So., 24. November 2024




  1. Tim Kleinfeld /

    Hier muss m. E. nach, von den Behörden (z. B. Polizei), – schnellstmöglich und unmissverständlich – kommuniziert werden, dass diese „public private security“ im öffentlichen Raum keine Sonderechte besitzt, welche über die Jedermannsrechte der Bürgerinnen und Bürger hinausgehen!
    Private Sicherheitsdienste besitzen keinerlei (hoheitliche) Ordnungsbefugnisse im öffentlichen Raum und dürfen demnach auch keine Personalienfeststellungen durchführen und/ oder Platzverweise erteilen. Ihr Auftrag lautet: beobachten, erkennen & melden!
    Eingriffe (m. entsprechenden rechtl. Befugnissen) in die Grund-/ Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürgern sind alleine staatlichen Amts-/ Hoheitsträgern (Stichwort: Gewaltmonopol) vorbehalten!

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