Wohnungsnot / Im Teufelskreis: Wie die Gemeinden mehr schlecht als recht versuchen, ihre Unterbringungspflicht zu erfüllen
Seit über zehn Jahren gehen Gemeinden gegen die Betreiber von „Cafészëmmeren“ vor, weil diese sich häufig nicht an die gesetzlichen Gesundheits- und Hygienestandards halten, teils horrende Mieten verlangen und ihre möblierten Zimmer oft nicht einmal anmelden. Wegen der grassierenden Wohnungsnot und eines eklatanten Mangels an sozialen Mietwohnungen sind die der Unterbringungspflicht unterliegenden Gemeinden aber gleichzeitig in hohem Maße auf die „Cafészëmmeren“ angewiesen, etwa um Menschen zu logieren, die aus unterschiedlichen Gründen aus ihrer Wohnung ausgewiesen werden. Wegen der Corona-Krise könnte sich die Situation noch verschlimmern. Ombudsfrau Claudia Monti spricht von einem Teufelskreis, Syvicol-Präsident Emile Eicher von einer Katastrophe.
François Risch hat sein Haus verloren. 22 Jahre lang wohnte er in der rue de Soleuvre in Beles, die meiste Zeit davon mit seiner vor drei Jahren verstorbenen Partnerin. 385 Euro Miete hat er anfangs bezahlt. 2005 war die Sanitärinspektion zum ersten Mal gekommen, weil sich im Haus Schimmel gebildet hatte. Der damalige Bürgermeister Georges Engel (LSAP) hatte den Eigentümer dazu aufgefordert, den Schimmel zu beseitigen und die Miete um über 100 Euro zu senken. Doch in den letzten 15 Jahren hat sich der Zustand des Hauses weiter verschlechtert. Anfang Juli dieses Jahres hat die neue „Députée-maire“ der Gemeinde Sanem, Simone Asselborn-Bintz (LSAP), es auf Anraten der Sanitärinspektion geschlossen. Am 6. August musste François Risch ausziehen.
Es ist ein geräumiges Haus. Doch der Keller ist feucht und Ratten haben sich eingenistet. Die Nachbarn hatten die Gemeindeverwaltung verständigt. In dem Haus ist es kalt. Es verfügt nicht über eine Zentralheizung und die Verlegung der Stromkabel entspricht längst nicht mehr den heutigen Standards. Im ersten Stockwerk ist die Scheibe eines Fensters kaputt. Am südlichen Giebel bröckelt die Fassade ab und der Weg zu den Toiletten führt durch den Hinterhof. Das Haus sieht aus, als ob es seit Jahrzehnten nicht mehr renoviert wurde. Die Entscheidung, François Risch vor die Tür zu setzen, sei ihr nicht leichtgefallen, doch es sei unvermeidlich gewesen, sagt die Bürgermeisterin. Wenn dem Mieter etwas zustoße, trage sie die Verantwortung.
Wie das Salubritätsgesetz von 2019 es vorsieht, wurde François Risch nach seiner Ausweisung von der Gemeindeverwaltung drei Monate lang auf Kosten des Vermieters woanders untergebracht. Weil die Kommune nicht über freie Wohnungen verfügt, musste er in ein Hotel in Foetz. Am 6. November lief die gesetzliche Frist ab. Seitdem sitzt Risch auf der Straße. Am Wochenende schläft er bei einem Bekannten in Käerjeng, unter der Woche übernachtet er bei einem Freund in Differdingen, mit dem er sich ein kleines Zimmer teilt. Mit seiner Invalidenrente kann er sich unmöglich eine Wohnung auf dem freien Markt leisten. „Wou ginn ech dann hi mat 1.100 Euro?“, fragt der 54-jährige Frührentner, der lange Zeit in einer Beschäftigungsmaßnahme der Sanemer Gemeindeverwaltung tätig war. Revis-Zuschläge bekommt er eigenen Aussagen zufolge nicht, weil er keine offizielle Adresse mehr hat.
Zahlen nicht erfasst
Wie François Risch geht es zurzeit vielen Menschen in Luxemburg. Wie viele genau von Obdachlosigkeit betroffen sind, ist nicht bekannt, denn solche Fälle werden in Luxemburg nicht zentral erfasst. Aus unterschiedlichen Gründen werden Menschen aus ihrer Wohnung geworfen. Bei manchen liegt es daran, dass ihre Unterkunft nicht den Hygiene- und Gesundheitskriterien entspricht. Andere können die Miete oder den Kredit nicht mehr zahlen, beispielsweise weil sie ihre Arbeit verloren haben. In wieder anderen Fällen müssen Mieter weichen, weil die Eigentümer ihre Apartments in lukrative Luxuswohnungen umwandeln. Sowohl die Gewerkschaft OGBL als auch die Vereinigung „Mieterschutz Lëtzebuerg“ warnten vergangene Woche davor, dass die Anzahl der Obdachlosen wegen der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise noch weiter steigen wird. Über genaue Angaben verfügen auch sie nicht. Sie berufen sich auf Schätzungen der Hilfsorganisationen.
Eigentlich dürften in Luxemburg nur wenige Menschen auf der Straße leben. Denn Artikel 26 des Mietgesetzes von 2006 sieht vor, dass die kommunalen Verwaltungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicherstellen müssen, dass alle Einwohner einer Gemeinde eine Unterkunft haben („Les administrations communales ont la mission d’assurer dans la mesure du possible le logement de toutes les personnes qui ont leur domicile sur le territoire de la commune“). Dieser Artikel wird auch im überarbeiteten Entwurf des Mietgesetzes übernommen, den Wohnungsbauminister Henri Kox („déi gréng“) Ende Juli im Parlament hinterlegt hat. Viele Gemeinden können ihre diesbezügliche Mission aber nicht erfüllen. Wegen des eklatanten Mangels an Sozialwohnungen in Luxemburg ist ihre „mesure du possible“ stark eingeschränkt. Zudem fehlt es vielen Kommunen an eigenen Wohnungen, in denen sie obdachlos gewordene Bürger zumindest vorübergehend unterbringen könnten.
Hilfestellung für Betroffene bieten die kommunalen Sozialämter. Größere Gemeinden haben ein eigenes Sozialamt, kleinere betreiben es gemeinsam mit ihren Nachbarkommunen. Auch François Risch hat diesen Dienst der Gemeinde Sanem in Anspruch genommen. Seine „Assistante sociale“ hat ihn unterstützt, sie hat mit ihm Anträge beim „Fonds du logement“, bei der SNHBM und bei der „Agence immobilière sociale“ ausgefüllt. Ohne Erfolg, denn die Wartezeiten liegen bei bis zu fünf Jahren. „Das Problem ist, dass wir einfach nichts für ihn haben. Es ist nicht leicht“, sagt Bürgermeisterin Asselborn-Bintz. Den Vorschlag des Sozialamts, in die deutsche, belgische oder französische Grenzregion zu ziehen, weil es dort billiger sei, lehnte Risch ab. Er hat sein ganzes Leben in Luxemburg verbracht und möchte auch künftig hier leben.
Als Notlösung blieben noch möblierte Zimmer, die sogenannten „Cafészëmmeren“. Die „Assistante sociale“ der Gemeinde Sanem überreichte François Risch eine Liste, die sie im Laufe der Jahre erstellt hat. Darauf sind die Kontaktdaten von über 70 Gaststätten und Restaurants in ganz Luxemburg vermerkt. Die Preise für die „Cafészëmmeren“ liegen in der Regel zwischen 500 und 1.000 Euro, in der Hauptstadt werden teilweise noch höhere Mieten verlangt. Risch sollte die Anbieter kontaktieren und sich ein Zimmer suchen. Diese Liste sei aber nicht mehr ganz aktuell, gibt François Risch zu bedenken, die meisten Zimmer seien ausgebucht, manche Cafés würden nicht einmal mehr existieren. Zudem enthält sie ein Lokal, das 2018 wegen einer großen Drogenrazzia in die Schlagzeilen geraten war. Doch „Cafészëmmeren“ haben nicht nur deshalb einen zweifelhaften Ruf. Einerseits sind sie Teil eines ausbeuterischen Geschäftsmodells, mit dem sich die Brauereien ihre Pacht sichern. Andererseits sind viele „Cafészëmmeren“ in einem schlechten Zustand, weil sich die Pächter Renovierungsarbeiten oft nicht leisten können oder wollen. Nicht zuletzt werden viele dieser Zimmer von sogenannten Schlafhändlern vermietet, die sich an keinerlei Bestimmungen halten und trotzdem horrende Mieten verlangen. Die Stadt Esch/Alzette hat bereits 2004 Vorschriften erlassen, um die Ausbreitung der „Cafészëmmeren“ im Stadtzentrum zu unterbinden. Diese Vorschrift wurde 2018 auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt. Laut einem Bericht des Luxemburger Wort hatte die Escher Polizei Anfang 2016 rund 40 Gaststätten kontrolliert, in denen insgesamt 450 Menschen in „Cafészëmmeren“ untergebracht waren. Keine dieser Gaststätten entsprach den Vorschriften, die Beamten fanden zum Teil desolate Zustände vor. Ähnliche Polizeiaktionen waren bereits zuvor in der Stadt Luxemburg, Esch/Alzette, Differdingen, Düdelingen und Kayl durchgeführt worden.
Eine „Katastrophe“
Mit dem Salubritätsgesetz von 2019 wurden strenge Standards für möblierte Zimmer eingeführt und mit dem überarbeiteten Mietgesetz will Wohnungsbauminister Henri Kox sicherstellen, dass künftig auch bei „Cafészëmmeren“ die Höchstmiete von 5 Prozent des investierten Kapitals eingehalten wird. In beiden Fällen stellt sich aber die Frage, wer das kontrollieren soll. Jean-Paul Reuter, Koordinator des „Centre médico-social“ in Differdingen und Sekretär der „Entente des offices sociaux“, sieht zwar einen Bedarf an „Cafészëmmeren“, beispielsweise für Saisonarbeiter, die nur vorübergehend in Luxemburg bleiben. Auch für Menschen, die nach Luxemburg einwandern, könnten möblierte Zimmer nützlich sein, bis sie etwas anderes gefunden haben, sagt Gary Diderich, Differdinger Gemeinderatsmitglied und Wohnungsbauexperte von „déi Lénk“. Jean-Paul Reuter gibt aber zu bedenken, dass viele Menschen in ungesicherten Arbeitsverhältnissen dauerhaft in diesen Zimmern wohnen müssen, weil sie sich nichts anderes mehr leisten können. Die Einhaltung der 5-Prozent-Obergrenze sei nur schwer umzusetzen, weil viele Betreiber von „Cafészëmmeren“ das Haus bei einer Brauerei mieten oder untermieten und ihnen das investierte Kapital oft nicht einmal bekannt sei. Um die Kontrolle zu gewährleisten, bräuchten die Gemeinden einen eigenen „Service logement“. Die Mietkommissionen hätten dazu nicht ausreichende Befugnisse. Alles, was mit Hygiene oder Gesundheit zu tun hat, falle beispielsweise nicht in den Zuständigkeitsbereich der Mietkommission, sondern in den des Bürgermeisters, so Reuter. Zudem würden viele Mieter davor zurückschrecken, die Behörden zu verständigen, weil sie Angst vor einem Rauswurf durch den Vermieter hätten.
Schaffen die Gemeinden die Zimmer ab, fehlt es ihnen an Wohnungen. Tolerieren sie sie, könnten sie Eigentümer dazu ermutigen, mit ‚Cafészëmmeren‘ Geschäfte zu machen.Ombudsfrau
Die Gemeinden seien sich nicht einig, ob sie die „Cafészëmmeren“ abbauen oder wegen des extremen Wohnungsmangels doch lieber beibehalten sollen, sagt Ombudsfrau Claudia Monti. „Schaffen sie die Zimmer ab, fehlt es ihnen an Wohnungen. Tolerieren sie sie, könnten sie Eigentümer dazu ermutigen, mit ‚Cafészëmmeren‘ Geschäfte zu machen“, erklärt Monti. Der Gemeindeverbund Syvicol, der sich intensiv mit dieser Frage beschäftigt, bestätigt Montis Aussage. „Die meisten Kommunen sind nicht einmal in der Lage, Menschen kurzfristig unterzubringen, wenn ihr Haus beispielsweise nach einem Brand nicht mehr bewohnbar ist“, erzählt Syvicol-Präsident Emile Eicher (CSV) und spricht von einer „Katastrophe“. Auch unter den „Assistants sociaux“ wird das Thema inzwischen kontrovers diskutiert. Laut Tageblatt-Informationen haben sich zwei einander entgegengesetzte Lager gebildet. Während die einen Sozialarbeiter keine Kompromisse mit Betreibern von „Cafészëmmeren“ eingehen wollen, sind die anderen der Ansicht, dass man wegen des Mangels an Sozialwohnungen nicht darauf verzichten könne. Dementsprechend führen einige Sozialämter wie Sanem oder Düdelingen Listen mit „Cafészëmmeren“, andere wie Esch/Alzette oder Differdingen versuchen, ihre Bewohner anderweitig zu logieren.
Anderweitig heißt in diesem Zusammenhang oft, die Menschen in einem Nachtlager für Obdachlose wie dem „Foyer Ulysse“, dem Abrisud, der „Wanteraktioun“ oder einer ähnlichen Einrichtung unterzubringen. Dort haben sie zwar Anrecht auf einen Schlafplatz und eine warme Mahlzeit, leben de facto aber auf der Straße. Rein rechtlich gesehen habe eine Kommune keine „obligation de relocation“ mehr, wenn eine Person die Möglichkeit hat, in einem Nachtfoyer unterzukommen, erklärt Ombudsfrau Claudia Monti. Das gelte auch für Umquartierungen in Notfällen, beispielsweise wenn ein Haus nach einem Brand oder einer Überschwemmung nicht mehr bewohnbar ist.
Qualitätslabel
Weil „Cafészëmmeren“ häufig aber noch bessere Wohnbedingungen bieten als Nachtfoyers für Obdachlose, können und wollen viele Gemeinden nicht auf sie verzichten. Um darauf zu achten, dass die Gesundheits- und Hygienekriterien eingehalten werden, arbeitet das interkommunale soziale Netzwerk Resonord zurzeit ein Qualitätslabel für „Cafészëmmeren“ in 19 Nordgemeinden aus. Das Label orientiere sich größtenteils an den Vorgaben des Salubritätsgesetzes von 2019, erklärt Initiator Raoul Schaaf, Präsident des Sozialamts des „Réidener Kanton“, das sich genau wie die Leader-Gruppen Eisleck und Attert-Wark an dem Projekt beteiligt. Ziel sei die Ausarbeitung einer Broschüre, in der die Etablissements aufgeführt werden, die sich an die Vorgaben halten. Diese Broschüre soll dann an die Sozialämter und Vereinigungen, die im Bereich des sozialen Wohnungsbaus tätig sind, verteilt werden. Die Stadt Luxemburg hatte bereits 2012 ein solches Qualitätslabel ausgearbeitet. Allerdings hält sich der Erfolg in Grenzen.
Laut Wohnungsbauschöffe Maurice Bauer (CSV) sind zurzeit auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg 320 möblierte Zimmer offiziell gemeldet, 15 Anbieter können das Qualitätslabel vorweisen. Auf der Webseite der Stadtverwaltung sind lediglich zwölf Anbieter aufgeführt, darunter aber nur zwei Cafés und ein Restaurant. Bei den anderen handelt es sich um private Gesellschaften und Familien, die ebenfalls Geschäfte mit möblierten Zimmern machen. Die Anzahl der Etablissements, die in der Hauptstadt „Cafészëmmeren“ ohne Label vermieten und auch nicht gemeldet sind, dürfte um ein Vielfaches höher sein. Diesen Markt zu kontrollieren, sei für die Gemeindedienste „extrem schwierig“, bestätigt Bauer. In Esch/Alzette hatte Gemeinderat Marc Baum („déi Lénk“) den Schöffenrat vor über drei Monaten schriftlich nach aktuellen Zahlen und Prozeduren zu Mietwohnungen, „Cafészëmmeren“ und Kontrollen gefragt. Eine Antwort bekam er bislang nicht.
Ombudsfrau Claudia Monti spricht von einem Teufelskreis, in dem sich sowohl einkommensschwache Mieter als auch die Gemeinden befinden. Wie im Fall von François Risch schließt die Kommune eine Unterkunft, weil sie nicht den Hygiene- und Gesundheitsstandards entspricht, um den Mieter dann in „Cafészëmmeren“ unterzubringen, die allgemein dafür bekannt sind, dass sie diese Standards häufig ebenso wenig erfüllen. Bürgermeisterin Simone Asselborn-Bintz beteuert zwar, dass dies nur eine vorübergehende Lösung sei, doch gleichzeitig glaubt sie selbst nicht daran, dass kurz- bis mittelfristig eine annehmbare und dauerhafte Alternative für François Risch gefunden werden kann.
Eine ausweglose Situation
Laut Claudia Monti zögern Gemeinden häufig, Wohnungen in schlechtem Zustand zu schließen und die Eigentümer dazu zu verpflichten, sie zu renovieren, weil dann die Miete steigt und einkommensschwache Haushalte sie sich nicht mehr leisten können. Hinzu kommt, dass die Behörden wegen der ausweglosen Situation oft den Betroffenen selbst die Schuld geben und ihnen mangelnde Kooperationsbereitschaft sowie fehlende Eigeninitiative vorwerfen, wenn sie etwa einen Termin beim Sozialamt versäumen, nicht an Hilfsprogrammen teilnehmen oder eine Wohnung ablehnen, weil sie zu weit von ihrem vorherigen Wohnort und ihrem sozialen Umfeld entfernt ist. Die Ombudsfrau verweist in diesem Zusammenhang auf die hohe psychische Belastung, der Menschen ohne Wohnung ausgesetzt sind. Vielen fehle es einfach an der Kraft, sich an Prozeduren zu halten und zu den Sozialämtern zu rennen, die zudem noch hunderte verschiedene Formulare und Bescheinigungen verlangen, erläutert Claudia Monti.
Trotzdem weist auch die Ombudsfrau darauf hin, dass die Gemeinden nun einmal keine Unterkünfte aus dem Hut zaubern könnten. Viele Häuser und Wohnungen stünden zwar leer, doch die Kommunen könnten die Eigentümer gesetzlich nicht dazu zwingen, sie zu vermieten, erklärt Claudia Monti. Wie hoch der Leerstand in den einzelnen Gemeinden ist, wird nicht konsequent erfasst. Schätzungen werden nur sporadisch genannt. So rechnete die damalige Sozialschöffin Vera Spautz (LSAP) 2011 im Gemeinderat vor, dass in Esch/Alzette 195 Häuser und 653 Wohnungen unbewohnt seien. Laut der Wochenzeitung d’Lëtzebuerger Land standen im Jahr 2016 vorsichtigen Schätzungen zufolge zwischen 10.000 und 20.000 Wohnungen im Großherzogtum leer. Die Städte Luxemburg und Esch/Alzette hatten vor einigen Jahren die Einführung von Gebühren auf leerstehendem Wohnraum geplant, doch das Vorhaben scheiterte an bürokratischen und rechtlichen Hürden. Dabei steht im Mietgesetz von 2006, dass der Gemeinderat die Eigentümer leerstehender Wohnungen dazu verpflichten kann, diese bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Allerdings sieht das Gesetz bei Verstößen lediglich Strafen von 1 bis 250 Euro vor. Das Mietgesetz von 1955 räumte den Bürgermeistern noch das Recht ein, ungenutzte Wohnungen zu beschlagnahmen und weiterzuvermieten. Heute wäre das trotz grassierender Wohnungsnot wohl undenkbar.
OGBL, Mieterschutz und auch der LSAP-Abgeordnete Yves Cruchten haben in den vergangenen Tagen die Regierung dazu aufgefordert, wegen der andauernden wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise die Ausweisungen erneut bis Frühjahr 2021 auszusetzen. Wohnungsbauminister Henri Kox hat in der öffentlichen Parlamentssitzung am Dienstag betont, dass die Regierung derzeit dafür keine Notwendigkeit sehe, weil es anders als während des „état de crise“, als Ausweisungen zeitweise untersagt waren, zurzeit keinen kompletten Lockdown in Luxemburg gebe. Kox verwies auf die Verantwortung der Gemeinden und ihrer Sozialämter, die gesetzlich dazu verpflichtet seien, ihre Bürger unterzubringen.
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Was für ein Artikel! Ich bin entsetzt! Erstens über das Foto der „Küche“, dass es so etwas überhaupt gibt wo doch sonst alles strengstens überwacht wird (z.B. für jede bauliche Bagatelle braucht’s die Genehmigung der Gemeinde). Zweitens, als „fürsorgliche“ Lösung wird die Bruchbude geschlossen, der beklagenswerte Mieter ist ohne Wohnsitz und verliert ohne seine Schuld dadurch die Zuschläge! Warum gibt es für solche Fälle keine Ausnahmeregelung? Warum ziehen Gemeinden keine Wohncontainer wie in Esch-Neudorf für Übergangslösungen in Betracht? Das ist immer noch besser als auf jemandes Gastfreundschaft oder Gnade angewiesen zu sein, sei’s Familie oder Freund! Es ist haarsträubend, besonders wenn es ganz in der Nähe um Millionenbeträge für ESRIC geht! Einfach nur zum auf den Mond schießen…
Virwaat kenen se net Terraien kaafen an dorobber Mobilhomen installéieren ? Op Campingen ass et vabueden ze wunnen! Alles ass vabueden geschwen hei zu Letzebuerg. An Amerika gin et ganz Citėen wou Famillen an Mobilhomen wunnen. Mir hun vill Terraien wou broch leien zenter Joeren…. Ass traurech datt ons Landsleit op da Strooss mussen liewen well keng Wunning do ass vir sie. Souwait sin mir lo unkomm!!! Trauresch ! Massesch Heiser wou joerenlaang eidel stin an vafaahlen….
Ech froen mech awer och wéi Auslänner hei un Wunningen kommen an esouguer ganz Heiser? Ech kann mir mol keng normal Wunning leeschten! Onméiglech den héijen Loyer bezuehlen! Hun 3 Joer gewaart matt mengen Kanner vir eng Wunning beim FDL ze kréien!
Als Letzebuerger fillen ech mech vastouss hei!
„Virwaat kenen se net Terraien kaafen an dorobber Mobilhomen installéieren ?“
…weil man sich auf Campingplätzen nicht anmelden kann.
Eine Tragödie, dass man nur den Rat parat hat, in den Grenzgebieten zu mieten. Arme Luxemburger werden quasi aus ihrem eigenen Land gedrängt! So muss es in einem derart reichen Land nicht sein! Ist vielleicht deshalb die Suizidrate so verhältnismäßig hoch?
Herrn Risch kann man nicht mal vorwerfen, dass es so chaotisch aussieht, in einer solchen Behausung vergeht einem alles! Möchte gar nicht wissen, wie WC oder Bad (falls vorhanden) aussehen.
Bitte hört endlich auf idiotische Religions-Phrasen wie ‚Teufelskreis‘ zu benutzen, die Kids bekommen keinen Relionsunterricht mehr, wenn Ihr die als zukünftige Abonnenten wollt, dann lasst das Sodom-und- Gomorrha-Gedöns.