Basketball-Pokal / Gréngewald bekommt vor dem Berufungsgericht Recht und steht im Finale
In der Affäre um die Wertung des Pokalhalbfinales zwischen Hostert und Düdelingen gibt es die nächste Wendung. Der Gréngewald hat vor dem Berufungsgericht des Basketballverbandes Recht bekommen und steht im Finale.
Das Verbandsgericht der FLBB hatte zunächst Anfang Februar beschlossen, dass das Halbfinalspiel zwischen Düdelingen und Hostert Gréngewald wiederholt werden müsse. Der 78:77-Sieg des Gréngewald auf dem Spielbogen war damit ungültig. Hostert ging gegen dieses Urteil in Berufung und hat vor dem Berufungsgericht des Verbandes nun Recht bekommen und darf demnach jetzt für das Pokalfinale am 18. März gegen Sparta Bartringen planen.
Zur Erinnerung: Dem T71 Düdelingen wurden im Halbfinale am 29. Januar beim Stand von 2:2 zwei Punkte zu viel aufgeschrieben. Trotz mehrmaligen Reklamierens am offiziellen Tisch wurde der Fehler bis zum Spielende nicht behoben. Erst danach, nach dem Anschauen von Videomaterial, wurden die Schiedsrichter auf den Fehler aufmerksam und korrigierten ihn. Damit änderte sich nicht nur das Schlussergebnis, sondern auch der Sieger der Partie – nicht der T71 mit 79:78, sondern Hostert mit 78:77 hatte gewonnen. Daraufhin legte schließlich der T71 Protest ein. Einen Vorschlag der FLBB und des Verbandsgerichtes, die Begegnung neu anzusetzen, hatte der Gréngewald daraufhin abgelehnt. Das Verbandsgericht entschied schließlich, das Spiel zu wiederholen – Hostert legte Berufung ein und hat nun Recht bekommen.
Ob Düdelingen einen weiteren Schritt in der Affäre unternehmen wird und vor die CLAS („Commission luxembourgeoise d’arbitrage pour le sport“) ziehen wird, wird das Komitee des Klubs am Montagabend in einer Sitzung diskutieren. „Persönlich bin ich der Meinung, dass es irgendwann reicht. Das ist meine rein persönliche Meinung, aber im Komitee sind 13 Leute. Da muss und soll erst jeder seine Meinung zu dem Thema sagen“, so T71-Präsident Marcel Wagener, der den Fall als schwierige Mission für den „Conseil d’appel“ beschreibt und dessen Entscheidung auch nicht kritisieren will.
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