8. Oktober / Großherzog ernennt Guillaume zu „Lieutenant-Représentant“: Was Besucher jetzt wissen müssen
Erbgroßherzog Guillaume soll am 8. Oktober von Großherzog Henri zum „Lieutenant-Représentant“ ernannt werden. Anderthalb Wochen vorher gibt es nun Informationen für die Besucher, die sich die Zeremonie ansehen wollen. Aber Achtung: Die Platzzahl ist begrenzt und Gäste müssen sich vorher anmelden.
Großherzog Henri hat am Nationalfeiertag im Juni den Prozess der Amtsübergabe an seinen Sohn Guillaume eingeleitet. Die offizielle Ernennung von Erbgroßherzog Guillaume zum „Lieutenant-Représentant“ soll am 8. Oktober 2024 stattfinden. Das Staatsministerium, der Hof und die Chamber haben nun in einer gemeinsamen Pressemitteilung Details bekannt gegeben, wie die große Öffentlichkeit dem Ereignis beiwohnen kann. Die Unterzeichnung des „Arrêté grand-ducal de nomination“ soll im großherzoglichen Palast stattfinden. Im Anschluss daran soll Guillaume – wie in der Verfassung vorgesehen – in der Chamber vereidigt werden.
„Es stehen Plätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung, um die Zeremonie vom Inneren der Abgeordnetenkammer aus zu verfolgen“, heißt es in dem Schreiben. Dafür sei allerdings eine Anmeldung notwendig: „Interessierte werden gebeten, sich per E-Mail an relations.publiques@chd.lu unter Angabe von Name, Vorname, E-Mail und Telefonnummer anzumelden.“ Der Einlass erfolge durch den Eingang in der rue de l’Eau an der Seite des Hauptgebäudes des Hôtel de la Chambre – gegen Vorlage eines Ausweisdokuments. Nach der Zeremonie, gegen 16.00 Uhr, könne die Öffentlichkeit den Erbgroßherzog, den Präsidenten der Abgeordnetenkammer und den Premierminister schließlich auf dem „Krautmaart“ begrüßen.
Die Ernennung des „Lieutenant-Représentant“ findet traditionell im Prozess des Regierungswechsels statt. Das Verfahren wird von den Bestimmungen der Verfassung eingerahmt. Die Lieutenance ist laut Monarchie.lu nur durch einen „blutsverwandten Prinzen oder eine Prinzessin“ möglich. Der „Lieutenant-Représentant“ muss zudem in Luxemburg wohnen. Bevor er seine Befugnisse ausüben darf, muss er einen Eid auf die Einhaltung der Verfassung ableisten. „Diese Stellvertretung kann entweder vorübergehend oder dauerhaft sein“, heißt es.
Henri war anderthalb Jahre lang „Lieutenant-Représentant“
Bis es zum eigentlichen Thronwechsel kommt, kann es also noch etwas dauern: Henri selbst übernahm im März 1998 als „Lieutenant-Représentant“ von seinem Vater Jean. Im Oktober 2000 wurde Henri als Großherzog vereidigt. Der damalige Erbgroßherzog Jean wurde im April 1961 von Großherzogin Charlotte zum Statthalter ernannt. Die Amtsgeschäfte übernahm Jean dann komplett im November 1964. In der Geschichte des Großherzogtums gab es insgesamt fünf Lieutenances.
Bei der Lieutenance – die Monarchie nennt sie auch „Nachfolge-Herrschaft“ – kann der Großherzog bestimmte Befugnisse an seinen „Lieutenant-Représentant“ delegieren. Es steht dem Großherzog frei, das Mandat mit Einschränkungen zu versehen, wenn er das für notwendig hält, heißt es auf Monarchie.lu. Die Bestimmungen des Lieutenants haben aber die gleiche Wirkung, als ob sie vom Großherzog selbst ausgingen.
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