Debatte um geheime Datenbanken / IGP fordert mehr Datenschutz von Polizisten
Keine gravierenden Verstöße, aber ein mangelndes Bewusstsein für Datenschutz hat die „Inspection générale de la police“ im Umgang der Beamten mit den verschiedenen Datenbanken der Polizei festgestellt. Als Lösung schlägt die Aufsichtsbehörde unter anderem ausführliche Lehrgänge und eine strenge Regelung der Zugangsrechte vor.
Von Eric Hamus
„Ich müsste lügen, wenn ich an dieser Stelle von einer einfachen Aufgabe berichten würde“, unterstrich gestern die Generalinspektorin der Polizei, Monique Stirn. 66 Datenbanken der Polizei wurden in den letzten Monaten von der „Inspection générale de la police“ (IGP) unter die Lupe genommen, nachdem im Frühling die Debatte um geheime Register hohe Wellen geschlagen hatte. Das Fazit: Gravierende Verstöße wurden keine festgestellt, dafür aber Mängel beim Umgang mit den Inhalten und den Zugangsrechten.
Befasst wurde die Behörde im Juni vom Minister für Innere Sicherheit, François Bausch. Ausgelöst wurde die Debatte, nachdem sich ein junger Mann um eine Stelle bei der Staatsanwaltschaft beworben hatte und beim Bewerbungsgespräch plötzlich mit Einträgen aus einem Polizeiregister konfrontiert wurde. Ins Rampenlicht geriet damit das sogenannte „Fichier central“ – eine Datenbank, in der Berichte festgehalten werden, die von Beamten im Rahmen ihrer Ermittlungen verfasst wurden.
Analysiert wurde in den letzten Monaten aber nicht nur das „Fichier central“, sondern sämtliche Datenbanken, mit denen die Ordnungskräfte bei der Ausübung ihrer unterschiedlichen Pflichten in Kontakt kommen. Im Gespräch mit etwa 60 Polizeibeamten hat sich denn auch rasch herausgeschält, dass es im Umgang mit den Registern an einem gewissen Bewusstsein für den Datenschutz hapert.
Die Beamten selbst haben fast täglich mit Datenbanken zu tun. „Die Polizisten nutzen sie, ohne sich größere Gedanken um den Datenschutz zum machen“, stellte der beigeordnete Generalinspektor Vincent Fally gestern fest. „Oft handeln sie auf Befehl eines Vorgesetzten oder wollen einfach nur ihre Arbeit machen.“ Die „Dimension Datenschutz“ komme dabei kaum zur Geltung, so der beigeordnete Generalinspektor. Gleiches gelte denn auch für jene Beamte, die die Datenbanken entwerfen und betreuen.
Die IGP habe bereits mehrmals auf eine „gewisse Schwäche“ in diesem Bereich hingewiesen. So rät die Aufsichtsbehörde in einer ersten von insgesamt 13 Empfehlungen zu einem „ambitionierten Plan“, um dem Personal die Wichtigkeit des Datenschutzes zu verdeutlichen. Das Thema soll nicht nur bei der Ausbildung stärker zur Geltung kommen, sondern auch in der weiteren Laufbahn der Beamten, zum Beispiel mit Fortbildungen oder Programmen, die gezielt auf die verschiedenen Abteilungen zugeschnitten werden.
Zugangsrechte und Aufbewahrungsdauer
Eine weitere Empfehlung betrifft die Regelung der Zugangsrechte. „Manche Beamte haben Zugangsrechte zu Datenbanken, die für ihre Arbeit unerheblich sind. Anderen wiederum fehlen die nötigen Rechte, um auf wichtige Register zuzugreifen“, so Vincent Fally. Diese Rechte sollen künftig genauer geregelt werden. Demnach sollen Beamte nur noch auf Datenbanken zugreifen können, die sie für ihre Arbeit brauchen. Die Zugangsrechte könnten in dem Fall mit der „fiche de poste“ verknüpft werden, einer Art Jobbeschreibung für Staatsbedienstete. Bei der Versetzung auf einen neuen Posten müssen die alten Rechte gelöscht und neue Zugänge frisch angelegt werden, unterstreicht Vincent Fally.
Besonderen Wert legt die IGP auch auf die Rückverfolgung der Anfragen. Laut Generalinspektorin Monique Stirn soll man jederzeit klären können, wer aus welchen Gründen auf welche Daten zurückgegriffen hat. Für jede Operation muss ein Beweggrund angegeben werden. Vor allem wenn es sich um Anfragen handelt, die den Rahmen der täglichen Arbeit sprengen. „Und wenn ein Beamter auf Wunsch eines anderen Kollegen auf eine Datenbank zugreift, dann muss auch der Name dieses Kollegen vermerkt werden“, so Generalinspektorin Stirn.
Öffentlich umstritten ist auch die Aufbewahrungsdauer verschiedener Informationen. In diesem Zusammenhang konnte die IGP keine einheitliche Herangehensweise ausarbeiten, da die Dauer ganz vom Zweck der jeweiligen Datenbank abhängt. „Bei kleineren Vergehen sollte man auch die Dauer der Aufbewahrung so kurz wie nur möglich halten“, so der Rat der Generalinspektorin. Als Beispiel nannte sie das Register der „Avertissements taxés“, der gebührenpflichtigen Verwarnungen: Bei geringfügigen Vergehen könnte die Aufbewahrungsdauer auf ein Jahr begrenzt werden, während schwere Vergehen erst nach drei Jahren gelöscht werden sollten.
In den kriminaltechnischen Datenbanken wurde bis dato hingegen kaum etwas gelöscht. „Wir können demnach nicht ausschließen, dass dort noch Informationen gelagert werden, die nicht mehr in eine Datenbank gehören“, so Monique Stirn. In der DNA-Datenbank etwa werde zwar das DNA-Profil gelöscht, aber nicht die persönlichen Informationen und Verurteilungen des Betroffenen. In dieser Hinsicht sei mehr Disziplin gefragt.
Zusätzliche Herausforderung
Für die Arbeit der Polizei seien die Datenbanken unverzichtbar. Damit folgen Stirn und Fally der Argumentation der politischen Verantwortlichen sowie des Generaldirektors der Polizei, Philippe Schrantz. Man sei sich aber bewusst, dass die Umsetzung der verschiedenen Empfehlungen eine zusätzliche Herausforderung für die Polizei darstelle, die mit umfangreichen Arbeiten verbunden sei, meinte abschließend Generalinspektorin Stirn.
Es sei jedoch wichtig, dass sich die Behörde die nötigen Strukturen und Ressourcen gibt, um diese Maßnahmen vor allem im Sinn des Datenschutzes umzusetzen. So seien die Zugangsrechte etwa bis dato von zwei verschiedenen Abteilungen verwaltet worden. „Künftig sollte bestenfalls aber nur noch eine Abteilung die Verantwortung tragen“, so Stirn, die auch die Mannschaft um den einzigen Datenschutzbeauftragten der Polizei unbedingt gestärkt sehen will.
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