Bestätigung / Gerichtsurteil: Corona-Kritiker darf nicht wieder als Gefängniswärter arbeiten
Sacha B. darf nicht wieder als Gefängniswärter arbeiten. Das hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil festgehalten, berichtet das Luxemburger Wort am Freitagmorgen. Der Entzug des Beamtenstatus sei laut dem Gericht eine „angemessene Strafe“. Sacha B. habe ein schwerwiegendes Fehlverhalten an den Tag gelegt, weil er sich als Staatsbeamter in einer besonders unangemessenen Sprache öffentlich gegen die Maßnahmen der Regierung geäußert habe.
Laut „Conseil de discipline“ habe sich Sacha B. „‚professionell disqualifiziert’, indem er die Bemühungen der Regierung systematisch mit der Verbreitung von Verschwörungsmythen untergraben habe“. Beamter zu sein, bedeute nicht, auf seine Meinung verzichten zu müssen – sondern es komme darauf an, wie man diese äußere.
Sacha B. wurde Ende 2021 vom Dienst suspendiert. Der Gefängniswärter aus Esch war als Sprachrohr der sogenannten Querdenker-Bewegung in Luxemburg negativ aufgefallen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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