Medien / Gesundheitsministerium wehrt sich gegen Bericht: Remdesivir nicht sinnlos eingekauft
Hat die Luxemburger Regierung voreilig gehandelt, als sie sich an einer Bestellung des antiviralen Medikaments Remdesivir beteiligt hat? Einem entsprechenden Bericht widerspricht man im Gesundheitsministerium vehement: Nach teils widersprüchlichen Studien-Ergebnissen hält man hierzulande an dem Mittel genauso fest wie etwa in Deutschland.
„Teuer, aber nutzlos“? – Die Schlagzeile, unter der die Süddeutsche Zeitung vor kurzem über das Medikament Remdesivir des US-Herstellers Gilead berichtete, wird gleich zu Beginn eines Artikels von Reporter.lu zitiert: Das luxemburgische Webmagazin thematisiert mit gleicher Stoßrichtung die Tatsache, dass Luxemburg eine unbekannte Menge des Medikaments gekauft hat, das früh in der Pandemie ein Hoffnungsträger im Kampf gegen Covid-19 wurde.
Genau wie etwa Hydroxychloroquin hat auch Remdesivir den Nimbus eines Wundermittels aber inzwischen verloren: So konnte eine EU-Studie Remdesivir keinen besonderen Nutzen bei Covid-19 attestieren. In seinem Artikel vom Dienstag zeichnet Reporter.lu nach, dass Luxemburg nicht nur einen Rahmenvertrag mit Gilead unterzeichnet habe, sondern auch gewisse Mengen des Medikaments bestellt habe, das pro Therapiedosis rund 2.000 Euro kostet.
Während andere Staaten sich auskunftsfreudiger zeigten, verweise Luxemburg auf entsprechende Vertragsklauseln und verrate nicht, wie viele Dosen letztlich gekauft wurden, berichtet das Magazin und schätzt die finanziellen Folgen ab: „Die Regierung hat demnach mehrere Hunderttausend oder gar Millionen Euro für ein Medikament gezahlt, dessen Wirkung laut der WHO mehr als fraglich ist“, heißt es im Artikel. Der wartet dann noch mit der ironischen Wendung auf, dass es auch Luxemburger Forschung gewesen sei, die im Zuge der europäischen „Discovery“-Studie kurz darauf die geringe Nützlichkeit von Remdesivir aufgezeigt habe.
Vorschnell gehandelt?
Während etwa Frankreich die Studie abgewartet und so einen teuren Fehlkauf vermieden habe, war Luxemburg offenbar vorschnell, legt das Magazin nahe.
Eine Sichtweise, die man im Gesundheitsministerium auf Anfrage des Tageblatt zurückweist: Tatsächlich habe man bei zwei Gelegenheiten Remdesivir-Dosen bestellt. Auch wir erfahren nicht, um wie viele Dosen es sich überhaupt gehandelt hat, allerdings erklärt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums, dass schon die zweite Bestellung deutlich zurückhaltender gewesen sei als die erste, da man längst erkannt habe, dass der therapeutische Nutzen nicht so groß ist wie zunächst erhofft.
Allerdings habe ein Aspekt (der in der Berichterstattung durchaus erwähnt wird) nicht die ihm gebührende Gewichtung erfahren: Dass nämlich Remdesivir im Kampf gegen Covid-19 laut anderen Studien als der „Discovery“-Untersuchung alles andere als wirkungslos sei und entsprechend auch eingesetzt werde. „Wir sind da ja sehr nah an den Empfehlungen des deutschen Robert-Koch-Instituts dran“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.
„Signifikante Verkürzung der Zeit zur Genesung“
„Und das deutsche RKI sieht Remdesivir eben nicht als „nutzlos“ an, sondern propagiert den Einsatz bei Covid-19-Patienten durchaus. Deutschland ist damit nicht der Empfehlung der WHO gefolgt, welche lautete: „Die WHO hat eine bedingte Empfehlung gegen den Einsatz von Remdesivir bei hospitalisierten Patienten, unabhängig vom Schweregrad der Erkrankung, ausgesprochen, da es derzeit keine Hinweise darauf gibt, dass Remdesivir die Überlebenschancen und andere Ergebnisse bei diesen Patienten verbessert.“
Stattdessen stellt das RKI mit Blick auf andere, parallel erfolgte Studien fest: „Nach den aktuell vorliegenden Daten aus der ACTT-1-Studie beruht der Nutzen von Remdesivir auf einer statistisch signifikanten Verkürzung der Zeit zur Genesung (v.a. bei Patienten mit Sauerstoffpflichtigkeit).“ [Verlinkung durch die Redaktion.] Allerdings müsse der Einsatz innerhalb enger Grenzen erfolgen – und dürfe etwa keine schweren Fälle umfassen: „Wir empfehlen daher, Remdesivir nur bei sauerstoffpflichtigen, jedoch nicht-beatmeten Patienten möglichst frühzeitig (optimal bis zum Tag 5-7 nach Symptombeginn) einzusetzen“, heißt es beim RKI.
Im Gesundheitsministerium hadert man jedenfalls durchaus nicht damit, eine gewisse Menge des Medikaments bestellt zu haben: Solange ein Medikament nicht verboten ist, weil es erwiesenermaßen Schaden verursacht, obliege es dem Gesundheitsministerium nicht, in die therapeutische Freiheit der Mediziner einzugreifen – und dass ein sinnvoller Einsatz möglich sei und entsprechend regelmäßig erfolge, bestätige auch die Gesundheitsdirektion.
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