„Congé politique“ / Gemeindesyndikat Syvicol: Neue Regelungen helfen kleinen Gemeinden wenig
Der „Congé politique“ ist ein Dauerbrenner in den Diskussionen des Syvicol („Syndicat des villes et communes luxembourgeoises“). Kommunale Mandatsträger, Bürgermeister, Schöffen, Räte müssen mehr denn je Zeit haben, um ihren politischen Aufgaben gerecht zu werden, so die Forderung des Syndikats. Dank guter Vorarbeit der vorherigen Regierung scheint das nun Wirklichkeit zu werden. Perfekt sei es nicht, so das Syvicvol.
Zunächst eine kurze Erklärung zum „Congé politique“: Ziel des politischen Urlaubs ist es, den Arbeitnehmern (des privaten und des öffentlichen Sektors), Selbstständigen sowie nicht sozialversicherten Personen, die ein Amt als Bürgermeister, Schöffe oder Gemeinderatsmitglied innehaben, zu ermöglichen, ihr Mandat oder ihre Funktion mit ihrer beruflichen Laufbahn bestmöglich zu vereinen. Nun kommt eine neue Verordnung zum „Congé politique“. Im Prinzip solle sie im Januar 2025 in Kraft treten. Es fehle aber noch ein Gutachten vom „Conseil d’Etat“, heißt es.
Die Anpassungen im Detail
Was soll sich mit der neuen Verordnung ändern? In der Hauptsache bekommen Bürgermeister mehr Zeit, ihrer politischen Arbeit nachzugehen. In Gemeinden mit bis zu 999 Einwohnern wird das Minimum von 9 auf 11 Stunden pro Woche erhöht. Ab 1.000 bis 2.999: 15 statt bisher 13 Stunden. Ab 3.000 bis 5.999: 24 Stunden statt bislang 20. Die bedeutendste Änderung wirkt dann in Gemeinden ab 6.000 Einwohnern. Ab dieser Zahl bekommen Bürgermeister und Bürgermeisterinnen 40 Stunden politischen Urlaub, können also in Vollzeit ihrem politischen Mandat nachkommen, statt wie aktuell 28 Stunden. Bisher gab es nur ab 10.000 Einwohnern das Vollzeitbürgermeister-Amt.
Was Schöffen anbelangt, sollen diese in Gemeinden mit bis zu 999 Einwohnern in Zukunft 6 statt 5 Stunden bekommen, in Kommunen von 1.000 bis 2.999 Einwohnern 8 statt 7. Ab 3.000 bis 5.999 12 statt 10. Ab 6.000 bis 9.999: 18 statt 14, und ab 10.000 Einwohnern dann in Zukunft 24 statt 20 Stunden.
Bei Ratsmitgliedern gibt es keine Anpassung des politischen Urlaubs, außer in Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern. Dort gibt es in Zukunft 8 statt 5 Stunden.
Diese geplanten Anpassungen seien allgemein ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung, so Syvicol-Präsident Emile Eicher. Viele Forderungen des Syvicol wurden gehört. Vieles sei besser, aber nicht alles perfekt. Er verhehlt nicht, dass kleine Gemeinden nicht wirklich zufrieden mit der neuen Regelung sind. Die wenigen Stunden, die sie jetzt mehr bekämen, würden immer noch nicht dem entsprechen, was sie als Zeit aufwenden müssten, um ihren Aufgaben in der Gemeinde nachzukommen.
Die Zahl der sogenannten Syndikatsstunden – die Stunden, die Vertreter des Gemeinderates in Syndikaten verbringen – wird ebenfalls erhöht. Diese Stunden können innerhalb des Gemeinderates frei verteilt werden.
Für Unabhängige fordere das Syvicol, dass die Ausgleichsentschädigung für den politischen Urlaub für Selbstständige und Personen ohne Beruf auf das Vierfache des sozialen Mindestlohns für qualifizierte Arbeitnehmer erhöht wird, wie von der vorherigen Regierung angekündigt. Gefordert wird außerdem, dass die Abfindungen für den Urlaub häufiger ausgezahlt werden.
Keine Rechte bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
Personen, die in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme bei der ADEM eingeschrieben sind, haben kein Anrecht auf politischen Urlaub. In der Antwort auf eine parlamentarische Frage schrieben der Innen- sowie der Arbeitsminister im vergangenen März, dass diese Maßnahmen nicht auf einem normalen Arbeitsvertrag beruhen, sondern auf Sonderkontrakten. Aktuell scheint es nicht geplant, diesbezüglich etwas zu ändern. Gut scheint das nicht, denn wer in dem Fall ist, muss eigenen Urlaub nehmen, um an der Sitzung teilnehmen zu können. Zudem muss er oder sie den Arbeitgeber überzeugen, dem Urlaubsantrag zuzustimmen.
Auch Menschen, die in Luxemburg wohnen, aber im benachbarten Belgien, Frankreich oder Deutschland arbeiten, haben kein verbrieftes Recht auf politischen Urlaub. Auch sie müssen also selbst ihren Urlaub oder ihre Freizeit nutzen.
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