Penisbilder in Escher Schule / Gegen Lehrbeauftragten wird ermittelt
Gegen den Lehrbeauftragten, der nach Tageblatt-Informationen Ende Januar einer Schülerin im Unterricht das Handy weggenommen und damit heimlich Fotos von seinen Genitalien gemacht hat, wird ermittelt. Das bestätigte eine Pressesprecherin der Justiz dem Tageblatt gestern. Denis Reitz, stellvertretender Direktor des „Lycée Hubert Clément“, äußerte sich zum Fehlverhalten des „Chargé“ und bezeichnete den Vorfall als „bedauerlich“. Der Mann wurde nach dem Bekanntwerden der Tat entlassen.
Gegen den Lehrbeauftragten, dessen Fehlverhalten vergangenen Dienstag für Schlagzeilen sorgte, läuft eine polizeiliche Ermittlung. Das bestätigte die Pressestelle der Justiz dem Tageblatt am Mittwoch. Der „Chargé de cours“ hatte Tageblatt-Informationen zufolge Ende Januar einer Schülerin des „Lycée Hubert Clément“ im Unterricht das Handy weggenommen und damit heimlich Fotos von seinen Genitalien gemacht. Daraufhin wurde der Mann entlassen – die Tat sei laut stellvertretendem Direktor Denis Reitz eine „faute grave“ gewesen.
Das Bildungsministerium denunzierte den Lehrbeauftragten in der Folge bei der Staatsanwaltschaft, teilte eine Pressesprecherin der Justiz mit. Die Jugendschutzabteilung der Staatsanwaltschaft habe eine Ermittlung eingeleitet. Eine der bevorstehenden Etappen werde eine polizeiliche Untersuchung sein, einschließlich der Befragung des mutmaßlichen Täters. Der Pressesprecherin zufolge „drohen bis zu drei Jahre Gefängnis und/oder eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro“. Dabei müssten zwei Dinge betont werden: Es sei wichtig, dass Fälle wie der vorliegende immer umgehend entweder der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gemeldet würden. „Im vorliegenden Fall ist dies geschehen, was die Staatsanwaltschaft begrüßt“, sagte die Pressesprecherin. Außerdem müsse die Unschuldsvermutung beachtet werden.
Betroffene Schüler sollen sich melden
Der stellvertretende Direktor des „Lycée Hubert Clément“, Denis Reitz, äußerte sich gegenüber dem Tageblatt selbst zu dem Vorfall. „Die Sache ist bedauerlich“, sagte Reitz. Das Lehrpersonal würde gerade viel darüber reden. „Es ist ein großes Thema bei uns im Gebäude, das ist sicher.“ Laut Reitz sei entsprechende Präventionsarbeit jedoch schwierig: „Man kann da nicht richtig vorgreifen.“ Bei den Schülern würden sie versuchen, ein Bewusstsein für den richtigen Umgang mit neuen Medien zu schaffen, unter anderem durch Besuche der staatlichen Initiative „Bee Secure“, die Aufklärungsarbeit zu der Sicherheit im Netz bei Kindern und Jugendlichen betreibt. „Doch bei unserem Personal gehen wir davon aus, dass sie wissen, was sie tun“, so Reitz. Dementsprechend habe niemand den Vorfall kommen sehen. „Man sieht ja in niemanden hinein“, sagte der stellvertretende Lyzeumsdirektor. Während seiner 15 Jahre, in denen er jetzt schon in der Schule arbeite, habe er noch nie etwas Derartiges erlebt.
Betroffenen Schülern rät er, sich bei einem Erwachsenen zu melden, auch wenn es „ein schwerer Schritt“ ist. Die erste Anlaufstelle sei der Klassenlehrer oder auch sofort die Schulleitung. Das sei in diesem Fall auch geschehen. Es gebe grundsätzlich zwei Schienen, die verfolgt würden: „Erstens sehen wir, was wir hausintern machen können.“ Das sei hier passiert, dem Mann sei gekündigt worden. Außerdem gebe es die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung, die in die Wege geleitet werden könne. „Das können wir als Schulleitung nicht direkt machen“, erklärte Reitz. Es sei an den Betroffenen, das zu tun. Außerdem gebe es noch eine Reihe von Hilfestellen, die gegebenenfalls psychologische Unterstützung bieten könnten.
Lehrbeauftragte aus einem „Pool“ ausgewählt
„Chargés de cours“ werden meistens am Anfang des Schuljahres nach einem Bewerbungsgespräch eingestellt. „Wenn wir für den Schulbeginn planen, sehen wir, wie viele Lehrkräfte wir brauchen und welche Stunden noch nicht besetzt sind“, erklärte Reitz. Zuerst würden die angehenden Lehrer, die den „Concours des enseignants-fonctionnaires“ bestanden hätten, rekrutiert werden. Blieben noch Stunden offen, würde die Schulleitung aus einem „Pool“, den das Bildungsministerium bereitstelle, Bewerber auswählen. Diese müssten verschiedene Kriterien erfüllen und einen Master-Abschluss in ihrem jeweiligen Fach vorweisen können. Sie würden wie die neuen „Professeurs“ eine Ausbildung durchlaufen. Ab dem 1. September würden sie Didaktik-Kurse besuchen und von einem Betreuer begleitet werden. Seltener würden Lehrbeauftragte im Laufe des Schuljahres eingestellt. „Das passiert im Fall eines Abgangs oder einer Pensionierung“, so Reitz. In dem Fall würden die „Chargés de cours“ teilweise an Weiterbildungen teilnehmen, während sie schon an der Schule arbeiteten. Auch sie müssten vor ihrer Einstellung ein Vorstellungsgespräch führen.
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Es wäre interessant mehr über die Zeitpunkte zu erfahren. Wann wurden die Fotos gemacht. An welchem Datum wurde das von der Schülerin gemeldet? Ab welchem Datum wurden die Eltern benachteiligt? Ab wann wurde der Lehrbeauftragter entlassen? Laut einigen Schülern hat das alles relativ lange gedauert. War die Person noch nach der Meldung im Gebäude? Ausserdem verstehe ich die Aussage nicht die Schulleitung könne keine strafrechtliche Verfolgung in die Wege leiten. Jeder Staatsbeamter ist verpflichtet eine solche Straftat beim Parquet zu melden. Also sicher auch die Schuldirektion.
E chargé ass net ! Staatsbeamten, déi si schlisslech verédegt, hunn e Master… an Concouren gepackt… chargés sinn just en Ersatz, ouni Proffendiplomer, gestrandet Existenzen vum Meisch provisoresch agestallt…, winst senger Misswirtschaft um Men
Ist ja nicht von Belang ob sich nun ein Staatsdiener oder ein Nichtstaatsdiener an einer Person per Handy „schuldig macht“.
Es geht um den Tatbestand, da erlitt ein junger Mensch sexuellen Übergriff und hatte den Mut sich zu wehren.
Wurde versucht, das Ganze im kleinen Kreis der betroffenen Schule zu „regeln“? Das wäre traurig, jedoch so läuft das hier im Land🤐
@echte Prof
De Robin des Bois well domatt soen, dass den Direkter Staatsbeamten ass. An dass all Staatsbeamten Pflicht huet eng Strofdot onverzüglech beim Parquet ze mellen, soubal en um courant ass. Den Direkter esou wéi all aneren „echte Prof“, deen um courant war!
An dat passt net bei d‘Auso vum Sous-Direkter nemmen d‘Affer selwer kéint strofrechtlech Prozeduren an Weer leeden.
An domatt huet e Recht. Direktioun huet Verpflichtung esou eppes immediatement beim Parquet ze mellen. Persoun entloose geet net duer! An et géif scho guer net goen dem Affer ze roode keng Plainte ze maachen!
Ech mengen hei brauch och Direktioun e besse Nohellef an der Legislatioun! „L’obligation d’aviser le procureur d’Etat de tout crime ou délit porté à connaissance du fonctionnaire dans l’exercice de sa fonction (Art. 23 du Code d’instruction criminelle; Art. 140 à 141 Code pénal).“
So lange wie gegen den Lehrbeauftragten ermittelt wird, ist er nicht schuldig. Demnach soll sich niemand zum Richter aufspielen.