/ Frisingen: Es kommt Bewegung in die stillgelegte Auffahrt
Seit 16 Jahren ist die Autobahn offen für den Verkehr zwischen Schengen und Bettemburg. Die sogar noch zwei Jahre ältere Auffahrt in Frisingen ist es nicht. Nicht ein einziges Fahrzeug ist bis heute darüber gerollt. So wie es scheint, kommt nun aber Bewegung in die „Causa Frisingen“.
Seit der Verkehr über die Saarautobahn rollt, dümpelt die Auffahrt in Frisingen ungenutzt vor sich hin. Nach wie vor geschlossen und nicht befahrbar, schreibt sie mit Nichtstun Geschichte. Das Interesse daran, dass sie geöffnet wird, hat nie nachgelassen. Seit Juli dieses Jahres gibt es nun eine gerichtliche Entscheidung. Das Zivilgericht fordert beide Parteien auf, Informationen zur Klärung noch offener Fragen zu liefern. Das zuständige Ministerium für Mobilität und Öffentliche Arbeiten wertet das als „Zwischenbescheid“. „Wir müssen alles bis zum 21. Oktober an das Gericht liefern“, sagt die Pressesprecherin des Ministeriums, Dany Frank. Sie macht gleichzeitig darauf aufmerksam, dass es sich hier nicht um ein Enteignungsverfahren wie im Fall „Rond-point Helleng“ handelt. Der luxemburgische Staat hatte am 16. Dezember 2017 eine „Assignation en déclaration de propriété“ eingereicht, und zwar beim Zivilgericht. Was war passiert?
Wie so oft, wenn Infrastrukturarbeiten in Luxemburg stocken, geht es um Gelände und letztendlich bei den Bodenpreisen um Geld. Seit 2003 braust der Verkehr über die Saarautobahn, die Auffahrt wurde nach Angaben der Straßenbauverwaltung sogar zwei Jahre früher fertig. Aus dem Jahr 1996 stammt der „Compromis de vente“ für das Gelände, den Besitzer und Staat unterschrieben haben. Ein endgültiger Kaufvertrag aber kam danach nie zustande – zumal der Staat nach Abschluss der Arbeiten nur so viele Quadratmeter kauft, wie er braucht, heißt es aus dem Ministerium. Wie viele es nun genau sind, wollen die „Ponts et chaussées“ mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht sagen. Nur so viel: Sofort befahrbar wäre die Auffahrt derzeit sowieso nicht. „Es müssten noch verschiedene Straßenarbeiten durchgeführt werden, vor allem was den Belag betrifft“, heißt es von der Straßenbauverwaltung.
Nach dem 21. Oktober liegt der Ball erneut beim Gericht, das eine endgültige Entscheidung fällen muss. Doch wann das genau sein wird, weiß im Moment niemand.
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