So., 19. Januar 2025




  1. Im Namen der Gleichheit /

    Wenn man bedenkt dass im Land der GLEICHHEIT , der grossen Geister ,Künstler ,Wissenschaftler, ,Denker, der Menschenrechte, der Liebe, der Brüderlichkeit , der Freiheit, der Asterix und Obelix , der Martel, Napoléon, de Gaulle, der heutigen Le Pen, Zemmour etc.etc keine einzige Privatperson an eine Verfassungsbeschwerde denkt um vor dem Verfassungsschutz den IMPFZWANG , den deutlichen GLEICHHEITSVERSOSS von Geimpften gegenüber Nichtgeimpften anzuklagen. Nach dem Grundgesetz , Gleiche gleich zu behandeln, a ja auch geimpfte Personen mit Viren ansteckend sind und genau so befallen wie nicht Geimpfte ! Dass zusätzlich bei der Impfung auch schlimme bis tödliche Folgen möglich sind.
    Schon allein die Drohung mit Zwang ist Verfassungswidrig.
    Dass eine derartige Klage in einer Demokratie angenommen werden muss liegt auf der Hand.
    Warten wir, auch bei uns, auf den ersten mutigen Ankläger in seinem und nicht dem Namen einer Gemeinschaft von 20% seiner Mitbürger und beten, da uns ja heute nichts andesres mehr übrig bleibt bis ein Verfassungsgericht ein Urteil im Sinne der Gleichheit fällt , und da «  nul n‘est tenu à l‘impossible „ dieser Gleichheitsverstoss ad acta gelegt wird, und dies sofort.

  2. grenzgegner /

    @Im Namen der Gleichheit: Was für ein Pathos. Wie wäre es zur Abwechslung mit ein wenig Realität?

    In Schleswig-Holstein hat das Land bei der Erfassung der Neuinfektionen zwischen Geimpften und Ungeimpften unterschieden. Das Ergebnis:
    Die Zahl der Neuinfektionen pro 100 .000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen lag Donnerstag (26. August) bei 8,8 für Geimpfte und 104,2 für nicht Geimpfte (Quelle RND)

    Voila. Das war es dann mit der Gleichheit.

    Das Virus pfeift drauf.

Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können.

Melden sie sich an
Registrieren Sie sich kostenlos