Aufenthaltsgenehmigungen / Fristen für Anträge werden verlängert
Die Corona-Krise sorgt schon seit Wochen für ungewöhnliche Umstände, auch bei den Behörden in Luxemburg. Nun teilt das Außenministerium mit, dass die Fristen für die Beantragung oder Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen verlängert werden.
Schon zu Beginn der Corona-Krise wurden die Fristen für die Beantragung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung um drei Monate verlängert. Am Mittwoch teilt das Außenministerium in einem Presseschreiben mit, dass diese Fristen um weitere drei Monate auf insgesamt sechs hochgesetzt wird.
Diese Maßnahme zählt für Personen aus Drittstaaten, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Juli 2020 gemeldet haben, im Land angekommen zu sein. Aufenthaltsgenehmigungen, die nach dem 1. März 2020 eigentlich abgelaufen wären, bleiben bis zum 31. August 2020 gültig. Menschen aus Drittstaaten, die ein Kurzzeit-Aufenthaltsvisum haben oder kein Visum brauchen, und deren Aufenthaltsgenehmigung bis zu 90 Tage nach dem 1. März ausgelaufen sind, können bis zum 31. Juli 2020 in Luxemburg bleiben.
Betroffene Personen sollen einen Termin beim Passbüro ausmachen, um ein Rückreisevisum anzufragen und das Verlassen des Schengenraums so zu vereinfachen.
Flüchtlinge, die vor dem 16. März 2020 in Luxemburg angekommen sind, sollen in den nächsten Tagen eine Bestätigung bekommen, dass sie einen Asylantrag gestellt haben. Jene, die nach diesem Stichdatum im Großherzogtum angekommen sind, sollen einen Termin bekommen, um ihre Bescheinigung zu verlängern.
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