Cannabiskonsum / Grüne Welle in Amerika und der Schweiz – Nichts Neues aus Luxemburg
Seit Mittwoch ist der Konsum von Cannabis für den Freizeitgebrauch im amerikanischen Bundesstaat New York legal. Am selben Tag verabschiedete auch der Schweizer Bundesrat eine Verordnung über Pilotversuche zur kontrollierten Abgabe von nicht-medizinischem Cannabis. Diese Verordnung regelt die strengen Voraussetzungen für die Durchführung der Studien. Zu der geplanten Legalisierung in Luxemburg ist bislang nur ein erstes Konzept bekannt.
Der ehemalige Gesundheitsminister Etienne Schneider hatte nach der Wahl von 2018 angekündigt, bis spätestens kommenden Herbst einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch vorlegen zu wollen. Die Legalisierung sollte im Herbst 2023 unter Dach und Fach sein. Ob dieses Stichdatum eingehalten werden kann, ist jedoch mehr als fraglich. „D’Aarbechte ronderëm d’Reglementatioun vum Cannabis fir net medizinesch Zwecker sinn nach amgaang an et gëtt an dësem Kontext och keen neie Momentum“, teilte die Pressestelle des Gesundheitsministeriums dem Tageblatt vor einiger Zeit auf verschiedene Fragen rund um die Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch mit.
Ein erstes Konzept zur Legalisierung ist schon länger bekannt und sieht Folgendes vor: Jeder volljährige Bürger, der seit mindestens sechs Monaten in Luxemburg lebt, darf ab einem noch nicht festgelegten Stichdatum legal 30 Gramm Marihuana pro Monat erwerben. Der Konsum auf öffentlichen Plätzen soll weiterhin verboten bleiben. Der Verkauf soll von Privatpersonen abgewickelt werden und auf insgesamt 14 Verkaufsstellen quer durch das Land verteilt werden. Die Lizenzen werden an die meistbietenden versteigert. Neben dieser einmaligen Zahlung für die Lizenz müssen die Hanfläden-Besitzer später einen bislang noch nicht bekannten Teil ihres Umsatzes in Form von Steuern abgeben. Die Läden dürfen sich nicht in der Nähe einer Schule befinden. Das verkaufte Hanf soll ausschließlich in Luxemburg angebaut werden, heißt es weiter. Zwei Firmen sollen für den Anbau zum Freizeitgebrauch zuständig sein. Privatpersonen bleibt der Anbau von Marihuana für den Eigenbedarf auch weiterhin untersagt.
In Amerika ist man hingegen schon einen Schritt weiter. Das New Yorker Regionalparlament stimmte am Mittwoch für die Legalisierung von Cannabisprodukten. Mittlerweile haben 15 US-Bundesstaaten den Konsum von Hanf legalisiert. Jeder Erwachsene über 21 Jahre darf nun im Bundesstaat New York zu jeder Zeit 85 Gramm Marihuana besitzen. Auch der Anbau für den Eigengebrauch ist gestattet. Wie die New York Post meldete, die sich auf interne Dokumente der Polizei berief, sollen zukünftig keine Fahrzeuge mehr durchsucht werden, wenn der Geruch von Hanf wahrgenommen wird. Auch der Konsum in der Öffentlichkeit soll nicht mehr geahndet werden. Kritiker warnen jedoch vor den Folgen, vor allem für die Jugendlichen. Aus diesem Grund sollen verschiedene Sensibilisierungskampagnen gestartet werden.
Pilotprojekt für zehn Jahre
Um Kritikern entgegenzuwirken und die Langzeitfolgen von Cannabis zu erforschen, hat der Schweizer Bundesrat ebenfalls am Mittwoch ein einzigartiges Pilotprojekt gestimmt. „Ab dem 15. Mai 2021 können beim Bundesamt für Gesundheit Gesuche für die Durchführung von Pilotversuchen mit nicht-medizinischem Cannabis eingereicht werden. Diese Studien sollen die Kenntnisse zu den Vor- und Nachteilen eines kontrollierten Zugangs zu Cannabis erweitern. Sie sollen insbesondere ermöglichen, die Konsequenzen für die Gesundheit und die Konsumgewohnheiten der Nutzerinnen und Nutzer in einem wissenschaftlichen Rahmen zu prüfen und zu dokumentieren, aber auch die Auswirkungen auf den lokalen illegalen Drogenmarkt sowie auf den Jugendschutz und die öffentliche Sicherheit zu messen.
Das angebotene Cannabis muss hohe Qualitätsanforderungen erfüllen und aus biologischem Anbau stammen. Da die Lieferketten vom Saatgut bis zum Produktvertrieb überwacht und streng kontrolliert werden, wird der Schwarzmarkt umgangen. Zusätzlich zur Produktinformation soll das entsprechend geschulte Personal der Verkaufsstellen die Teilnehmenden für die Risiken des Konsums sensibilisieren“, meldete der Schweizer Bundesrat am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Allerdings können nur volljährige Personen, die bereits Cannabis konsumieren, an einer Studie teilnehmen; Minderjährige sind davon ausgeschlossen. Die Gültigkeit des in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommenen Artikels zu den Pilotversuchen ist auf zehn Jahre beschränkt. Anders als in Luxemburg, wo es keine Obergrenze für THC geben soll, wird der maximale THC-Gehalt in der Schweiz auf 20 Prozent festgelegt.
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Passt op mat de Psychosen. Jonken Alter mat enger Iwwerdosis Cannabis ass geféierlech. Hu mech am jonken Alter och dozou verféieren gelooss an bereien et haut ganz staark. Cannabis ass gudd wann een mat 2 Been um Buedem steet an am beschten femmt een et och alleng doheem ouni bei aneren Leit ze sinn.