Jahresbericht 2022 / Flieger kam nicht, die Rechnung aber schon: Grenzübergreifender Verbraucherschutz hat 4.110 Mal geholfen
Im Laufe des Jahres 2022 hat das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg insgesamt 4.110 Fälle bearbeitet. Ein neuer Rekord. Das geht aus dem Jahresbericht der Institution hervor.
Zur Geschichte
Bereits seit 1991 ist das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg („Centre européen des consommateurs Luxembourg“ – CEC Luxembourg) Anlaufstelle, um die Bürger bei grenzüberschreitenden Verbraucherangelegenheiten kostenlos zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Seit 2005 ist das CEC Luxembourg Teil eines Netzwerks von 29 europäischen Verbraucherzentren, die in der Europäischen Union sowie in Island und Norwegen angesiedelt sind (European Consumer Centres Network – ECC-Net).
Das CEC-Netzwerk arbeitet auch mit dem Internationalen Verbraucherzentrum im Vereinigten Königreich zusammen. Die Organisation wird von der Europäischen Kommission, dem luxemburgischen Staat (Ministerium für Verbraucherschutz) sowie der „Union luxembourgeoise des consommateurs“ (ULC) finanziell unterstützt.
Im Laufe des Jahres 2022 konnte das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg (EVZ) mit seinen 13 Mitarbeitern es Verbrauchern bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten ermöglichen, die Summe von 568.100 Euro zurückzuerhalten. Dieser Betrag wurde in Fällen erzielt, in denen das EVZ entweder den Verbrauchern half, von einem Gewerbetreibenden eine Rückerstattung zu erhalten, eine Entschädigung zu erwirken oder sich gegen eine ungerechtfertigte Forderung eines Gewerbetreibenden zu wehren.
Ganz unterschiedliche Geschichten
Bearbeitet wurden unterschiedlichste Fälle. So hatte beispielsweise Louise (frei erfundener Name) eine Pauschalreise für ihre Familie im Mai 2022 in die Türkei gebucht. Am Tag X fand sich die ganze Familie dann mitten in der Nacht für den Abflug am frühen Morgen am Flughafen ein. Jedoch war ihr Flug nicht auf dem Startbildschirm zu sehen. Verzweifelte Versuche, das Reisebüro zu kontaktieren, blieben ohne Erfolg. Die Woche Traumurlaub fand nicht statt. Einige Tage später erhielt die Familie dann allerdings eine Rechnung für die Reise. Mit der Unterstützung des EVZ Luxemburg und seines Netzwerkes erhielt die Verbraucherin letztendlich eine vollständige Rückerstattung vom bezahlten Preis.
DOWNLOAD Der Jahresbericht kann hier als PDF heruntergeladen werden.
Eine andere Geschichte hatten Martin und Simone (ebenfalls erfundene Namen) erlebt: Für ihre Hochzeit hatten sie einen Kostenvoranschlag von über 17.000 Euro von einem belgischen Caterer bekommen und eine Anzahlung von 2.500 Euro geleistet. Da die Hochzeit für März 2020 geplant war, musste diese aufgrund von Covid-19 verschoben werden. Nach Gesprächen hatte sich der Caterer bereiterklärt, die Anzahlung zu verschieben. Für ihr neues Datum hatte sich derselbe Kostenvoranschlag jedoch um fast 10.000 Euro verteuert. Das Paar beschloss daraufhin, den Caterer zu wechseln. Dieser wollte den beiden aber ihre ursprünglich geleistete Anzahlung nicht zurückerstatten. Durch die Hilfe des europäischen Verbraucherschutz-Netzwerks wurde den Brautleuten schließlich der Betrag zurückbezahlt.
Der Wirtschaftssektor, aus dem 2022 die meisten Beschwerden kamen, war der Tourismus. Gemeinsam standen die Bereiche Pauschalreisen, Unterkünfte, Bahn-, Bus- und Schiffsreisen für 28 Prozent der bearbeiteten Fälle. Allein der Flugverkehr stand für 14 Prozent. Kauf und Reparatur von Gebrauchtwagen standen für weitere 4,5 Prozent der Beschwerden. Die meisten Verkäufer stammten aus Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und an vierter Stelle aus Belgien.
CEC Luxembourg erstellt auch Informationsbroschüren, wie etwa über die Rechte von Busreisenden, die unterschiedlichen Arten von Garantien, Rechte bei Verspätungen oder Beschädigung von Gepäck sowie bei Nichtbeförderung, Annullierung, Vorverlegung oder Verspätung von Flügen.
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