Mutmaßliche Scheinbeschäftigungen / Frankreichs Rechtspopulistin Le Pen beteuert vor Gericht Unschuld
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat bei ihrer ersten Anhörung in einem Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern ihre Unschuld beteuert. „Ich habe absolut nicht den Eindruck, den geringsten Regelverstoß begangen zu haben“, sagte sie am Montag vor dem Pariser Strafgericht.
In dem Verfahren, in dem neben Le Pen zahlreiche Vertreter der früheren Führungsriege der Partei angeklagt sind, geht es um die mutmaßliche Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament. Der Fraktionschefin der rechtspopulistischen Partei Rassemblement national (RN) drohen im Fall einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft und ein Verbot, bei Wahlen anzutreten. Der Prozess gefährdet damit auch ihre geplante Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl 2027.
Bei ihrer ersten Anhörung vor Gericht äußerte Le Pen sich zunächst nur vage zu den Vorwürfen, die EU-Abgeordneten ihrer Partei hätten die Gehälter für die parlamentarischen Assistenten in erster Linie zur Sanierung der Parteifinanzen genutzt. „Ich habe entschieden, die Assistenten mit den anderen EU-Abgeordneten gemeinsam zu nutzen“, sagte Le Pen. „Alle Assistenten haben zusammen für alle EU-Abgeordneten gearbeitet“, fügte sie hinzu.
Die gelernte Anwältin trat gegenüber der vorsitzenden Richterin Bénédicte de Perthuis anfangs ungewohnt zurückhaltend auf. Sie platzierte auf dem Rednerpult für die Angeklagten einen Stapel Unterlagen mit zahlreichen Klebezetteln, von dem mehrfach Blätter zu Boden segelten. Im Laufe der Anhörung fand Le Pen zu ihrem selbstbewussten Tonfall zurück und teilte den ein oder anderen Seitenhieb aus.
Das EU-Parlament verglich sie etwa mit einem „Blob“, einer Art Schleimpilz, der in einem US-Horrorfilm alles verschlingt. So ließen sich manche EU-Abgeordneten vom EU-Parlament „völlig verschlingen“, erklärte Le Pen. „Im Parlament kann man essen, schlafen und zum Frisör gehen“, sagte sie. Darüber würden manche vergessen, ihre politische Linie zu verfolgen.
Im Zentrum der Anhörung stand Le Pens Verhältnis zu ihrer Assistentin Catherine Griset, die bereits für sie gearbeitet hatte, als Le Pen junge Anwältin war. Die Richterin zeigte auf einem großen Bildschirm mehrere Organigramme der Partei Front national (heute Rassemblement national), aus denen hervorging, dass Griset Le Pens Kabinettschefin innerhalb der Partei war – während sie offiziell in Brüssel als parlamentarische Assistentin eingestellt war.
EU-Parlament als Nebenkläger
„Meiner Ansicht nach reichte es, dass sie mich zu den Sitzungen nach Brüssel oder Straßburg begleitete“, sagte Le Pen. „Dass man einen Wohnort in Brüssel haben musste, hieß für mich nicht, die ganze Woche dort zu wohnen“, erklärte Le Pen. Le Pens Vater, der 96 Jahre alte Parteigründer Jean-Marie Le Pen, war in dem Verfahren ebenfalls angeklagt, wurde aber für prozessunfähig erklärt. Das EU-Parlament, das in dem Verfahren als Nebenkläger auftritt, beziffert den Schaden auf drei Millionen Euro. Davon hat die Partei bereits eine Million Euro zurückgezahlt, dazu aber erklärt, dass dies keine Anerkennung ihrer Schuld bedeute.
Der frühere deutsche Europaparlamentspräsident Martin Schulz (SPD) hatte die Ermittlungen 2015 ins Rollen gebracht. Nach jahrelangen Ermittlungen stehen nun neun der damaligen EU-Abgeordneten, zwölf ihrer damaligen Assistentinnen und Assistenten und weitere Mitarbeiter der Partei vor Gericht. Mehrere Mitglieder der zum Präsidentenlager zählenden Modem-Partei waren im Februar in einem ähnlichen Fall zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. (AFP)
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