Do., 23. Januar 2025




  1. Grober J-P. /

    34 Tage auch für die inländischen Arbeitnehmer? Man sagte mir der Chef könnte das immer noch entscheiden, stimmt das?

  2. Bux / /

    Ohne Steuernachteil für den Arbeitnehmer…., aber Luxemburg wird doch sicherlich einen Teil der einbehaltenen Lohnsteuer als Ausgleich an Frankreich überweisen…, oder? Zumindest beinhaltet das belgische Abkommen eine steuerliche Kompensation.

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