Mobbing am Arbeitsplatz / „Inspection du travail et des mines“ hat 148 Untersuchungen eingeleitet – mehrere bestätigte Fälle
Seit April 2023 gingen insgesamt 185 Beschwerden wegen moralischer Belästigung am Arbeitsplatz bei der „Inspection du travail et des mines“ ein. Doch nur in wenigen Fällen konnte die Behörde moralische Belästigung wirklich nachweisen.
Mobbing am Arbeitsplatz bleibt in Luxemburg ein ernstes Problem. Seit dem 9. April 2023 gilt ein Gesetz gegen moralische Belästigung am Arbeitsplatz. Es ermöglicht der „Inspection du travail et des mines“ (ITM), bei Beschwerden Ermittlungen einzuleiten und Arbeitgeber zur Verbesserung der Situation aufzufordern. Seit Inkrafttreten des Gesetzes gingen bei der ITM 185 Beschwerden ein, wie Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage des Piratenabgeordneten Sven Clement antwortete.
In 37 Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt – entweder fehlten die Voraussetzungen, um von moralischer Belästigung zu sprechen, oder die Kläger reagierten nicht auf Anfragen der ITM. Anonyme Beschwerden ohne klare Informationen wurden ebenfalls klassiert. In diesen Fällen forderte die ITM die betroffenen Arbeitgeber auf, ihre internen Verfahren bei moralischer Belästigung vorzulegen.
Zehn bestätigte Fälle
In 148 Fällen leitete die ITM Untersuchungen ein, teilte Mischo mit. Die Hälfte davon, 74 Fälle, wurde jedoch eingestellt, da die Beweise für moralische Belästigung nicht ausreichten, die geschilderte Situation nicht als moralische Belästigung gewertet werden konnte, oder weil es widersprüchliche Versionen gegeben habe, zwischen denen die ITM nicht entscheiden konnte. Bei Letzterem habe die ITM den Klägern geraten, den Rechtsweg einzuschlagen.
Derzeit würden noch 64 Untersuchungen laufen. In zehn Fällen habe die ITM moralische Belästigung bestätigt. Sechs Arbeitgeber hätten inzwischen die nötigen Maßnahmen ergriffen, in zwei Fällen sei es zu einer einvernehmlichen Einigung gekommen und in einem Fall habe das Opfer wegen schweren Fehlverhaltens des Arbeitgebers mit sofortiger Wirkung gekündigt und sei vor Gericht gezogen. In einem weiteren Fall übermittelte die ITM das Dossier wegen der Schwere der Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft, so Mischo.
Ein „Rechtsvakuum“
96 Beschwerden seien von Frauen eingereicht worden, 74 von Männern und 15 seien anonym gewesen. In 148 Fällen gaben die Opfer an, von Vorgesetzten belästigt worden zu sein, in 22 Fällen waren es Kollegen und in elf Fällen waren sowohl Vorgesetzte als auch Kollegen beteiligt, wie Mischo mitteilte.
Die meisten Beschwerden kamen aus dem Gesundheitssektor (25), dem Handel (23), dem wissenschaftlichen Bereich und der Dienstleistungsbranche (jeweils 22).
Noch vergangene Woche lud der OGBL zu einer Pressekonferenz zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz und lancierte in diesem Zusammenhang auch eine Informationskampagne. Die Gewerkschaft kritisiert das Fehlen sowohl eines klaren gesetzlichen Rahmens als auch einer Anlaufstelle für Opfer. Derzeit herrsche in diesem Bereich ein „Rechtsvakuum“, wie das Beispiel der Gemeinde Contern zeige. Laut OGBL hätten bereits 15 Prozent der Arbeitnehmer in Luxemburg Mobbing am Arbeitsplatz erlebt – im öffentlichen Dienst seien es sogar 18 Prozent.
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