Causa Pim Knaff / Innenminister Gloden folgt Weis-Argumentation und stellt sich hinter Pim Knaff
Eine Überraschung ist es nicht: Innenminister Léon Gloden hat sich in seiner Antwort auf die parlamentarische Frage von Marc Baum („déi Lénk“) hinter den wegen schweren Steuerbetrugs verurteilten Escher Schöffen Pim Knaff (DP) gestellt und dabei genau die Argumentation benutzt, die Bürgermeister Christian Weis im Namen der Escher CSV verwendet hatte.
Pim Knaffs schwerer Steuerbetrug betrifft sein berufliches Leben und nicht sein politisches Mandat. Daher ist es an Knaff selbst, etwaige politische Konsequenzen daraus zu ziehen: So argumentiert Innenminister Léon Gloden (CSV) in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Marc Baum („déi Lénk“). Baum hatte wissen wollen, ob der Innenminister gedenke, im Fall Knaff einzugreifen. Hintergrund: Laut Artikel 41 des Gemeindegesetzes kann der Minister entscheiden, einen Mandatsträger in Fall einer „inconduite notoire, de faute ou de négligences graves“ aus seinem Amt zu entlassen.
Wobei der Begriff „inconduite notoire“ im Luxemburger Gesetz nicht genau definiert ist. Allerdings steht im Handbuch zur Organisation der Gemeinden: „L’inconduite notoire vise plutôt les comportements scandaleux de notoriété publique: corruption, fraude fiscale (…).“ Für „déi Lénk“ sind „esouwuel d’Gemengegesetz wéi och d’Jurisprudenz eendeiteg: De Léon Gloden kann eppes fir d’Demokratie an d’Vertraue vun de Bierger an d’Politik maachen, andeems hien de Pim Knaff aus sengem Amt entléisst. Steierhannerzéiung ass kee Kavaléiersdelikt an och keng Privatsaach, well een d’Allgemengheet beklaut. Ee verurteelte Steierhannerzéier huet näischt méi an enger Exekutiv verluer. Mir woen ze hoffen, datt den Inneminister dat och sou gesäit.“
Tut er nicht, wie aus Glodens Antwort vom Freitag hervorgeht. Ihm stehe es als Minister nicht zu, die Entscheidung der Richter zu kommentieren. Jedoch habe das Gericht keinen Entzug des aktiven und passiven Wahlrechts im Fall Knaff verhängt. Also liege die Entscheidung, sein Mandat weiterzuführen, einzig und allein bei Pim Knaff, schreibt Gloden. Somit folgte der Innenminister ziemlich genau der zumindest diskussionswürdigen Argumentation von Bürgermeister Christian Weis (CSV) von vor zwei Wochen (das Tageblatt berichtete), mit der dieser die Escher CSV aus der Verantwortung nahm und die Entscheidung über einen eventuellen Rücktritt der lokalen DP-Sektion und Knaff selbst überließ. Ob ein schwerer Steuerbetrug wie der von Pim Knaff seiner Meinung nach eine „inconduite notoire“ sei, auf diese Frage antwortete Gloden nicht.
Der Kreis schließt sich
Das Luxemburger Land zitierte in diesem Zusammenhang am Freitag aus einem Urteil vom 17. Februar 2000, in dem das luxemburgische Verwaltungsgericht festhielt: „Dans ce contexte, il convient de préciser que s’il est vrai qu’en principe, la vie privée échappe à la surveillance des autorités administratives, il n’en reste pas moins que la vie du fonctionnaire doit être marquée de correction et, par conséquent, un comportement privé ou professionnel antérieur qui est susceptible de discréditer la fonction publique (tels l’inconduite notoire ou des faits entachant l’honneur) justifie une décision de l’autorité compétente de refuser l’accès à la fonction publique.“ Das Land schließt daraus, dass das, was für einen angehenden Beamten gilt, erst recht für einen Schöffen gelten sollte.
Mit der Antwort Glodens schließt sich nun der Kreis. Denn Bürgermeister Christian Weis hatte vor einer Woche im Gemeinderat eine Motion, die Knaff aufforderte, aus freien Stücken zurückzutreten, nicht zur Abstimmung zugelassen. Daraufhin hatte die Opposition aus Protest den Saal verlassen. Der Gemeinderat war nicht mehr beschlussfähig und die Sitzung musste abgebrochen werden. Dem Tageblatt liegt die Analyse der juristischen Abteilung der Gemeinde vor, auf deren Basis die Motion verworfen wurde. So sei die Motion als gesetzeswidrig anzusehen, weil sie indirekt eine Sanktion („action disciplinaire“) des Gemeinderats gegenüber einem Schöffenratsmitglied sei. Und das stehe dem Gemeinderat laut der kommunalen Gesetzgebung nicht zu. Laut Gesetz hat diese Kompetenz lediglich der Innenminister. Und der, das ist seit der Antwort von Minister Gloden vom Freitag klar, wird davon keinen Gebrauch machen.
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