Wohnen / Handwerkerkammer und Handelskammer kritisieren Mietgesetz: „Führt zwangsläufig zu Mietsteigerungen“
Die Handwerker- und die Handelskammer haben in einem am Montag veröffentlichten Gutachten die Gesetzesänderungen von Wohnungsbauminister Henri Kox („déi gréng“) kritisiert. Die beiden Berufskammern befürchten weitere Mietsteigerungen.
Die Kritikflut reißt nicht ab: Mit der Handelskammer und der Handwerkerkammer wird die Liste an Kritikern am neuen Mietgesetz wieder ein Stückchen länger. „Die Berufskammern lehnen diese Änderungen entschieden ab, da sie nur sehr geringe positive Auswirkungen auf die Mietentwicklung haben werden“, schreiben die Handwerker- und die Handelskammer in einer gemeinsamen Stellungnahme am Montagmorgen.
Eine Reihe von Kosten würde auf die Vermieter abgewälzt werden und somit ein negatives Signal an Investoren gesendet werden, schreiben die beiden Berufskammern. „Dieser Entwurf wird das Angebot auf dem Mietmarkt langfristig stark beeinträchtigen können, was vor dem Hintergrund einer ständig steigenden Nachfrage zwangsläufig zu Mietsteigerungen führen wird“, steht in der Pressemitteilung. Damit würde das Gegenteil der in dem betreffenden Gesetzentwurf erklärten Ziele erreicht werden.
Attraktivität in Gefahr?
Die Berufskammern sind der Ansicht, dass die Änderungen in Verbindung mit anderen Reformen dazu führen, die Attraktivität von Investitionen in neue Mietimmobilien erheblich zu verringern. Ein starker Rückgang der Zahl der Neubauten, für die sich keine Investoren finden, könnte sich nicht nur aufgrund steigender Mieten negativ auf das Angebot auf dem Mietmarkt auswirken, sondern auch zu einem erheblichen Rückgang der Aktivität in diesem Sektor und damit zu Arbeitsplatzverlusten führen.
„Im derzeitigen wirtschaftlichen Kontext, insbesondere unter Berücksichtigung der steigenden Zinssätze, und um ein ausreichendes Bauniveau aufrechtzuerhalten, um sowohl den Bedürfnissen des Landes gerecht zu werden als auch die Beschäftigung im Immobiliensektor zu erhalten, ist es wesentlich, die Attraktivität der Investition in Mietimmobilien aufrechtzuerhalten“, meinen die beiden Berufskammern abschließend in ihrer gemeinsamen Stellungnahme.
Ende Dezember hatten der Handwerkerverband und die Handwerkervereinigung wegen der Situation auf dem Wohnungsmarkt einen Forderungskatalog vorgestellt, um dem Wohnungsbau einen „Schub“ zu verleihen, wie Paul Nathan von der Handwerkskammer im Dezember meinte. „Die Produktion neuer Wohneinheiten darf nicht einbrechen, damit kein nachhaltiger Schaden am Luxemburger Wohnungsmarkt entsteht.“ Besonders aber befürchteten die Handwerksvertreter, dass ein Einbruch am Wohnungsmarkt auch schwere Schäden für das Handwerk bedeuten könnte.
Maßnahmenkatalog der Handwerkerkammer
1. Abschaffung der Registrierungsgebühren auf die bereits errichtete Bauquote.
2. Nutzung des Sonderfonds zur Unterstützung der Wohnraumentwicklung, um private Projekte zu erwerben.
3. Die Steuergutschrift für den „Bëllegen Akt“ von 20.000 auf 30.000 Euro erhöhen.
4. Die angekündigten Maßnahmen überprüfen, die Investitionen in die Schaffung von Mietwohnungen bremsen. Die Senkung der beschleunigten Abschreibung von vier auf zwei Prozent soll überdacht werden und die maximale Rendite des investierten Kapitals soll im Rahmen des Mietvertrags an die Zinsentwicklung geknüpft werden.
5. Der reduzierte Steuersatz von drei Prozent soll auch für die Schaffung von Mietwohnungen gelten.
6. Die Obergrenze der Steuerermäßigungen bei Wohnungsbau/-renovierung soll von 50.000 Euro auf 100.000 Euro hochgeschraubt werden.
Zur Erinnerung: Wohnungsbauminister Henri Kox hatte im Oktober 2022 Änderungen am derzeit gültigen Mietgesetz vorgestellt. Der Änderungskatalog des Grünen-Ministers umfasste eine Deckelung der Miete auf 3,5 Prozent des investierten Kapitals. Bei Gebäuden mit geringerer Energieeffizienz soll der Maximalertrag auf drei Prozent festgesetzt werden. Dadurch soll laut Wohnungsbauminister Kox ein Anreiz zum energetischen Sanieren geschaffen werden. Für bereits bestehende Bauten wird das investierte Kapital anhand eines Koeffizienten reevaluiert – und damit an die aktuelle Marktpreislage angepasst.
„In den Augen der Berufskammern dürfte die Anwendung dieses reduzierten Spitzerenditesatzes von 3,5% keine größeren Auswirkungen auf die aktuellen Mieten und die Rendite neuer oder neu erworbener Mietshäuser für Investoren haben“, schreiben die beiden Berufskammern nun in ihrem Gutachten. „Wir bedauern jedoch erneut die Botschaft an die Investoren, dass die maximale Rendite ihrer Investition gesenkt wird, während gleichzeitig die Zinssätze stark ansteigen.“
Immobilienmakler als Sachverständige
Mit dem Mietpreisdeckel hat Henri Kox auch neue Vorschriften für Vermieter festgelegt. Demnach müssen Mietverträge künftig schriftlich abgeschlossen werden. Auch muss laut Änderungsvorschlag des Ministers das vom Vermieter investierte Kapital im Mietvertrag festgeschrieben werden – wie diese Summe zustande gekommen ist, muss der Vermieter jedoch nicht offenlegen. Neben dem Festschreiben des investierten Kapitals sollen auch folgende Bestimmungen im Mietvertrag aufgeführt werden: die vereinbarte Mietsumme mit dem Zusatz, dass diese den neuen Mietendeckel respektiert; der Vermerk, dass im Streitfall die Mietkommission eingeschaltet werden kann; einzeln aufgeführte Anzahlungen für die anfallenden Nebenkosten; vereinbarte Summe für vermietete Möbel; eventuell anfallende Nebenkosten. Eventuell anfallende Maklerkosten sollen gleichmäßig auf Mieter und Vermieter aufgeteilt werden, die Kaution wird von drei auf zwei Monatsmieten herabgesetzt werden.
Die neuen Pflichten für Vermieter haben die beiden Berufskammern ebenfalls kommentiert. Man verstehe die in den Gesetzesänderungen angestrebten „Transparenzziele“. Dennoch befürchten die Handelskammer und die Handwerkerkammer, dass „mögliche Zusatzkosten für Sachverständige, die Eigentümern auferlegt werden, diese dazu verleiten könnte, diese Kosten auf die verlangten Mieten abzuwälzen.“ Zudem äußern die beiden Berufskammern in ihrem Gutachten den Vorschlag, dass auch Immobilienmakler mit einer Zusatzausbildung eine Neuberechnung des Kapitals durchführen können sollen, um einer zu großen „Arbeitsbelastung der Gebäudesachverständigen“ vorzubeugen, die „zweifellos mit einem großen Zustrom von Anträgen auf Bestimmung des investierten Kapitals“ zu rechnen hätten.
- Von Dynamik und Statik: Xavier Bettels Europa- und Außenpolitik braucht neue Akzente - 19. November 2024.
- CSV und DP blicken auf ereignisreiches Jahr zurück - 18. November 2024.
- „déi Lénk“ sieht von „Interessenkonflikten durchsetzte“ Institution - 13. November 2024.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können.
Melden sie sich an
Registrieren Sie sich kostenlos