Polizei eingeschaltet / Hitlergruß und antisemitische Beleidigungen: Warum ein Schüler am LTL danach trotzdem bleiben darf
Am Escher „Lycée technique de Lallange“ hat ein Schüler mehrfach den Hitlergruß gezeigt und eine jüdische Mitschülerin antisemitisch beleidigt. Die Schule verständigte die Polizei, entschied sich allerdings dagegen, ihn der Schule zu verweisen – und liefert dafür auch eine Begründung. Das Tageblatt hat sich angeschaut, was es mit dem Fall auf sich hat.
Dass eine Schule wegen der Handlungen eines Schülers die Polizei einschaltet, kommt nicht gerade häufig vor – doch genau das ist am Escher „Lycée technique de Lallange“ (LTL) im vergangenen März passiert. Der Hintergrund: Ein 19-jähriger Schüler des LTL hat auf dem Schulgelände mehrfach den Hitlergruß gezeigt und eine jüdische Mitschülerin antisemitisch beleidigt. Das bestätigt die Schulleitung gegenüber dem Tageblatt. Unter anderem habe er zu der Schülerin gesagt: „Du bist Jüdin, man hätte dich vergasen müssen.“ Auch darüber hinaus habe er antisemitische Äußerungen von sich gegeben, die nicht speziell gegen die Schülerin gerichtet waren.
Der LTL-Schulleiter Claude Loesch berichtet gegenüber dem Tageblatt, man habe neben dem Verständigen der Polizei auch einen Disziplinarrat an der Schule einberufen. Dieser habe sich damit befasst, wie man mit dem Fall und dem Schüler umgehen soll. Loesch erklärt dazu, der Rat habe wegen des „gesundheitlichen Zustands“ des Schülers und „vor allem wegen des Verdachts auf das Asperger-Sydrom“ entschieden, dass der 19-Jährige an der Schule bleiben kann. Das Syndrom bringe laut dem Schulleiter mit sich, dass der Betroffene „die Wirkung seiner sozialen Interaktion nicht immer richtig einschätzen“ könne.
Die Erlaubnis zu bleiben bekäme er nur unter mehreren Auflagen, darunter eine therapeutische Betreuung. Der Schüler habe sich bereit erklärt, diese zu erfüllen. „Das LTL verurteilt das Verhalten des Schülers und wird weiterhin eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber solchem Verhalten anwenden“, sagt Loesch. Die Direktion sei im Austausch mit der Polizei und behalte sich vor, sich erneut mit der Entscheidung zu dem (Nicht-)Verweis zu befassen, falls sich die Faktenlage ändern sollte.
Der angerichtete Schaden ist großPräsident der Vereinigung „Recherche et information sur l’antisémitisme au Luxembourg“ (RIAL)
Bernard Gottlieb, Präsident der Vereinigung „Recherche et information sur l’antisémitisme au Luxembourg“ (RIAL), steht in Kontakt mit der Mutter der Schülerin, die von dem 19-Jährigen verbal angegriffen wurde. Der Fall sei gravierend, sagt er. „Die Mutter ist besorgt über den Gesundheitszustand ihrer Tochter. Meines Wissens will sie, dass die Tochter in keinem Fall noch ein ganzes Schuljahr in der gleichen Klasse verbringen muss.“ Die Tochter selbst wolle die Klasse nicht wechseln: „Sie möchte bei ihren Freund-innen bleiben, von denen auch einige aufgrund des Verhaltens des radikalisierten Schülers stark verunsichert und betroffen sind“, so Gottlieb. „Der angerichtete Schaden ist durchaus groß.“
Dass die Schule die Polizei eingeschaltet und den Fall untersucht habe, sei erfreulich. Ob der Fall gerichtliche Folgen nach sich ziehe, zumal der Beschuldigte ja volljährig sei, wisse Gottlieb nicht. Die Entscheidung der Schuldirektion, den 19-Jährigen nicht zu verweisen, halte er zwar nicht grundsätzlich für die falsche Entscheidung, er kritisiert jedoch: „Vielleicht sollte man sich aber auch um den Gesundheitszustand der betroffenen Schüler-innen kümmern. Die Entscheidung des ‚Conseil de discipline‘ ist für die Opfer unverständlich.“ Gottlieb verstehe, dass die Schule „in einem solch komplexen Fall nicht ‚aus der Hüfte‘ schießen“ könne. Allerdings seien inzwischen rund vier Monate vergangen und der Fall habe derweil „zu Traumata bei mehreren Personen geführt“.
Generell habe die Vereinigung RIAL Kenntnis von „nur sehr wenigen Fällen“ von Antisemitismus an Luxemburger Schulen – weil sie von diesen nur gelegentlich durch betroffene Eltern erfahren, erklärt Vereinigungspräsident Gottlieb. Folglich fragt er: „Was passiert, wenn keine jüdischen Schüler in einer Klasse sind? Wird das Problem dann totgeschwiegen?“ Die Aufgabe von RIAL sei primär die Bekämpfung von Antisemitismus, „wir sind allerdings auch besorgt über weitere Fälle von Diskriminierung, zum Beispiel Homophobie oder Islamophobie“, sagt Gottlieb. „Am besten wäre natürlich, solche Radikalisierung im Vorfeld zu verhindern.“ Dazu beitragen könnten laut ihm beispielsweise die Schulung des Einrichtungspersonals zum Thema Antisemitismus – man müsse die Motivation erhöhen, bei solchen Fällen zu reagieren und Zivilcourage zu zeigen. Außerdem könne man in solchen Fällen immer auch Kontakt zu RIAL suchen. Denn: „Dass dies keine Bagatellfälle sind, sollte jedem klar sein.“
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Ein ziemlich objektiver Artikel der aber so einige Hinter – und Abgründe bewusst oder unbewusst verschweigt
Zum Beispiel , dass die betroffene Schülerin und deren Freunde seit Monaten dem Verhalten des « armen Kranken » schweigend ausgeliefert waren und der als umzubringende Jüdin diskriminierte Schülerin nur passiv erleiden durfte . Null Toleranz ist was ganz Anderes, Herr Direktor ! Und das Mädchen zu verströsten , es wär ja gar nicht so schlimm ..ist mir sattsam bekannt ..