Datencenter in Bissen / Gericht bestätigt Urteil – Keine Einsicht in Google-Dokument
Für die Justiz ist das „Memorandum of Understanding“ zwischen Regierung, Gemeinde Bissen und dem Unternehmen Google kein „administratives Dokument“ – und muss nicht veröffentlicht werden. Das geht aus dem Urteil Luxemburger Verwaltungsrichter hervor. Die Umweltorganisation „Mouvement écologique“ hatte gegen ein erstes Urteil Berufung eingelegt.
Lange Zeit war im Dossier Datencenter Bissen nichts von einem sogenannten „Memorandum of Understanding“ (MoU) zwischen der Regierung, der Gemeinde Bissen und dem Internetgiganten Google – genauer gesagt der Gesellschaft „LB Technology“ – bekannt. Zumindest nicht offiziell. Doch als 2019 die Rangeleien im Gemeinderat Bissen losgingen, war dieses MoU, eine Art Absichtserklärung, plötzlich in aller Munde.
Das „Mouvement écologique“ hatte sowohl beim Wirtschaftsministerium als auch bei der Gemeinde Bissen Einsicht in das Memorandum beangtragt. Während das Wirtschaftsministerium die Veröffentlichung ablehnte (u.a. aufgrund der „Vertraulichkeit“ der Informationen), habe die Gemeinde die Anfrage überhaupt nicht beantwortet, erklärte die Umweltorganisation im Mai des vergangenen Jahres in einer Pressemitteilung.
Kommission unterstützte „Mouvement écologique“
Daraufhin habe man gemeinsam mit einem Anwalt Beschwerde bei der zuständigen Kommission („Commission d’accès aux documents“) eingereicht. Die Grundlage dafür: das Gesetz vom 14. September 2018 über eine transparente und offene Verwaltung. Die Kommission habe in ihrem Gutachten vom 4. Mai 2020 dem „Méco“ in allen Punkten recht gegeben: Bei dem Memorandum of Understanding zwischen Regierung, Gemeinde und Google handele es sich demnach nicht um ein vertrauliches Dokument.
Das Wirtschaftsministerium kam der Bitte des „Mouvement“ jedoch weiterhin nicht nach. Deshalb reichte die Umweltorganisation Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. In erster Instanz entschieden die Richter, dass das MoU ein Dokument sei, das keinen administrativen Charakter habe – und damit nicht unter die Bestimmungen des genannten Gesetzes falle und auch nicht für jedermann offengelegt werden müsse.
Damit gab sich das „Méco“ aber nicht zufrieden und ging gegen das Urteil in Berufung. Am Mittwochnachmittag wurde das nun am 6. April in zweiter Instanz gesprochene Urteil schriftlich mitgeteilt. Die Richter bestätigen darin das Urteil aus erster Instanz. Auch sie kommen zur Schlussfolgerung, dass das MoU kein administratives Dokument sei. „Il découle de l’ensemble des considérations que l’appel laisse d’être justifié et que le jugement dont appel est à confirmer.“
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Alsoe werden unsere Grünspan Freunde jetzt den Kampf aufgeben ?oder geht es bis an den Kassationshof weiter mit dieser Farce? Meco scheint ja genügend Gelder zu haben um zu prozessieren…die Anwälte freuen sich und machen Kasse…