Silvester-Feuerwerk / Ist die Knallerei trotz Verbot in Luxemburg unvermeidbar?
In 79 von 100 Gemeinden Luxemburgs gab es zu Silvester ein Böllerverbot. Genutzt hat das offensichtlich wenig. Was die Frage aufwirft, ob das im Polizeireglement verankerte Feuerwerksverbot überhaupt durchsetzbar ist.
„Gesetz ass Gesetz, Gemengereglement ass Gemengereglement a verbueden ass verbueden. Sou wéi duerch eng rout Luet fueren oder iwwer e Stoppschéld. Wou geet dat hin, wa jidderee mécht wéi et him gefällt. Dat mol ofgesinn vun den Déieren an de Kanner. Déi hunn och Angscht, well et knuppt a se net gesinn wou et hier kënnt“, schrieb eine Userin auf Facebook am 1. Januar in Anlehnung an das Feuerwerksverbot an Silvester und schloss mit den Worten: „Ech sinn kee Miesepeter, deen de Leit all Freed ewechhuelen well.“
In der Tat war das Abbrennen von Feuerwerken in Luxemburg in 79 Gemeinden verboten, während 21 Kommunen es zum Jahreswechsel unter Auflagen erlaubten. Geknallt wurde aber überall, dem Vernehmen nach in vielen Gemeinden stärker als in den Vorjahren.
So auch in Esch. Waren im Laufe des 31. Dezember immer wieder vereinzelt Böller zu hören, so knallte es um Mitternacht ganz gewaltig. Erst gegen 1.00 Uhr hatte sich die Situation wieder beruhigt. Wer am 1. Januar früh durch die Straßen der zweitgrößten Stadt des Landes schlenderte, der konnte sich ein Bild vom Ausmaß der privaten Silvesterfeuerwerke machen. An so gut wie jeder Ecke lag der Feuerwerkmüll. Auffallend dabei war auch, dass offenbar vor allem vor den Cafés gezündet wurde. Was die Frage aufwirft, ob Betreiber und Besucher nichts vom Feuerwerksverbot wissen oder ob sie es bewusst ignorieren.
„Politischer Wille ist da“
Die Polizei zeigt sich eher machtlos (siehe Kasten). Im Prinzip könnten auch die sogenannten „Pecherten“ nach ihrer Kompetenzerweiterung (siehe Tageblatt von gestern) Ordnungsstrafen verteilen. So hat zum Beispiel die Stadt Esch die 17 vom Innenministerium definierten Verstöße übernommen, die in Zukunft von den „Agents municipaux“ mit einer Verwaltungsstrafe von 25 Euro sanktioniert werden können. Im Punkt 3 geht es um „das Werfen von rauchenden, brandfördernden, explosiven, stinkenden oder Tränen erzeugenden Stoffen auf Straßen, Wegen oder öffentlichen Plätzen“.
Ist eine Sanktionierung überhaupt realistisch in Anbetracht der vielen Feuerkörper, die an diesem Silvester trotz Verbot gezündet worden sind? Pim Knaff (DP), Schöffe für Tierschutz in Esch, hält das für möglich, aber auch für sehr schwierig: „Ja, die ‚Agents municipaux‘ könnten theoretisch den Befund feststellen und die Polizei dann dagegen vorgehen. Ohne Polizei aber geht es nicht“, sagt Knaff. „Die Frage für sie ist immer, ob es eine Top-Priorität ist, das Feuerwerksverbot zu kontrollieren. Die Diskussion erinnert mich ein wenig an das Fahrradverbot in der Alzettestraße. Auch hier war die Kontrolle keine Priorität. Realistisch betrachtet scheint das Feuerwerk an Silvester nicht in den Griff zu bekommen zu sein. Was aber nicht heißt, dass das Verbot aufgegeben werden soll. Jedenfalls ist der politische Wille da, es durchzusetzen“, so der Schöffe aus Esch.
Der Schöffenrat wird sich jedenfalls mit der Problematik auseinandersetzen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Unabhängig davon, was dabei herauskommt, kann sich Pim Knaff eine Informationskampagne vorstellen. Denn unter denen, die Feuerwerke zündeten, scheinen viele ausländische Mitbürger zu sein. Demnach könnte es ein Weg sein, das Feuerwerksverbot in der Willkommensbroschüre der Gemeinde zu thematisieren und vor Silvester eine Informationskampagne mit einem in drei Sprachen verfassten Flyer zu starten.
Die Gemeinde Esch ist in Sachen Feuerwerke ein gebranntes Kind, nachdem zwischen Anfang Juni und Anfang September unter ihrer Verantwortung drei Feuerwerke gezündet wurden („Francofolies“, „Nuit de la culture“ und Nationalfeiertag). Den Bürgern verbieten, was man selbst praktiziert, hatte für reichlich Kritik in der Bevölkerung gesorgt. Daraufhin hatte der Schöffenrat beschlossen, in Zukunft zumindest bei Kulturveranstaltungen auf Feuerwerke zu verzichten. Zumal sie im Falle der „Francofolies“ in unmittelbarer Nähe zum Escher Tierpark und -asyl abgeschossen wurden.
Viele (Haus-)Tiere versetzt die Knallerei in helle Aufregung. Das Polizeireglement nennt konsequenterweise das Tierwohl als wichtigen Faktor für das Verbot. Hunde, Katzen oder Wildtiere nehmen den ohrenbetäubenden Lärm, den unbekannten Schwefelgeruch und die hellen Blitze mitunter als lebensbedrohliche Situation wahr und sind demnach kaum zu beruhigen. Auch Menschen können unter der Knallerei leiden. Das am häufigsten genannte Argument für ein Böllerverbot ist dann auch der Lärm für Mensch und Tier. Dazu kommt die Klimaschädlichkeit (Feinstaub), das Verletzungsrisiko und der zusätzliche Müll.
Ob man nun dafür oder dagegen ist, schlussendlich geht es um die von der Facebook-Userin gestellte Frage nach dem Einhalten von Regeln, in diesem Fall des Polizeireglements.
Das sagt die Polizei zur Silvesternacht
55 Mal wurde die Polizei landesweit in der Silvesternacht zwischen 21.30 und 6.00 Uhr wegen Ruhestörung kontaktiert, wobei es bei rund der Hälfte der Anrufe um zu laute Musik, zu laute Nachbarn oder auch um Ruhestörung durch Cafés ging. So wurde eine Escher Kneipe protokolliert, weil sie um 4.30 Uhr noch geöffnet hatte und der Geräuschpegel zu laut war.
Grund der anderen Hälfte der Anrufe waren derweil die Böller respektive Feuerwerke. Das schreibt die Pressestelle der Polizei auf eine entsprechende Anfrage hin. Das Tageblatt hatte wissen wollen, ob die Polizei in der Silvesternacht das Einhalten des Feuerwerksverbots kontrolliert habe, und wenn ja, wie viele Menschen protokolliert und welche Strafe dabei verhängt wurden. Eine weitere Frage bezog sich auf die Anzahl der an diesem Abend Dienst tuenden Beamten und ob mit dieser Anzahl eine Kontrolle des Verbots überhaupt möglich sei.
„Es ist nicht so, dass verschiedene Beamte in dieser Nacht spezifisch in Sachen Böller im Einsatz wären, vielmehr arbeiten sie wie gewohnt alle möglichen Arten von Interventionen ab, wobei Notfälle natürlich Vorrang haben.“ So habe es in der Silvesternacht zum Beispiel 45 Einsätze wegen Auseinandersetzungen gegeben, zudem zwei Rebellionen gegen Polizeibeamte.
Was das Abbrennen von Feuerwerken angehe, so sei die Kontrolle für die Beamten schwierig, heißt es weiter von Seiten der Polizei. „Bei Böllern und Feuerwerken ist es für die Beamten allein anhand der Meldungen von Krach natürlich schwierig auszumachen, von wo die Böller abgeschossen wurden. In den Fällen, in denen unsere Beamte vor Ort schauen gehen konnten, war keine Person mehr anzutreffen, die das Feuerwerk gezündet haben könnte.“ Über die Anzahl der eingesetzten Polizisten kommuniziere man prinzipiell nicht. (P.M.)
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Zu offiziellem Anlass (National Feierdaag) sollt eng Dronen/Museks-Show Ersatz fir dat emweltverschmotzte Freedefei’er sinn !