Luxemburg / „Fondation Cancer“ und Cnapa fordern zügige gesetzliche Regelung für Nikotinbeutel
Es enthält Nikotin, ist aber keine Zigarette: Im Großherzogtum wird derzeit ein neues Produkt namens Nikotinbeutel immer beliebter – vor allem bei jüngeren Menschen. Weil die Beutel jedoch Risiken bergen, fordern die „Fondation Cancer“ und das Drogenpräventionszentrum zeitnahe gesetzliche Anpassungen.
Luxemburgs Krebsstiftung und das „Centre national de prévention des addictions“ (Cnapa) haben in einer Pressemitteilung vom Freitag auf eine mangelhafte gesetzliche Regelung für sogenannte Nikotinbeutel hingewiesen. Dabei handele es sich um ein „relativ neues Produkt“, das sich derzeit im Großherzogtum etabliere und hauptsächlich von Unternehmen der Tabakindustrie hergestellt und vertrieben werde.
Die kleinen Beutel mit Nikotin werden demnach im Mund platziert – üblicherweise unter der Ober- oder Unterlippe oder auch in der Wangentasche. Das Nikotin werde dann über die Mundschleimhaut aufgenommen und über das Blut im ganzen Körper verteilt. „Nikotinbeutel enthalten keinen Tabak, sondern ein nikotinhaltiges Pulver“, heißt es in dem Schreiben.
Mehr Nikotin aus einem Beutel als aus einer Zigarette
Da sie keinen Tabak enthalten, fallen sie derzeit nicht unter das luxemburgische Anti-Tabak-Gesetz. Die Folgen: „Nikotinbeutel können als harmlose Lifestyle-Produkte vermarktet werden, die ihr Suchtpotenzial verschleiern (es ist sogar möglich, Begriffe wie ‚natürlich’ oder ‚mit frischen Aromen’ zu verwenden). […] Die ‚tabakfreie’ Werbung richtet sich vor allem an Jugendliche, die noch keine Tabak- oder Nikotinprodukte konsumieren, und vermittelt ihnen die Illusion, dass es gesundheitlich unbedenklich sei“, so die „Fondation Cancer“ und das Drogenpräventionszentrum.
Außerdem gebe es keine Pflicht zur Angabe der Inhaltsstoffe des Produkts und keine Obergrenze für die zulässige Nikotinmenge. Mit einem Beutel könne man allerdings bereits mehr Nikotin zu sich nehmen als mit einer Zigarette. Vor allem bei Erstkonsumenten könne es zudem zu Vergiftungen und Überdosierungen kommen, was besonders für Kinder und Jugendliche gefährlich sei. Für Kleinkinder sei das Verschlucken eines Nikotinbeutels darüber hinaus lebensgefährlich.
Die Krebsstiftung und das Cnapa fordern daher „die schnelle Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, um festgestellte Lücken zu schließen“. In der Pressemitteilung heißt es: „Nikotinbeutel müssen genauso behandelt werden wie Tabakprodukte […] und dürfen nicht an Jugendliche verkauft werden. Die Zugabe von Aromen (süße Früchte, Vanille, Schokolade etc.) sollte zudem absolut verboten sein, um die Attraktivität für Kinder und Jugendliche nicht zu erhöhen.“
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