Schülertransport / Gemeinden und Busunternehmen streiten über Bezahlung nicht erbrachter Leistungen
Der Transport von Grundschulkindern ist für Gemeinden eine oft beträchtliche Ausgabe, für Busunternehmen ist es eine fest eingeplante Einnahme. Doch wer zahlt oder verzichtet auf sein Geld, wenn wie im Frühjahr die Schulen während zwei Monaten schließen und kein Schülertransport gebraucht wird? Darüber streiten sich einige Kommunen und Busunternehmen.
Wer zahlt die Zeche? Gemeinden und Busunternehmen beantworten die Frage unterschiedlich. Ursache für die Meinungsverschiedenheiten ist der Schülertransport für die Grundschulen.
Als diese Schulen aus bekannten Gründen ab dem 16. März und bis zum 24. Mai dieses Jahres schließen müssen, bleibt auch der Schülertransport auf der Strecke. Zum Leidwesen jener Gemeinden, die einen Vertrag mit einem Busunternehmen haben. Einige dieser Kommunen wollen nämlich nicht für eine Leistung zahlen, die sie nicht in Anspruch genommen haben. Ärgerlich ist die Situation aber auch für die Busunternehmen, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht auf ihr Geld verzichten wollen, zumal nicht sie die Entscheidung getroffen haben, nicht mehr zu fahren, sondern die Regierung.
Von seinen Mitgliedern auf die Problematik angesprochen, hat das „Syndicat des villes et communes luxembourgeoises“ (Syvivol) jenen Gemeinden, die nicht wissen, wie sie sich in der Situation verhalten sollen, geraten, sich an den juristischen Dienst des Innenministeriums zu wenden, so wie von Innenministerin Taina Bofferding vorgeschlagen.
Juristischer Rat
Laurent Knauf, Jurist und „Premier conseiller de Gouvernement“, bestätigt, dass sich im Frühjahr etliche Gemeinden gemeldet und um Rat gebeten hätten. Jetzt, im Herbst, seien es noch ein halbes Dutzend. In allen Fällen komme es auf den Vertrag an, den eine Gemeinde mit einem Busunternehmen abgeschlossen hat.
Sieht eine Klausel im Vertrag zum Beispiel vor, dass bei höherer Gewalt immer oder niemals für eine nicht erbrachte Leistung bezahlt werden müsse, dann gebe es nicht viel zu diskutieren. Sieht der Vertrag aber weder das eine noch andere vor, dann wird es komplizierter und müsse eingehend geprüft werden.
Erschwerend sei, dass kein Vertrag wie der andere sei, da jede Kommune aufgrund der Gemeindeautonomie beim Abschließen von Verträgen freie Hand habe. Das habe dann aber zur Konsequenz, dass es schwer sei, einen allgemeingültigen Rat mit auf den Weg zu geben. Jede Gemeinde, die vorstellig wurde, sei aber beraten worden, so Laurent Knauf. Dazu gehöre unter anderem auch, dass diese Kommunen darauf hingewiesen wurden, unter Umständen bestimmte Klauseln zur Regelung von Ausnahmesituationen, wie beispielsweise einer Pandemie, in ihren zukünftigen Verträgen einzubauen.
Wenn eine Gemeinde nicht zahlt, weil sie aufgrund des Vertrages nicht zahlen muss, bleibt das Busunternehmen auf seinen Kosten sitzen. „Darüber sind die Unternehmen natürlich nicht froh“, so Hendrik Kühne, Generalsekretär der „Fédération luxembourgeoise des exploitants d’autobus et d’autocars“ (FLEAA), Dachverband der Busunternehmen.
Verlust oder Arrangement
Hendrik Kühne bestätigt, dass es vereinzelte Divergenzen zwischen Gemeinden und Busunternehmen gab und gibt: Die FLEAA sei aber nicht vollumfänglich in die Suche nach einer Lösung eingebunden, so Kühne. Er vermutet, dass die Unternehmen sich entweder mit dem Verlust abgefunden oder sich irgendwie mit der Gemeinde „arrangiert“ hätten. Er sagt auch, dass es vielen Busunternehmen wohl nicht daran gelegen sei, auf die Barrikaden zu gehen und so die Beziehungen mit der oder den Gemeinden aufs Spiel zu setzen.
Wenn die Kommunen in zukünftigen Verträgen spezielle Klauseln für Ausnahmesituationen verlangen würden, dann müsse man das als Busunternehmen zur Kenntnis nehmen und sich den neuen Gegebenheiten anpassen. Die FLEAA könnte sich aber auch vorstellen, dass es in Zukunft einheitliche Verträge für den kommunalen Schülertransport gibt. Ähnlich wie für den Transport in die postprimären Schulen, wo es zwischen Staat und Busunternehmen keine Diskussion gegeben habe, weil der Staat gezahlt habe.
Die FLEAA vertritt 33 der im Land ansässigen Busunternehmen. Das sind fast alle. Lediglich die TICE, die Busse der CFL und der Stadt Luxemburg (AVL) sowie ein privater Anbieter gehören nicht dazu.
Übrigens: Gemeinden und Busunternehmen, die von der von uns geschilderten Situation betroffen sind, wollten sich weder selbst öffentlich äußern noch namentlich genannt werden.
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Im Schülertransport wird die Infektionsgefahr wohl besonders gross zu sein bei so vielen Kindern auf engstem Raum. In der Eisenbahn und überhaupt im öffentlichen Transport müsste das Ansteckungsrisiko recht hoch sein, zumindest nach den vollbesetzten Bussen und Zügen zu den Spitzenzeiten zu urteilen.
Seit wann hat ein „Premier conseiller de Gouvernement“ etwas zu melden ??? Sollten solche Leute sich nicht auf das BERATEN beschränken ?