Cannabis / Höchstwerte von THC im Blut müssten angehoben werden
Die Vereinigung Canna Medica hat am Donnerstag einen Vortrag über „Cannabis im Straßenverkehr“ organisiert. Dr. Volker Auwärter von der Uni Freiburg forderte, den höchstzulässigen Grenzwert von THC im Blut weiter anzuheben.
Der Konsum von Hanf kann die Wahrnehmung verändern, deshalb sollte man sich nach dem Konsum nicht hinters Steuer setzen. Die Toleranzgrenze in Luxemburg für den Cannabis-Spiegel im Straßenverkehr liegt derzeit bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum – das entspricht ungefähr einem Grenzwert von 0,5 Promille beim Alkoholkonsum. In Deutschland ist die Gesetzgebung ähnlich streng. „Das ist viel zu wenig, da es sich hier quasi um eine Null-Toleranz-Grenze beim Cannabis-Konsum handelt. Diese analytischen Grenzwerte sind schon über 20 Jahre alt und entsprechen nicht mehr den aktuellen Forschungsergebnissen“, erklärte Dr. Volker Auwärter am Donnerstag bei einem Vortrag im CHL, der von der Vereinigung Canna Medica. Er leitet den Bereich Forensische Toxikologie des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Freiburg und macht sich dafür stark, dass die Toleranzgrenze bei Hanf im Straßenverkehr angehoben wird.
„Realistisch wäre es, den erlaubten Grenzwert auf 3 beziehungsweise 5 ng/ml anzuheben“, sagte der Toxikologe. Direkt nach einem fetten Joint kann dieser Wert beim Konsumenten auf 50 bis 100 ng/ml ansteigen. Regelmäßige Konsumenten haben sowieso schon einen erhöhten THC-Wert im Körper und würden deshalb ohnehin immer positiv bei einer Drogenkontrolle auffallen.
Die bestehenden Kontrollen können allerdings nicht feststellen, wann Hanf konsumiert wurde. Es wird lediglich angezeigt, ob Hanf konsumiert wurde. „Allerdings kommt dem Faktor Zeit eine bedeutende Rolle zu, denn es ist wichtig, ob der Fahrer bei seinem Handeln beeinträchtigt wurde oder nicht. Ein Joint am Abend beeinträchtigt das Fahren am darauffolgenden Morgen nämlich nicht mehr. Bei regelmäßigen Konsumenten kann es sogar vorkommen, dass sie besser unter dem Einfluss von THC funktionieren als ohne“, erklärte Dr. Auwärter. Unfälle, die auf reinen Cannabiskonsum zurückzuführen sind, sind zudem sehr selten. „Im Gegensatz zu Alkohol, der zur Selbstüberschätzung beiträgt, sind Cannabis-Konsumenten eher vernünftiger und sie können ihre Aktionen besser einschätzen“, so der Toxikologe.
Drastische Strafen
Doch auch die Art und Weise, wie die Polizei Personen auf Hanf testet, ist bei Experten umstritten. Cannabis-Spuren sind bei einer Blutabnahme nur wenige Stunden nachweisbar. Im Urin bleiben die Spuren jedoch deutlich länger und können auch nach Tagen noch entdeckt werden. In Luxemburg führt die Polizei in der Regel bei Verdachtsfällen Speicheltests durch. „Das ist meiner Meinung nach die beste Methode. THC-Rückstände im Mund bleiben nämlich nur kurze Zeit. Somit kann ein rezenter Cannabis-Konsum nachgewiesen werden. Das gilt jedoch nicht für regelmäßige Konsumenten, da sie immer THC-Überreste im Mund haben“, schildert Dr. Auwärter.
Die Strafen für Fahrer, die den Grenzwert von THC im Blut überschreiten, sind in Luxemburg gewaltig: Sollte jemand „high“ hinter dem Steuer erwischt werden, dann drohen ihm acht Tage bis drei Jahre Haft. Zusätzlich kann es noch zu einer Geldstrafe zwischen 500 und 10.000 Euro kommen.
Canna Medica
Die luxemburgische Vereinigung Canna Medica wurde im Januar 2017 gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, schwerkranken Patienten den Zugang zu medizinischem Cannabis zu erleichtern. Canna Medica zählt momentan rund 70 Mitglieder. Neben Wissenschaftlern und Medizinern haben sich zahlreiche Menschen, die unter chronischen Krankheiten leiden, in dieser Vereinigung zusammengeschlossen. Präsidentin ist zurzeit Line Olinger.
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„Die Toleranzgrenze in Luxemburg für den Cannabis-Spiegel im Straßenverkehr liegt derzeit bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum – das entspricht ungefähr einem Grenzwert von 0,5 Promille beim Alkoholkonsum.“ Firwaat soll den Grenzwert eropgesaat ginn. Ass een dee Cannabis konsomméiert huet manner geféierlech am Stroosseverkéier wéi een deen 0.5 Promille huet? Dee Grenzwert soll roueg bestoe bleiwen.
Ech si keen Doktor mee ech fannen dat do, THC am Blut eropsetzen, grousse Schéiss!
Wat e Blödsinn! De Grenzwert vun 1 Nanogramm THC pro ml Bludd entsprecht NET 0,5 Promille Alkohol. 0,5 Promille hunn nämlech eng beanträchtegend Wirkung, awer 1 ng THC huet absolut keng Wirkung, dat ass einfach déi ennescht Noweisbarkeetsgrenz. Et kann een nach 1ng THC am Bludd hunn nodeems een 1 Mount lang kee Cannabis méi konsuméiert huet. Wann een esou Sache dohischreiwt, da brauch een sech och net ze wonneren wann en CG oder Fritz, déi vun Tuten a Blose keng Ahnung hunn, dann nach méi e Kabes an de Commentaire schreiwen. Den Dr. Auwärter huet komplett recht, soss misst och ee bestroft ginn, den eng Pell géint Kappwéi geholl huet an ee Mount méi spéit mamm Auto firt. De Cannabistest war dofir geduecht, fir nozeweisen, datt een an der Vergangenheet scho konsuméiert huet, net fir d’Fuertüchtegkeet festzestellen.
Den Grenzwert eropsetzen bedeit jo dass een potentiellt onschellegt Affer vun engem Akzident, provozei’ert vun engem Besoffenen oder Kiffert manner Rechter huet wei‘ den Verursaacher !
DAAT KANN NET SINN !
Een onschellegt Affer duerf net och nach bestrooft ginn .
Manche Kommentatoren haben den Artikel eventuell nicht gelesen. Der Experte kritisiert, dass sogar ein Konsum, der längst keine Beeinträchtigung mehr hervorruft, hart bestraft wird.
Und das vor dem Hintergrund, dass beim Alkohol Schwellenwerte gelten. Sogar erst kürzlicher „Genuss“ z.B. direkt vor Fahrtantritt, wird nicht automatisch bestraft.
Es wäre ja wohl auch nicht okay, noch Tage oder Wochen nach dem letzten Tropfen Alkohol als „fahruntüchtig“ zu gelten, nur weil man den Konsum irgendwie nachweisen kann.