldstrafe verurteilt
Der Unternehmer Flavio Becca ist auch im Berufungsprozess verurteilt worden. Zu einem Jahr Haft mit integraler Bewährung, 250.000 Euro Geldstrafe, Prozesskosten – und der Konfiszierung von rund 850 Luxusuhren. „Wir sind enttäuscht“, sagt Beccas Verteidigerin Me Lorang. „Wir werden auf jeden Fall in Kassation gehen.“
Bei der Urteilsverkündung am Mittwochnachmittag (13.7.) herrscht angespannte Ruhe im Gerichtssaal. „Es wird ein Junge oder ein Mädchen“, flüstert einer der engsten Berater von Flavio Becca. Wohl wahr! Freispruch oder Verurteilung?
Die Richter des Berufungsgerichtes entscheiden sich für Letzteres aus. Becca wird zu zwölf Monaten Haft mit integraler Bewährung verurteilt. Das ist ein Jahr weniger als in erster Instanz. Die Geldstrafe aber bleibt. 250.000 Euro plus die Prozesskosten. Anders als beim Urteil im März 2021 werden nun aber auf Anfrage der Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft sämtliche 842 Uhren konfisziert, die Anlass des Prozesses waren.
Rückblick
Kurzer Rückblick: Flavio Becca wurde im seit bereits Januar 2021 dauernden Prozess Veruntreuung von Firmengeldern und Geldwäsche vorgeworfen. Im Mittelpunkt standen wie gesagt die 842 Uhren. Allesamt Luxusuhren. Ihr Einkaufspreis liegt bei um die 18 Millionen Euro. Gekauft wurden sie im Zeitraum zwischen 2004 und 2011 über diverse Konten des Becca-Firmengeflechts. So lange reichen eigentlich auch die Ermittelungen zurück – eine lange Zeit. Warum die Uhren gekauft wurden? Eine Uhrensammlung habe er aufbauen, aber auch damit investieren und spekulieren wollen, so Becca vor Gericht. Wer die Preis- oder Zinsentwicklung auf dem Markt kennt, weiß, dass es sicher gut angelegtes Geld ist.
Die Erklärungen Beccas und die seiner Anwälte Me Hervé Temime und Me Lydie Lorang klingen nach hehren Absichten oder zumindest nicht nach strafrechtlichen Verstößen. Diese Argumentation aber haben die Richter in beiden Instanzen dem Unternehmer und seinen Verteidigern nicht abgenommen. Sie bleiben beim Vorwurf der Veruntreuung von Firmengeldern und der Geldwäsche. Oder anders formuliert: Sie wittern betrügerische Machenschaften.
Was den Unternehmer zusätzlich zum jetzigen Urteil schmerzen dürfte, ist, dass, anders als in erster Instanz, nun auch die rund 300 Uhren, die von seiner Gesellschaft „Promobe Finance“ gekauft wurden, konfisziert werden. Er hat nicht nur bezahlt für diese Uhren, deren Wert inzwischen erheblich gestiegen sein dürfte, nein, er muss sie jetzt auch noch abgeben. Im Prinzip werden diese dann versteigert.
„Selbstverständlich Kassation“
„Wir werden selbstverständlich in Kassation gehen und falls es sein muss, ziehen wir bis nach Straßburg an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, sagt Beccas Verteidigerin Me Lydie Lorang: „Es stellen sich nämlich jede Menge substanzielle Rechtsfragen, besonders auch darüber, was die Kompetenz dieses Gerichtes anbelangt.“ Im Raum steht die Frage, ob nicht ein Handelsgericht zuständig sei für das, was Becca vorgeworfen wird.
Me Lorang ist „mehr als heftig enttäuscht“. Das Urteil könne sie nicht nachvollziehen, möchte jetzt aber erst mal die Begründung genau lesen. Während des ganzen Prozesses hat die Verteidigung von Flavio Becca darauf hingewiesen, dass kein Straftatbestand vorliegt, dass niemand zu Schaden gekommen sei und dass keine der Uhren versteckt oder die dafür getätigten Finanzoperationen in irgendeiner Weise verheimlicht wurden.
Was Flavio Becca selbst über das Urteil sagt, weiß man nicht. Fragen konnte man ihn leider nicht, er war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.
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Elo krut deen emol gewisen wou de Frësch d’Loken huet.