Zuhälterei / Hohe Bewährungsstrafen im „Club Pearls“-Prozess
Im sogenannten „Pearls“-Prozess sind am Dienstag die Urteile am Berufungsgericht gesprochen worden. Für drei Frauen aus der Verwaltung des Clubs gibt es deutlich höhere Bewährungsstrafen als in erster Instanz. Den sechs im Trierer Bordell beschäftigten Personen, darunter auch drei männliche Fahrer, wurde unter anderem Zuhälterei vorgeworfen.
Die Bewährungsstrafen für die drei Frauen sind wesentlich höher ausgefallen als in erster Instanz. 36 Monate statt 18 sind es nun für jede der drei Frauen. Und 2.500 Euro Geldstrafe statt 1.000. Alle drei, so schien es während des über mehrere Tage laufenden Gerichtsprozesses, waren mehr oder weniger eng mit der Verwaltung des Bordells in Trier beschäftigt. Eine der Frauen soll sogar als Chefin fungiert haben.
So scheinen die drei zum Beispiel auch den Transport für den Escort-Dienst des damaligen „Club Pearls“ organisiert zu haben, mit dem jahrelang Prostituierte von Deutschland an diverse Adressen nach Luxemburg zu Kunden gebracht wurden. Menschenhandel, Zuhälterei und Geldwäsche lautete der Vorwurf gegen sechs in unterschiedlichen Positionen beim Bordell Beschäftigten. Drei beschuldigte Männer, die als Fahrer arbeiteten und sich vor Gericht von Anwälten vertreten ließen, wurden zu jeweils sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, wie in erster Instanz.
Keine ahnungslosen Opfer
Immer wieder betonten die drei Frauen vor Gericht, nicht gewusst zu haben, dass der von ihnen in Luxemburg angebotene Dienst strafbar sei. Sowohl in erster wie in zweiter Instanz wurde ihnen nicht geglaubt. Im Berufungsprozess hatte der Generalstaatsanwalt deutlich gemacht, dass er im Vergehen der Frauen kein Kavaliersdelikt sehe. Alle Beschuldigten in diesem Verfahren seien auch Mittäter. Jeder sei Teil des Räderwerks einer Organisation gewesen, die in Luxemburg mit ihrem Escort-Dienst, mit Zuhälterei, viel Geld verdient und sich in mehreren Punkten strafbar gemacht hätte.
Laut Generalstaatsanwalt seien die Beschuldigten keine ahnungslosen Opfer gewesen. Im „Club Pearls“ seien die Fahrten organisiert worden, die Frauen seien auch beim Einstellungsgespräch auf den Escort-Dienst angesprochen worden und die Fahrer hätten den Transport übernommen. Jeder habe wissen müssen, worum es ginge. Oder sich informieren müssen. Die von den Beschuldigten vorgebrachte angebliche Unwissenheit über die Luxemburger Gesetzgebung könne er nicht gelten lassen. Auch deshalb habe er in zweiter Instanz höhere Strafen gefordert.
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Wanns se die Leit gengen an hirem Beruf op der CNS umellen ,bréichten di Leit keen Menschenhandel ,
Zuhälterei a Geldwäscherei .
An den Dingscht get et schon seit Joorhonnerten.
A get och weiderhin gebraucht a benotzt.
Fréier hate mir dat och z.B e.a op der Gare,
Police huet owes hir patroille do gedrént an et war vill manner Kriminalitéit do wi haut.
An dei Leit dei dat veruurteelen gin selwer an de Puff.
Die verurteilung der fahrer erscheint schon krass.
Eigentlich haben die nicht mehr als taxidienst geleistet…mit dem unterschied allerdings dass sie den zweck der fahrt kannten.
Eng Bewaehrungsstroof ass keng Stroof, well se just um Papei’er besteht ! Dofir huet hir Heicht guer keng Bedei’tung !