Unesco / Immaterielles Kulturerbe: Luxemburg bei drei Kandidaturen dabei
Die Echternacher Springprozession und die Musik der sogenannten „Haupeschbléiser“ stehen schon drauf – die Wanderschäferei, das sogenannte „Fléitzen“ sowie die Fähigkeiten, Praktiken und das Wissen von Hebammen könnten hinzukommen: zur repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit von der Unesco. Denn gemeinsam mit anderen Ländern hat das Großherzogtum drei Kandidaturen bei der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur gestellt, um in diese Liste aufgenommen zu werden.
Luxemburg will sein von der Unesco anerkanntes immaterielles Kulturerbe ausweiten und hat gemeinsam mit anderen Ländern drei Kandidaturen für die Aufnahme in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingereicht – das gab das Luxemburger Kulturministerium Anfang der Woche in einer Pressemitteilung bekannt. Zur Erklärung: Unter „immateriellem Kulturerbe“ sind unter anderem gelebte Traditionen, Handwerk, Wissen aus der Natur und viele weitere Kulturformen vereint. Ein seit 2003 bestehendes Abkommen der Unesco verpflichtet unterzeichnende Länder dazu, ebendieses, nicht greifbare Erbe im eigenen Land zu schützen.
Mehr als 180 Länder haben diese Konvention von der Unesco bereits unterschrieben, darunter auch Luxemburg. Seit 2005 ist das Großherzogtum dabei – im Jahr 2010 wurde dann die Echternacher Springprozession und 2020 die sogenannten „Haupeschbléiser“, also die Kunst des Jagdhornblasens, in die repräsentative Liste des immateriellen Erbes aufgenommen. Ziel einer Aufnahme in diese Liste ist „eine größere Sichtbarkeit und dass mehr davon geredet wird“, erklärt Patrick Dondelinger, Verantwortlicher beim Kulturministerium für den Bereich des immateriellen kulturellen Erbes.
Drei Bewerbungen
Mit den Jagdhornbläsern wurde Ende 2020 zum ersten Mal ein Kulturgut in die Liste aufgenommen, dessen Antrag von mehreren Ländern gemeinsam gestellt worden war. Und auch bei den kürzlich eingereichten Bewerbungen haben mehrere Länder gemeinsame Sache gemacht: Unter dem Begriff „Transhumanz“ wollen insgesamt zehn Länder – darunter eben auch Luxemburg – die saisonalen Wanderungen von Herdentieren mit ihren Besitzern schützen lassen. Jedes Jahr werden im Rhythmus der Jahreszeiten Herden oft mit der Hilfe von Hunden von einem Ort an den anderen getrieben. In Luxemburg gibt es im Norden des Landes, in Lieler, noch eine Wanderschäferei, aber auch im Süden von Luxemburg gehen Schafe noch auf Wanderschaft.
Die zweite Kandidatur bezieht sich auf das im Großherzogtum sogenannte „Fléitzen“ und wurde von sieben Ländern gestellt. Dabei geht es um eine traditionelle Art der Bewässerung – um die Organisation, die Technik und das Wissen dazu. Manuell werden dabei auf Feldern und Wiesen kleine Gräben angelegt, um aus natürlichen Quellen Wasser an die gewünschten Orte zu leiten. Damit das gelingt, sind Kenntnisse der Landschaft, des Wasserflusses und der Wetterbedingungen notwendig. Und diese sollen nun von der Unesco als repräsentativ – also sozusagen als gutes Beispiel – anerkannt werden.
Gemeinsam mit sieben anderen Antragstellern sollen dann noch die Fähigkeiten, Praktiken und das Wissen von Hebammen zum immateriellen Kulturerbe werden. Die drei Kandidaturen haben etwas gemeinsam, sagt Dondelinger: „Ohne groß Hilfsmittel zu verwenden, werden wesentliche Sachen für den Menschen gemacht – auf nachhaltige Art und Weise.“ Dondelinger kennt die Bewerbungen gut, denn mehr als drei Jahre hat er in enger Zusammenarbeit mit den Schäfern, „Fléizerten“ und Hebammen daran gearbeitet.
Eine Entscheidung
Deshalb macht er sich kaum Sorgen darüber, dass die Kandidaturen angenommen werden. „Da diese gemeinsam mit den Trägern ausgearbeitet wurden und unsere internationalen Partner sowie das Kulturministerium mittlerweile Erfahrung darin haben, denke ich, dass das gut ausgehen wird. Aber man weiß ja nie, was dabei herauskommt.“ Denn regelmäßig komme es laut dem Mitarbeiter des Kulturministeriums vor, dass Kandidaturen durchfallen.
Eine Jury wird sich nun in einem ersten Schritt die Bewerbungen ansehen, um sie dann einem Ausschuss der Unesco aus Vertretern verschiedener Ländern vorzulegen. Dieser trifft sich am Ende des Jahres, um darüber zu entscheiden, welche Kulturformen in die Liste aufgenommen werden. „Da gehen jedes Jahr bis zu 60 Anträge ein. Wir werden frühestens Ende 2023, vielleicht sogar Ende 2024 drankommen. Das geht nicht von heute auf morgen“, erklärt Dondelinger.
Es bleibt also abzuwarten, ob die Wanderschäferei, das „Fléitzen“ sowie die Erfahrungen von Hebammen in einigen Jahren in einem Atemzug mit dem brasilianischen Samba, dem indischen Yoga oder der Kultur rund um das belgische Bier genannt werden können – alles bereits offizielles immaterielles Kulturerbe. Die komplette Liste kann über die Webseite des Kulturerbes der Unesco unter ich.unesco.org aufgerufen werden. Mehr Informationen zum immateriellen Kulturerbe in Luxemburg gibt es auch unter iki.lu.
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Mat der Panz voll aus der Stad nuets heemfueren, misst och als immateriell Ierfschaft do agoen.