CSV-Freundeskreis-Prozess / Freispruch auf der ganzen Linie
Mit einem Freispruch auf der ganzen Linie geht der „CSV-Freundeskreis“-Prozess zu Ende. Betrügerischer Umgang mit Parteigeldern wurde nicht festgestellt. Diese Vermutung hatte ein Großteil der CSV-Abgeordneten der Staatsanwaltschaft gemeldet. Daraufhin folgte die Anklage gegen den ehemaligen CSV-Präsidenten Frank Engel und sechs weitere bekannte CSV-Leute. Ein Unding, sagte die Verteidigung seit Prozessbeginn. Dementsprechend erleichtert zeigte sie sich am Donnerstag über das Urteil.
„Remember, remember, the 9th of December“. Seit Donnerstag dieser Woche ist der 9. Dezember in CSV-Kreisen nicht nur der Geburtstag des letzten CSV-Premierministers, Jean-Claude Juncker. Ab jetzt ist es auch der Tag, an dem per Gerichtsurteil unterstrichen wurde, dass Abgeordnete der CSV-Fraktion unter Umständen einen Bock geschossen haben, der ihnen noch lange auf dem Magen liegen könnte.
Es geht um den am Donnerstag vor Gericht erfolgten Freispruch des ehemaligen CSV-Parteipräsidenten Frank Engel, des ehemaligen Generalsekretärs Felix Eischen, des langjährigen Schatzmeisters der Partei Georges Heirendt sowie des aktuellen Verantwortlichen der Parteikonten, André Martins Dias, des früheren CSV-Vertreters im „Conseil d’Etat“ Georges Pierret und der beiden ehemaligen CSV-Vizepräsidentinnen Elisabeth Margue und Stéphanie Weydert.
Alle sieben haben sich vor Gericht verantworten müssen, weil Mitglieder der CSV-Fraktion betrügerischen Umgang mit Parteigeldern witterten. Konkret geht es einerseits um rund 8.500 Euro, die Frank Engel für seine Sozialabgaben zurückerstattet wurden, und andererseits um einen Arbeitsvertrag zwischen dem „CSV-Freundeskreis“ und Frank Engel über insgesamt rund 40.000 Euro.
Wegen eines Anfangsverdachts aufgrund scheinbar unsauberer Machenschaften innerhalb des parteinahen „CSV-Freundeskreis“ hatte ein Großteil der Fraktionsmitglieder beschlossen, die Staatsanwaltschaft zu informieren. Ein bei einem externen Anwalt in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten sei der Ausschlag dafür gewesen. (Siehe Tagblatt vom 9. Dezember).
Stellungnahmen nach Urteil
„Sie können sich nicht vorstellen, wie erleichtert wir sind“, sagte Me Lydie Lorang, die Anwältin von Frank Engel, wenige Minuten nach Verkündung des Urteils.
Erleichtert wirkt auch Frank Engel: „Das Urteil freut mich persönlich sehr, das wird Sie wahrscheinlich nicht wirklich überraschen. Es freut mich auch für die Kollegen, die mit angeklagt waren, weil nichts von dem, was hier versucht wurde, als kriminelle Aktivität darzustellen, vom Gericht zurückbehalten worden ist. Das bedeutet für mich, dass die luxemburgischen Gerichtsinstanzen keine Lust haben, politische Prozesse zu führen. Das ist eine gute Nachricht für die Luxemburger Justiz.“
Auf die Frage, was das Urteil jetzt für die CSV bedeute, sagt Engel: „Ich denke, dass diejenigen, die das hier inszeniert haben, sich jetzt ernsthaft Gedanken darüber machen müssen, was denn nun ihre Konsequenzen sein könnten. Ich überlege mir jedenfalls ganz sicher, gemeinsam mit den Kollegen, ob wir nicht wegen übler Nachrede Klage führen sollen. Das ist ganz klar, das ist auch gar nicht anders vorstellbar, weil die letzten neun Monate nicht wirklich sehr vergnüglich für uns waren. Wegen nichts und wieder nichts, niemandem ist Schaden entstanden. Jene, die das angezettelt haben, müssen sich jetzt fragen, was sie davon hatten. Die Partei hatte jedenfalls nichts davon.“
Und was sagt Frank Engel zu seiner politischen Zukunft? „Ich glaube, dass Leute, die sich mit mir zusammentun wollen, dies jetzt mit jemandem tun können, der freigesprochen wurde. Das könnte einzelnen helfen, aber das sehen wir später, nach Weihnachten.“
Felix Eischen, ehemaliger Generalsekretär, heute CSV-Abgeordneter und Bürgermeister, äußerte sich nach dem Urteil wie folgt: „Vor allem ist es eine große Erleichterung, das ist ganz klar. Wir fühlen uns bestätigt in dem, was wir immer gesagt haben, nämlich, dass wir uns vor allem nichts vorzuwerfen haben. Das sieht das Gericht genauso.“ Was bedeutet es für seine Zukunft? „Ich atme tief durch und gehe zur Arbeit.“
Mögliche Konsequenzen? Gar ein Parteiaustritt? – „Nein, das denke ich jetzt nicht. Ich habe mir viele Gedanken gemacht über das, was da passiert ist, wie die Beschuldigungen zustande gekommen sind. Aber das ist jetzt etwas, worüber ich nachdenken und überlegen muss, welche Konsequenzen das haben kann.“
Me François Prüm, Anwalt von Georges Pierret, sagte am Donnerstag: „Wir haben ganz stark an diesen Ausgang des Prozesses geglaubt. Auch, weil juristisch einfach nichts an der Sache dran war. Wir haben erstens immer gesagt, dass diese Sache nie hätte in einem Gerichtssaal landen dürfen. In unseren Augen war es wirklich nicht richtig, dass die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit hier vor Gericht gebracht hat. Zweitens ist der Freispruch ein Beweis für die Unabhängigkeit unserer Gerichte, die sich nicht von Fällen wie diesem instrumentalisieren lässt. Es ist absolut ein ‚formidables’ Urteil und ich hoffe ganz stark, dass es hierbei bleibt. Es reicht jetzt.“
Parteipräsident Claude Wiseler
Was nun? – Dazu Claude Wiseler, CSV-Präsident: „Ich nehme das Urteil zur Kenntnis, kommentiere es aber nicht. Ich hoffe jetzt nur, dass Ruhe einkehrt und wir den Erneuerungsprozess der Partei weitertreiben können.“
Und was ist mit Frank Engels Andeutung, eventuell Klage wegen Verleumdung zu führen? – „Auch das werde ich nicht kommentieren. Es obliegt jedem, zu handeln, wie er möchte.“
Anderslautende Aussagen von Parteipräsident Wiseler waren eigentlich auch nicht zu erwarten. Er macht auch keine Andeutungen, die ein Lesen zwischen den Zeilen ermöglichen würden. Zum Beispiel darüber, dass jene, die diesen Prozess angeleiert haben, nun Konsequenzen ziehen müssten. Was die Zukunft von Elisabeth Margue und Stéphanie Weydert anbelangt, sagt Claude Wiseler allerdings, dass beide sich jetzt, aufgrund der beim letzten Kongress vor sechs Wochen beschlossenen Statutenänderungen, für die Posten des Co-Parteipräsidenten oder Co-Generalsekretärs zur Wahl stellen könnten, falls sie das denn wollten. Man wird sehen, was daraus wird.
Das Tageblatt hat am 9. Dezember auch versucht, Geburtstagskind Jean-Claude Juncker zu kontaktieren. Der ist aber irgendwo unerreichbar in Brüssel unterwegs. Vor Monaten hatte er in einem RTL-Radio-Beitrag gesagt, dass man die ganze Freundeskreis-Affäre anders hätte regeln können. Der Meinung ist nicht nur er.
Zurück zum am Donnerstag erfolgten Freispruch, der durchaus das Zeug zum Verschieben tektonischer Platten hat. Wie auch immer, nach jedem Urteil in erster Instanz haben beide Parteien nun 40 Tage Zeit, um Berufung einzulegen. Klar ist aber, dass keiner der am Donnerstag Freigesprochenen dies tun wird, es könnte folglich nur die Staatsanwaltschaft sein. Daran gliedert sich die Frage: Warum sollte sie das tun?
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