Finanzierung / Gemeinden müssen künftig weniger Geld für CGDIS ausgeben
Der Verwaltungsrat des CGDIS hat zusammen mit Innenminister Gloden und dem Gemeindesyndikat Syvicol das Finanzierungsmodell der nationalen Rettungskräfte angepasst, um Gemeinden finanziell zu entlasten.
Das „Corps grand-ducal d’incendie et de secours“ (CGDIS) wird zu gleichen Teilen vom Staat und von den luxemburgischen Gemeinden finanziert. Soweit zumindest die Theorie. Dass das in der Praxis in den vergangenen Jahren anders ausgesehen hat, ist einer parlamentarischen Frage des Abgeordneten Dan Biancalana (LSAP) an den Innenminister Léon Gloden (CSV) zu entnehmen. Bezugnehmend auf einen Beschluss des Verwaltungsrats der nationalen Rettungskräfte erbat sich Biancalana genauere Informationen zur Neustrukturierung der Finanzierung des CGDIS durch die Gemeinden.
Wie Innenminister Gloden in seiner Antwort ausführt, hat der CGDIS-Verwaltungsrat am 27. Juni einstimmig beschlossen, die Finanzierungspolitik der Rettungskräfte anzupassen. Ausgangspunkt waren Vorschläge des Gemeindesyndikats Syvicol. Um die Gemeinden in Zukunft finanziell zu entlasten, sollen ab 2025 die Einnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung, die das CGDIS erhält, als finanzieller Beitrag der Gemeinden verbucht werden. Dies bedeute, so Gloden, dass allen Gemeinden des Landes zusätzliche Finanzmittel in Höhe von mindestens 32,4 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden.
Die ungerechte Finanzierung des CGDIS
In Luxemburg haben die Gemeinden Anspruch auf zehn Prozent der Mehrwertsteuereinnahmen des Staates. Als die Mehrwertsteuer 2015 von 15 auf 17 Prozent erhöht wurde, beschloss der Gesetzgeber, diese Erhöhung zukünftig nicht bei der Berechnung des Gemeindeanteils zu berücksichtigen und stattdessen zehn Prozent dieser Erhöhung zur Finanzierung des CGDIS zu verwenden. Die Gemeinden zahlen damit indirekt „doppelt“ für das CGDIS, einmal durch ihren direkten Beitrag und einmal durch die Einnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung, die aus dem „Fonds de dotation globale des communes“ (FDGC) an das CGDIS fließen. Der Anteil der Gemeinden beträgt dadurch mehr als die ursprünglich vorgesehenen 50 Prozent. Dieses Ungleichgewicht soll nun ausgeglichen werden.
Mit den aktuellen Zahlen für das Jahr 2022 lässt sich das neue Rechenmodell bereits illustrieren: Insgesamt hat das CGDIS in jenem Jahr 116,8 Millionen Euro erhalten, 52,4 Millionen aus der Mehrwertsteuer und jeweils 32,2 Millionen vom Staat und von den Gemeinden. Teilt man die nötige Gesamtsumme von 116,8 Millionen 50:50 zwischen Staat und Gemeinden auf und berücksichtigt die Gelder aus der Mehrwertsteuer dann als Anteil der Gemeinden, sinkt deren Finanzbeitrag von 58,4 Millionen auf gerade einmal sechs Millionen Euro. Konkret: Die Gemeinde Esch/Alzette hat im Jahr 2022 beispielsweise knapp 1.924.000 Millionen Euro zur Finanzierung des CGDIS beigesteuert. Legt man den neuen Rechenmaßstab an, verringert sich der Beitrag um anderthalb Millionen Euro auf etwa 360.000 Euro. Luxemburg-Stadt spart in Zukunft fast sechs Millionen Euro.
Die Beiträge der Gemeinden zur Finanzierung des CGDIS müssten verhältnismäßig zu ihren Einnahmen sein, schreibt Gloden, andernfalls bestehe ein ernsthaftes Risiko, dass sie ihren finanziellen Anteil mittelfristig nicht mehr aufbringen könnten.
Das neue Rechenmodell ist nicht die einzige finanzielle Entscheidung, die CGDIS-Verwaltungsrat und Innenminister getroffen haben: Des Weiteren verzichtet der Staat auf die Rückzahlung seines Anteils an der Finanzierung des „Centre national d’incendie et de secours“ (CNIS) in Gasperich. Zusammen mit der Stadt Luxemburg hatte der Staat den neuen Gebäudekomplex für das CGDIS errichten lassen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die nationalen Rettungskräfte die Kosten für diesen Bau Schritt für Schritt zurückzahlen. Dafür hatte das CGDIS einen Kredit aufgenommen. Nun verzichtet der Staat auf seinen Anteil an den Kosten, was sich auf insgesamt 81,5 Millionen beläuft. Damit halbiert sich auch das Darlehen des CGDIS, das damit weitere 32,3 Millionen Euro an Zinszahlungen einsparen kann.
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