Testwoche / Grundschulen: Jeden Tag ein Schnelltest
Für kommende Woche kündigt das Bildungsministerium für Grundschulen und Kompetenzzentren tägliche Schnelltests an. Die Aktion findet im Rahmen der intensiven Testwoche statt.
Zwischen dem 8. und 14. Dezember sollen sich die Schüler aus Grundschulen und Kompetenzzentren (früher: „Ediff“) nicht wie bislang zweimal und auch nicht wie in Zukunft dreimal pro Woche testen lassen, sondern täglich. Dies meldete das Bildungsministerium in einer Mitteilung am Freitag.
Das verstärkte Testen beginnt demnach zwei Tage nach dem Nikolaustag, an dem die Grundschüler freihaben. Schüler der Zyklen 2 bis 4 sowie jene der Kompetenzzentren können an der Aktion teilnehmen, sofern ihre Eltern die neue Einwilligung zum Selbsttesten in der Schule unterschrieben haben.
Schüler des Zyklus 1 („Spillschoul“) bekommen die fünf Tests mit nach Hause, um sie dort täglich mithilfe ihrer Eltern durchzuführen. Die intensive Impfwoche ist Teil der Initiative der Regierung „Lëtzebuerg test sech“ und verfolgt das Ziel, die Ausbreitung von Covid-19 innerhalb der ungeimpften Bevölkerung so viel wie möglich einzudämmen.
Anpassungen der sanitären Maßnahmen
Die Testwoche reiht sich laut Bildungsministerium an die Anpassungen der neuen sanitären Maßnahmen an den Schulen ein. Dazu gehört das dreimalige Testen pro Woche in den Grundschulen und eine Maskenpflicht ab dem ersten positiven Corona-Fall in einer Klasse. In diesem Fall werden zudem Quarantänen für jene Schüler ausgesprochen, die weder geimpft noch genesen sind und nicht am verstärkten Testen teilnehmen. In den Sekundarschulen bleibt es erst mal bei zwei Schnelltests pro Woche, wovon einer vor Ort gemacht wird und einer mit nach Hause genommen werden kann.
Ab drei positiven Fällen innerhalb einer Klasse werden geimpfte oder genesene Schüler nicht unter Quarantäne gestellt. Alle anderen müssen dagegen die Quarantäne antreten, die nur durch einen zertifizierten negativen Test ab dem 6. Tag nach dem letzten Kontakt mit einer positiven Person beendet werden kann. Dieser Test erfolgt aufgrund einer „Ordonnance“ der Gesundheitsinspektion.
Im Zyklus 1 gelten auch weiterhin folgende Maßnahmen: keine Maskenpflicht für die Schüler, „Mise à l’écart“ der Klasse gegenüber dem Rest der Schulbevölkerung bei einem positiven Fall, Quarantäne ohne Ausgangserlaubnis bei zwei oder mehr Fällen innerhalb einer Klasse.
- Was Jugendliche im Internet treiben: Bericht zeigt Nutzungsverhalten auf digitalen Geräten - 8. Februar 2023.
- Kritik am FDC: Die „schmutzigen“ Investments des „Pensiounsfong“ - 7. Februar 2023.
- Ein Plan für mehr Naturschutz in Luxemburg - 3. Februar 2023.
…aber hat nicht de Unbildungsminister Claude Meisch gesagt, dass man sich in der Schule nicht ansteckt? Schilder nach dem Motto “Virus bleibt draussen” funktionieren wohl nicht mehr…
…aber hat nicht de Unbildungsminister Claude Meisch gesagt, dass man sich in der Schule nicht ansteckt? Schilder nach dem Motto “Virus bleibt draussen” funktionieren wohl nicht mehr…
(hm, die KI sagt doppelter Kommentar…?)