Luxemburg-Stadt / Im Eilverfahren gegen Léon Gloden: Bettler wehrt sich, Verhandlung wird erneut vertagt
Seit mehr als einem halben Jahr ist es in Luxemburg-Stadt verboten, Vorbeigehende an bestimmten Orten und während festgelegten Uhrzeiten um Geld zu bitten. Ein Bettler ficht diese Entscheidung in einem Eilverfahren vor Gericht an – doch das zieht sich in die Länge.
„Es geht seit April nicht voran und ich will, dass wir endlich weiterkommen“ – mit diesen Worten eröffnete der zuständige Richter am späten Mittwochmorgen eine Sitzung am Verwaltungsgericht auf Kirchberg, bei der das sogenannte Bettelverbot in der Hauptstadt im Mittelpunkt steht. Genauer gesagt: die Entscheidung von Innenminister Léon Gloden (CSV), mit der er im Dezember 2023 eine Kehrtwende in der Diskussion um das umstrittene Verbot einleitete.
Hatte die damalige Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) sich im Mai 2023 noch gegen eine entsprechende Änderung der Polizeiverordnung ausgesprochen, revidierte Nachfolger Léon Gloden diese im vergangenen Dezember und ebnete so den Weg für das Inkrafttreten von Artikel 42 der hauptstädtischen Polizeiverordnung. Genau dieser Entschluss des Innenministers steht nun im Mittelpunkt eines sogenannten „référé“ – einer Art Eilverfahren, bei dem eine Richterin oder ein Richter vorläufige Maßnahmen entscheiden kann.
Auf Forderung eines Bettlers wird geprüft, ob die Entscheidung von Léon Gloden tiefgehend von einem Gericht analysiert werden muss. Ist das der Fall, wird sein Entschluss auf Eis gelegt. Und zwar so lange, bis in einem Hauptverfahren zu einem späteren Zeitpunkt ein Urteil gefällt wird. „In dem Fall würde nicht mehr die neue, sondern die alte Polizeiverordnung der Gemeinde gelten. Die Polizei dürfte dann Artikel 42 bis auf Weiteres nicht mehr kontrollieren“, erklärte Maître Fränk Rollinger am Mittwochmorgen, dessen Mandant beim „Barreau de Luxembourg“ Rechtsbeistand angefragt hat.
Gemeinde kurzfristig informiert
Während der Sitzung am Mittwoch wurde allerdings auch die Frage aufgeworfen, ob der Innenminister bei einer einstweiligen Verfügung nicht einfach eine neue Entscheidung treffen könne. Ausdiskutiert wurde das nicht, denn schnell war klar, dass die Sitzung aufgrund prozeduraler Gründe erneut vertagt werden muss. Schon vor einigen Wochen war das der Fall: So wurde die Verhandlung laut einem Anfang Mai im Luxemburger Wort erschienenen Artikel verschoben, „um die Rechte der Verteidigung zu wahren“. Die Stadt Luxemburg war zu dem Zeitpunkt keine Partei innerhalb des Verfahrens. Am Mittwoch nun herrschte weiterhin Unklarheit bei einigen Fragen, die mit der Präsenz der „Ville de Luxemburg“ (VdL) zusammenhängen.
Über das Eilverfahren in Kenntnis gesetzt, wurde die VdL laut ihrer Pressestelle erst Ende vergangener Woche. „Wir werden uns in 30 Minuten zum ersten Mal deshalb mit der Gemeinde treffen“, kündigte Maître Marc Thewes während der Sitzung an. Er ist Teilhaber der Anwaltskanzlei, die die Gemeinde nun vertreten soll und bereits im August 2023 Beschwerde gegen die Entscheidung von Taina Bofferding einlegte. Später beauftragte auch Léon Gloden diese Kanzlei mit dem Erstellen eines juristischen Gutachtens zum Bettelverbot, obwohl er seine Entscheidung dazu bereits einen Monat zuvor getroffen hatte. Da Marc Thewes seit kurzem Präsident des Staatsrats ist, sehen manche seine Beteiligung an der Verhandlung kritisch.
Das hält allerdings nicht davon ab, dass die Entscheidung des Innenministers unter die Lupe genommen werden soll. Mit Blick auf die herannahenden Ferien im Gerichtsbereich kündigte der Richter an: „Ich will diese Sache noch vor dem 15. Juli klären.“ Die Parteien einigten sich darauf, als nächsten Termin den 3. oder 4. Juli anzupeilen – was die Anwälte allerdings noch mit ihren Mandanten besprechen müssen. Übrigens vertritt Me Rollinger noch einen weiteren Bettler vor Gericht, der den Beschluss von Léon Gloden ebenfalls anficht. Das aktuell allerdings nicht im Eilverfahren.
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