Verhaltenskodex / Größte EU-Staaten verständigen sich auf Prinzipien von KI-Regulierung
Deutschland, Frankreich und Italien haben sich auf eine gemeinsame Position zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) in der Europäischen Union geeinigt.
In einem Papier, das der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt, plädieren die Regierungen der drei größten EU-Staaten dafür, dass große und auch kleine Anbieter verbindliche Selbstverpflichtungen eingehen sollen. „Zunächst sollen keine Sanktionen verhängt werden“, heißt es in dem Papier. Würden aber nach gewisser Zeit Verstöße gegen den Verhaltenskodex festgestellt, könne ein Sanktionssystem eingerichtet werden. Eine europäische Behörde solle die Einhaltung der Standards kontrollieren.
Derzeit wird im sogenannten Trilog zwischen EU-Kommission, Europäischem Parlament und dem EU-Rat, in dem die 27 Regierungen vertreten sind, verhandelt, wie sich die EU in diesem neuen Feld aufstellen soll. Das Parlament hatte dazu im Juni einen „AI Act“ vorgelegt. Damit sollen Sicherheitsrisiken und eine diskriminierende Wirkung von KI-Anwendungen abgewendet werden, ohne in Europa Innovationen der neuen Technologie auszubremsen.
Die Festlegung der Regierungen der drei größten EU-Volkswirtschaften dürfte die weitere EU-Debatte maßgeblich prägen. Als Vorbild für die KI-Regulierung wird die Autobranche genannt, die vor allem durch DIN-Industrienormen reguliert ist. Die entscheidende staatliche Regulierung beginnt erst bei der Anwendung, also in diesem Fall im Straßenverkehr. Man hoffe, mit der gemeinsamen Position die Verhandlungen entscheidend voranzubringen und einen schnellen Abschluss zu erreichen, hieß es.
Strittig ist in der EU-Debatte nicht nur, wie und was genau bei dieser neuen Technologie reguliert werden soll. Das Europäische Parlament hatte in den Beratungen auch vorgeschlagen, dass der im Kreis der westlichen G7-Industriestaaten ausgehandelte Verhaltenskodex zunächst nur für die großen KI-Anbieter verbindlich gelten sollen, die vor allem aus den USA kommen. In den drei EU-Regierungen wird aber vor einem nur scheinbaren Wettbewerbsvorteil für kleinere europäische Anbieter gewarnt. Denn eine solche Unterscheidung könnte dazu führen, dass das Vertrauen in die Sicherheit dieser kleineren Anbieter geringer ist und sie deshalb weniger Kunden finden, hieß es. Deshalb sollten die Verhaltens- und Transparenzregeln für alle verbindlich gelten.
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