Österreich / Grünes Ja zu EU-Renaturierungsgesetz bringt ÖVP zum Schäumen und Klagen
Österreichs türkis-grüne Koalition ist nur wegen des ohnehin nahen Wahltermins nicht zerbrochen, nachdem die grüne Umweltministerin am Montag gegen den Willen der ÖVP dem EU-Renaturierungsgesetz eine knappe Mehrheit verschafft hat.
Ein Koalitionspartner verklagt den anderen. Das bedeutet normalerweise das Ende eines jeden Regierungsbündnisses. Doch weil der reguläre Termin für die Parlamentswahlen Ende September ohnehin schon fixiert worden ist und sowohl ÖVP als auch Grüne von wahltaktischen Überlegungen getrieben sind, wird die Wiener Koalition künstlich am Leben erhalten. Ihr klinischer Tod trat am Montag in Luxemburg ein, wo die EU-Umweltminister über das Renaturierungsgesetz abstimmten. Zum Zünglein an der Waage wurde die österreichische Vertreterin Leonore Gewessler, die am Vorabend ihre Zustimmung angekündigt hatte, obwohl die ÖVP genau das strikt abgelehnt hatte. Mit der Stimme Österreichs wurde die im Rat erforderliche qualifizierte Mehrheit von 65 Prozent der EU-Bevölkerung um nur einen Prozentpunkt überschritten.
ÖVP-Rubikon überschritten
Überschritten wurde damit allerdings von Gewessler auch der Rubikon, den ihr die ÖVP im Vorfeld klar aufgezeigt hatte. Weil die Christdemokraten sich in der anstehenden Wahlschlacht als Kämpfer wider die „Brüsseler Regulierungswut“ inszenieren und vor allem die starke Bauernlobby bei der Stange halten wollen, hatten sie ihr Njet zu dem Regelwerk auch nach dessen Entschärfung beibehalten. Es gelang ihnen sogar, eine Länderfront unter Einbindung der Sozialdemokraten zu formieren. Die neun Bundesländer fassten einen formalen Beschluss, der Gewessler tatsächlich eine Zustimmung verunmöglichte. Aber dann scherten die beiden SPÖ-geführten Bundesländer Wien und Kärnten aus und verkündeten ihre nunmehrige Zustimmung. Ob das den nach wie vor bestehenden Beschluss der Landeshauptleute obsolet gemacht hat, ist unter Rechtsexperten umstritten. Gewesslers Hausjuristen jedenfalls gaben grünes Licht für die Zustimmung im Umweltministerrat auch gegen den Willen des Koalitionspartners.
Durfte sie das?
Als gestern Vormittag in Luxemburg der große Durchbruch gefeiert wurde, wusste der belgische Ratsvorsitz freilich schon um die noch ein juristisches Nachspiel habende Problematik des Alleinganges der Österreicherin. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hatte Belgien nämlich am Vorabend darüber informiert, dass Gewesslers Zustimmung rechtswidrig wäre, weil es dafür keine innerstaatliche Rückendeckung gebe. Der zuständige belgische Minister Alain Maron wischte dies allerdings mit der Feststellung vom Tisch, dass die Entscheidung von den anwesenden Ministern getroffen werde und „die innerösterreichische Kontroverse nicht mein Problem“ sei. Der grüne Minister hatte von seinen Juristen die gleiche Einschätzung erhalten wie die Wiener Kollegin. Es gibt allerdings in Österreich auch EU-Rechtler wie den Innsbrucker Uni-Professor Walter Obwexer, die Gewesslers Ja problematisch sehen, zumal der Regierungschef vorab mangels interner Einigung ausdrücklich eine Enthaltung Österreichs deponiert hatte.
Klage beim EuGH
Die Entscheidung darüber und damit über den Bestand des Renaturisierungsgesetzes wird wieder in Luxemburg fallen. Denn die ÖVP hat gestern umgehend eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angekündigt. „Das Votum von Bundesministerin Gewessler war ein Rechtsbruch und Vertrauensbruch, der entsprechend geahndet“ werde, sagte Nehammer am Abend.
Ministerin angezeigt
Damit nicht genug. Die Volkspartei bringt auch eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen Umweltministerin Gewessler ein. Die Erfolgsaussichten dieses Unterfangens sind allerdings mäßig. Denn Gewessler müsste ein Tatvorsatz nachgewiesen werden, was angesichts des von ihr eingeholten, ihr Tun als verfassungskonform einstufenden Rechtsgutachtens schwierig sein wird. Einer – hinterher möglicherweise für falsch befundenen – Rechtsmeinung gefolgt zu sein, wird kaum als Amtsmissbrauch geahndet werden.
Sicher ist aber, dass der juristische Feldzug der ÖVP gegen den Koalitionspartner das faktische Ende einer Beziehung ist, die 2020 angetreten war, das „Beste aus zwei Welten zu vereinen“. Das Ausbleiben einer formellen Beendigung der unkittbar zerrütteten Ehe ist nur taktischen Erwägungen geschuldet. Angesichts des drohenden Machtverlustes hat in Wien längst der über die Herbstwahl hinaus wirkende Postenschacher begonnen. Die ÖVP will unbedingt den nächsten österreichischen EU-Kommissar stellen. Im Gespräch dafür ist Finanzminister Magnus Brunner. Vielleicht lässt sich den Grünen nach dem schweren Foul von gestern doch noch ein Ja als Wiedergutmachung abringen – gegen türkises Entgegenkommen bei deren Personalwünschen, versteht sich. Ein Bruch der Koalition auf den letzten Metern hätte zudem der Opposition in die Hände gespielt, die dann dreieinhalb Monate das türkis-grüne Tohuwabohu zelebrieren könnte. Mit dem formalen Fortbestand der Koalition können sich die Grünen – nun ohne jegliche Rücksicht auf die ÖVP – wieder mit ihren Kernthemen profilieren und vergraulte Wähler zurückgewinnen. Die ÖVP wiederum kann sich ihrerseits fernab vom Koalitionsfriedenszwang bei Unternehmern und Bauern klientelpolitisch profilieren. Ob derartiges Taktieren verdrossene Wähler überzeugt oder doch nur noch mehr Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten leitet, wird man am Abend des 29. September wissen.
- Was läuft am Wochenende? - 28. November 2024.
- EU-Parlament gibt grünes Licht für von der Leyens Kommission - 27. November 2024.
- Eine Person lebensgefährlich verletzt – Experten ermitteln, Straße bleibt noch gesperrt - 27. November 2024.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können.
Melden sie sich an
Registrieren Sie sich kostenlos