Luxemburg-Stadt / Innenministerin Taina Bofferding: Betteln bleibt bis auf Weiteres erlaubt
Bis spätestens zum 30. Juni hatte das Innenministerium für die Entscheidung Zeit, doch es steht bereits fest: Betteln wird in Luxemburg-Stadt – zumindest in absehbarer Zukunft – weiterhin erlaubt sein.
Betteln sollte verboten werden – das hatte die DP/CSV-Mehrheit Ende März in einer Sitzung des hauptstädtischen Gemeinderats beschlossen. Mit einem Ziel: organisierten Netzwerken das Handwerk zu legen. Damit das geplante Verbot allerdings in Kraft treten kann, hätte die Polizeiverordnung der Gemeinde dementsprechend angepasst und diese Änderung zuerst vom Innenministerium abgesegnet werden müssen.
Nun aber ist klar: Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) spricht sich gegen die geplante Anpassung des „Règlement général de police“ aus. Als Grund nannte sie bei einem Termin mit der Presse am Dienstagmorgen die Ergebnisse einer juristischen Analyse: „Demnach fehlt die konkrete Begründung dafür, den simplen Akt des Bettelns als Gefahr einzustufen. Denn eine Person, die mit ihrem Becher lediglich in der Fußgängerzone sitzt, stellt keine Bedrohung dar.“ Zwar könnte das Sicherheitsgefühl von Passanten dadurch beeinträchtigt werden, eine wirkliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe jedoch nicht. Schon seit 2008 ist das so im Strafgesetzbuch aufgezeichnet.
Weiter wies Taina Bofferding darauf hin, dass ein Verbot nicht konform mit national und international geltendem Recht ist. Denn: „Das allgemeine Untersagen davon – wie es in der Hauptstadt vorgesehen ist – verstößt gegen die Menschenrechte.“ Da die Polizeiverordnung also nicht legale Bestimmungen enthält, hat die Innenministerin ihr Veto eingelegt – und musste das tun. Denn seit dem 1. Januar 2023 sieht eine neue Vorgehensweise zur Überprüfung der Gesetzmäßigkeit von Texten in Luxemburg vor, dass das Ministerium diese analysieren muss, bevor sie dann gutgeheißen oder abgelehnt werden.
Auch Diekirch und Ettelbrück betroffen
Dass dabei hin und wieder einzelne Artikel abgelehnt werden müssen – wie das nun auch mit Artikel 42 der hauptstädtischen Polizeiverordnung der Fall ist –, kann laut Ministerium vorkommen. „Im Idealfall gibt es zuvor schon Kontakt mit der Gemeinde. Hier ist die Stadt Luxemburg aber nicht im Vorfeld auf uns zugekommen“, sagte Taina Bofferding and wies darauf hin, dass dieses Thema auf politischer Ebene wohl noch nicht abgeschlossen ist. Auf die Entscheidung – die laut Innenministerium bereits am Montag der Gemeinde mitgeteilt wurde – hatte die Stadt Luxemburg am Dienstagmorgen noch nicht reagiert.
Weniger als vier Wochen vor den Gemeindewahlen ließ die Reaktion der DP/CSV-Mehrheit allerdings nicht lange auf sich warten: Noch am gleichen Tag rief diese ebenfalls eine Pressekonferenz ein und erklärte, dass die Gemeinde Luxemburg juristisch gegen die getroffene Entscheidung vorgehen wird. Wie es mit dem Bettelverbot ausgehen wird, ist demnach ungewiss. Fest steht aber, dass es aktuell nicht in Kraft treten kann.
Im Idealfall gibt es zuvor schon Kontakt mit der Gemeinde. Hier ist die Stadt Luxemburg aber nicht im Vorfeld auf uns zugekommen.Innenministerin
Fest steht ebenfalls: Auch andere Kommunen werden nun aktiv werden müssen. Denn in Diekirch oder Ettelbrück ist es momentan von Anfang Mai bis Ende Oktober zwischen 9 und 20 Uhr bereits verboten, Passanten um Kleingeld zu bitten – Verbote, die vor der neuen und seit dem 1. Januar 2023 geltenden Prozedur in Kraft traten. Am Dienstagmorgen aber erklärte Taina Bofferding: „Wir waren mit den betroffenen Gemeinden in Kontakt und sie wissen, dass sie diese Bestimmungen streichen müssen.“
Abschließend erklärte die LSAP-Ministerin, dass es sich um eine juristische Entscheidung handele, die auf Basis der Analyse getroffen wurde. Sie fügte hinzu, dass ein Verbot nicht die Antwort auf das Problem sein könne. Denn laut Bofferding könnten in einer freien und offenen Gesellschaft die Ärmsten nicht einfach aus der Öffentlichkeit verbannt werden: „Wir nehmen ihnen so die Möglichkeit, an unsere Solidarität zu appellieren.“
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Wieso Gefahr?
Leute die nicht in der Gemeinde wohnen, dürfen nicht für den Gemeinderat wählen.
Man kann den Leuten, die nicht in der Stadt wohnen problemlos das Betteln verbieten, da kann nicht mal die EU was tun.