EU-Kommission / Luxemburg widersetzt sich Vorschlag eines Cannabis-Verbots
Die EU-Kommission plant im Dezember eine Neubewertung von Cannabinoiden (CBD). Sie sollen künftig als Betäubungsmittel gelistet werden. Die Folge wäre ein europaweiter Verbot von allen CBD-Produkten. Chemische CBD-Extrakte hingegen wären nicht davon betroffen. Gegenwind kommt allerdings aus Luxemburg.
„Der Zugang zu medizinischem Cannabis und CBD-Produkten darf nicht eingeschränkt werden. Europaweit brauchen wir einheitliche Richtlinien, welche die Produktion und den Verkauf von CBD regeln. Es gibt wissenschaftliche Studien, die belegen, dass medizinischer Cannabis und speziell der Wirkstoff CBD bei unheilbaren Krankheiten die Schmerzen lindern kann“, erklärte die luxemburgische Europa-Abgeordnete Tilly Metz („déi gréng“). Ähnlich sahen das die Richter vergangene Woche am Europäischen Gerichtshof auf Kirchberg. Sie kippten ein bestehendes Verbot von CBD-Produkten in Frankreich. Der Wirkstoff CBD rufe „keine psychotrope oder schädliche Wirkung auf die menschliche Gesundheit“ hervor, so die Richter in ihrer Urteilsverkündung.
Eine andere Meinung vertrat der Pressesprecher der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Reinhard Hönighaus, in einem deutschen Branchenblatt: „Nach vorläufiger Ansicht der Kommission sollte CBD, das aus den blühenden und fruchtbaren Spitzen der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.) gewonnen wird, als Betäubungsmittel betrachtet werden, das unter das einheitliche Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 fällt.“
Hanf wird in der Konvention von 1961 in der vierten Kategorie aller damals bekannten Betäubungsmittel gelistet – neben Kokain und Heroin. Eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe der WHO kam jedoch zu dem Schluss, dass das nicht gerechtfertigt sei. Nicht nur seien das Suchtpotenzial und die Gesundheitsgefährdung durch Cannabis weitaus geringer. Die Forscher konnten zudem einen medizinischen Nutzen der Hanfpflanze belegen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordert deshalb, THC in die erste Kategorie aufzunehmen und CBD gar nicht mehr als Betäubungsmittel aufzuführen. Damit sich die Frage nach dem Betäubungsmittel nicht mehr stellt, würde die EU-Kommission zwar gerne das CBD-Extrakt aus der Hanfpflanze verbieten. Im Gegenzug soll allerdings chemisches CBD, das im Labor erschaffen wird und viel kostenintensiver ist, als natürliches CBD weiterhin in der Europäischen Union vertrieben werden.
Brief an die EU-Kommissarin
CBD gilt als nicht-psychoaktives Cannabinoid, das heißt, es löst keine Wirkung auf das zentrale Nervensystem aus und die Wahrnehmung wird nicht verändert. Die Wirkung kann als beruhigend und nicht berauschend beschrieben werden. Bei CBD-Blüten fehlt das Tetrahydrocannabinol (THC), das berauschend wirkt, fast vollständig. Im Handel legal erhältliches Cannabis hat meist einen CBD-Gehalt von fünf bis 20 Prozent und einen Rest-THC-Gehalt von maximal 0,2 Prozent. Bei schwer kranken Patienten kann medizinisches Cannabis als Appetitanreger oder auch gegen Übelkeit genutzt werden. Bei Krebspatienten kann es indes die Nebenwirkungen der Chemotherapien lindern. Es hilft auch bei Multipler Sklerose oder chronischen Schmerzen. Medizinisches Cannabis oder Produkte mit CBD können hier zwar keine vollständige Genesung herbeiführen, die Schmerzen der Patienten werden aber durch die Nutzung erheblich gelindert.
„Ich werde einen Brief an Stella Kyriakides, die EU-Kommissarin für Gesundheit schreiben, um weiterhin Druck aufzubauen, da meiner Meinung nach der Zugang zu Hanfprodukten nicht eingeschränkt werden darf. Auch die Einschätzungen der WHO müssen berücksichtigt werden“, so Metz kämpferisch.
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wei wir et wann d’EU-Kommissioun sech selwer ging verbidden…einfach lächerlech,dei Fotelsfuerzer.
Hu se soss keng Problemer zu Bréissel?
Ass d’Madame Metz & Co. nach ëmmer präsent ??
Hei ans do muss een sech jo eng Kéier mellen,
mat ësou wiesou topéchem Gelaabers,
schon’s eleng weinst dem decken Gehalt.
Armselég EU-Gedeessems.
Bitte Tageblatt, wenn Sie einen Artikel veröffentlichen, um die Leser auf eine mögliche Gesetzesänderung aufmerksam zu machen, ist es erforderlich, auch die Argumentation der anderen Seite anzugeben. Die kurze Abgabe, dass die Kommission „der Ansicht“ sei, hilft nicht. Also:
Was ist die Begründung der Kommission für ein solches Verbot?
Das sagt ja genug :chemisch hergestelltes Cbd soll erlaubt sein, das natürliche nicht. Mit wieviel hat die Pharmaindustrie die mal wieder geschmiert? Anders ist es nicht zu verstehen. Aber Alkohol darf ich trinken bis zum umfallen, das ist erlaubt, arme Welt
@ Tageblatt @ Armand Hoffmann
ich wiederhole meine Frage:
Was ist die Begründung der Kommission für ein solches Verbot, da es „keine psychotrope oder schädliche Wirkung auf die menschliche Gesundheit“ hervorruft?
Ist es nur, „Damit sich die Frage nach dem Betäubungsmittel nicht mehr stellt“ oder nennt die Kommission wissenschaftliche Fakten?
„Wann d’Cannabis grouss sinn…“
Die christ-katholische Fuchtel,sprich Moral,ist tief verankert.
Bravo Luxemburg. Während Alkohol auf der „Kavaliersdelikt-Liste“ steht,kloppen die Nasen aus Brüssel auf ein Mittel das nicht nur Kranken hilft,sondern eben auch den Alkoholkonsum reduzieren könnte. Noch nicht soweit nachgedacht?? Ist noch Zeit.Die Prohibition hat nicht geklappt,im Gegenteil,sie hat die Kriminalität gefördert.Wir wiederholen die Geschichte….