Parlament / Für Selbstständige in Luxemburg gibt es neue finanzielle Hilfe – als einmaligen Zuschuss
Das neue Gesetz zu einer Einführung neuer finanzieller Hilfen für Selbstständige ist im Luxemburger Parlament verabschiedet worden. Die Oppositionsparteien beschrieben die Maßnahmen während der Debatte als einen „Tropfen auf den heißen Stein“.
Das Luxemburger Parlament hat am Mittwochnachmittag über den Gesetzentwurf Nr. 7745 zu einer weiteren finanziellen Hilfe für Selbstständige abgestimmt. Die Abgeordneten haben den Text einstimmig angenommen. Zweck dieses neuen Gesetzes ist die Einführung neuer finanzieller Hilfen für Selbstständige, die im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Die Beihilfe wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren und nicht steuerpflichtigen Zuschusses gewährt. Sie ist Personen vorbehalten, die überwiegend selbstständig tätig sind und als solche bei der Sozialversicherung eingetragen sind. Die Höhe der neuen Unterstützung variiert je nach Einkommensstufe, in die die Person fällt. So hat beispielsweise ein Selbstständiger mit einem Berufseinkommen zwischen einem Drittel und dem 1,5-Fachen des sozialen Mindestlohns Anspruch auf einen Zuschuss von 3.000 Euro – bei dem 1,5- und 2-Fachen sind es 3.500 Euro. Schließlich erhält ein Selbstständiger mit einem Berufseinkommen zwischen dem 2- und 2,5-Fachen des Mindestlohns eine Finanzspritze von 4.000 Euro. Die Ausgaben, die durch diese Hilfe entstehen werden, werden laut Zusammenfassung des Gesetzesentwurfs auf 15 Millionen Euro geschätzt.
„Wir haben so schnell wie möglich gearbeitet, damit wir es schaffen, die Hilfen unter den Selbstständigen zu verteilen“, sagte die DP-Abgeordnete Simone Beissel, die den Gesetzestext erklärte. Die Interventionen der verschiedenen Fraktionen ähneln sich: Alle Abgeordneten schienen sich am Mittwochnachmittag einig zu sein, dass die Selbstständigen ein wichtiges Standbein der luxemburgischen Wirtschaft seien und eine gesicherte Existenz verdienten. An Kritik fehlte es allerdings auch nicht.
„Die Selbstständigen fühlen sich im Stich gelassen“
Der CSV-Abgeordnete Marc Spautz ergriff als erster Redner der Opposition das Wort und betonte, dass seine Partei der Meinung ist, dass die Obergrenze vom 2,5-fachen Mindestlohn nicht hoch genug sei. Außerdem kritisierte er die Geschwindigkeit, in der es zu diesen finanziellen Hilfen gekommen sei. „Die Selbstständigen fühlen sich im Stich gelassen“, sagte Spautz. Es sei wichtig, den Menschen nicht die „Flemm“ einzutreiben.
Auch Roy Reding von der ADR sagte, der Text greife zu spät und sei zu wenig. „Es ist absurd, dass diejenigen, die über der Obergrenze von 2,5 liegen, nichts bekommen“, betonte Reding. Die ADR stimme zwar für den Text, „aber ohne große Begeisterung“. In einem Atemzug forderte der Abgeordnete auch noch, dass die Gastronomie wieder aufmachen müsse. Sein Parteikollege Laurant Mosar wollte während der Debatte auch auf die Selbstständigen hinweisen, die „durch das Raster fallen und keine Hilfen beantragen können“. Er erhalte jeden Tag Nachrichten von Menschen, die „samstags kein Essen auf den Tisch bringen können“. Der Grund laut Mosar: Ein Selbstständiger, der keine Niederlassungserlaubnis für seine Aktivität brauche, könne nicht von den Finanzspritzen profitieren. – „Sie haben der Berichterstatterin wohl nicht zugehört“, antwortete Mittelstandsminister Lex Delles (DP) darauf. Eine Niederlassungserlaubnis sei mit dem neuen Gesetzestext nicht nötig.
Auch Sven Clement begrüßte die Richtung des Entwurfs, betonte allerdings, die Maßnahmen würden nicht ausreichen. „Die existenziellen Sorgen werden den Selbstständigen mit diesem Gesetzestext nicht genommen“, sagte der Piraten-Politiker. Es sei wichtig, die Hilfen aufzustocken und auf lange Dauer auszurichten. Nur dadurch sei es den Betroffenen möglich, vorauszuplanen. Delles betonte, dies sei nur begrenzt möglich, weil eine Planung der Hilfen nicht EU-konform sei.
Bessere Kommunikation nötig
Die LSAP-Abgeordnete Tess Burton war der Meinung, man müsse die Kommunikation noch verbessern. „Viele Betriebe wissen nicht, ob sie von einer Hilfe profitieren können“, sagte Burton. Die Informationen finde man auf guichet.lu und beim House of Entrepreneurship.
Für „déi Lénk“ ist der Gesetzestext laut Marc Baum „ein Tropfen auf dem heißen Stein“. Baum forderte ein Ersatzeinkommen für Selbstständige – so, wie es auch schon beim „chômage partiel“ der Fall ist. Außerdem müssten die Unterbereiche der Selbstständigen besser definiert werden. „Im Ausland gibt es Beispiele“, sagte der Abgeordnete.
Diese Meinung teilte auch Carole Hartmann von der DP. Es gebe sehr viele Formen der selbstständigen Arbeit und manchmal habe die Gesellschaft ein falsches Bild davon. „Es gibt hunderte von Profilen und Schicksalen – oft sind es Einmannbetriebe“, sagte Hartmann. Sie betonte außerdem, dass die neue Hilfe kein dauerhafter Lohnausgleich sei, nur eine einmalige Krisenhilfe. Die DP findet es laut Hartmann auch nicht fair, dass die Selbstständigen keine gerechte Alternative zum „chômage partiel“ haben.
Parteikollege Lex Delles ließ die Kritik, dass die Hilfen nicht schnell genug kommen oder nicht ausreichen würden, nicht gelten: „Dies ist die dritte Hilfe, auf die nur Selbstständige Zugriff haben, und im Durchschnitt dauert es zwei Wochen für die Auszahlung.“ Er betonte, die Regierung habe bereits 270 Millionen Euro an Finanzhilfen ausgezahlt – das bei 31.000 Anträgen. Es sei wichtig, dass die Formulare richtig und komplett eingereicht werden.
Schließlich stimmten alle Oppositionspolitiker für den Gesetzestext. Das neue Formular soll schon am Freitag verfügbar sein. Lex Delles bot verschiedenen Abgeordneten am Ende der Sitzung an, ihnen die finanziellen Hilfen zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal genauer zu erklären.
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