Fragen und Antworten / Heute geht es los: Wie funktionieren die Wahlen zum EU-Parlament?
Sie ist eine der größten demokratischen Wahlen der Welt: Mehr als 400 Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind von Donnerstag bis zum Sonntag aufgerufen, die Abgeordneten des neuen Europäischen Parlaments zu wählen. So funktioniert die Wahl in den 27 Mitgliedstaaten.
Wer wird gewählt?
Das Europaparlament hatte zu Beginn dieser Legislaturperiode 751 Sitze. Mit dem EU-Austritt Großbritanniens verließen 73 Abgeordnete das Parlament. Zuvor wurde sich jedoch darauf geeinigt, dass 14 EU-Staaten zusätzliche Abgeordnete nach Straßburg schicken könnten, sodass derzeit 705 Abgeordnete im Parlament vertreten sind. Nach den Wahlen im Juni soll das Parlament auf 720 Sitze wachsen. Gewählt wird über nationale Listen. Für jedes Land ist im Parlament dabei eine feste Zahl von Abgeordneten vorgegeben, die von der Bevölkerungsstärke abhängt. Luxemburg ist neben Zypern und Malta eines der EU-Länder, in dem mit sechs Sitzen die wenigsten Mandate vergeben werden.
Wie wird gewählt?
Länderübergreifende Kandidatenlisten gibt es für die Europawahl nicht. Die Bürger wählen meist in ihrem Heimatland. Leben sie in einem anderen EU-Staat, können sie alternativ für dortige Kandidaten stimmen. In Luxemburg gibt es rund 490.000 Wahlberechtigte. Rund 202.000 davon sind Bürger aus anderen EU-Staaten. Von diesem haben sich in diesem Jahr 30.605 (15,1 Prozent) in die Wahllisten eintragen lassen.
Wie viel Macht hat das Europaparlament?
Ohne das Parlament können auf EU-Ebene in den meisten Fällen keine Gesetze verabschiedet werden. Jährlich mitentscheiden muss das Parlament auch über den rund 190 Milliarden Euro schweren EU-Haushalt. Ausgenommen von den Mitentscheidungsrechten sind lediglich die Außen- und die Steuerpolitik.
Gesetzesinitiativen kann das Parlament nicht einbringen. Es kann die EU-Kommission mittels sogenannter Initiativberichte nur auffordern, dies zu tun. Allerdings muss das EU-Parlament der Besetzung des Postens des Kommissionspräsidenten seine Zustimmung geben. Auch der Ernennung der EU-Kommissare muss das Parlament zustimmen, über die allerdings als Ganzes abgestimmt werden. Vorher haben die EP-Abgeordneten jedoch die Möglichkeit, nach einem Anhörungsverfahren in den entsprechenden Ressortausschüssen die designierten Kandidaten abzulehnen. Das Parlament kann die Kommission zudem durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen. Im Jahr 1999 drohten die EU-Parlamentarier im Zuge eines Korruptionsskandals um die französische Kommissarin Édith Cresson mit einem Misstrauensvotum gegen die vom Luxemburger Jacques Santer geführte Kommission. Diese kam dem zuvor und trat am 15. März geschlossen zurück.
Warum gibt es Spitzenkandidaten?
Obwohl über nationale Listen gewählt wird, hat fast jede europäische Partei oder Fraktion im Parlament EU-weite Spitzenkandidaten aufgestellt. Dies soll den Wahlkampf länderübergreifend erscheinen lassen. Die derzeitige Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat sich als Spitzenkandidatin ihrer konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) aufstellen lassen. Die europäischen Sozialdemokraten haben den luxemburgischen EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit zu ihrem Spitzenkandidaten gemacht. Auch die Fraktionen der Liberalen, Grünen und Linken im EU-Parlament haben Spitzenkandidaten nominiert.
Die Parlamentarier drängen darauf, dass anders als 2019 ein Spitzenkandidat auch den Posten an der Spitze der EU-Kommission bekommt. In den EU-Gesetzen ist das allerdings nicht unmittelbar festgelegt. Die Entscheidung liegt zum großen Teil bei den EU-Staats- und Regierungschefs, die nach der Wahl einen Vorschlag für den Posten machen müssen.
Wie hoch war zuletzt die Wahlbeteiligung?
Die Wahlbeteiligung ist bei den Europawahlen traditionell niedrig. Vor fünf Jahren gab es EU-weit jedoch erstmals einen Anstieg: 2019 gaben 50,66 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab. Für die Wahlen in diesem Jahr rechnet das Europaparlament erneut mit einem Anstieg der Wahlbeteiligung.
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