Bericht 2019 / ITM stellt immer mehr „entsendete Arbeitnehmer“ in Luxemburg fest
Entsendete Arbeitnehmer – das können Spezialisten, die zur Lösung eines hoch technischen Problems anreisen und in Luxemburg arbeiten, oder aber auch Bauarbeiter sein, die zu Dumpinglöhnen tätig sind und so das nationale Sozialsystem untergraben. Das Phänomen, das bei der ITM („Inspection du travail et des mines“) unter dem Begriff „détachement“ beobachtet wird, nimmt immer mehr Raum in der Arbeit der Verwaltung ein.
Dies war eine der wichtigen Feststellungen, die ITM-Direktor Marco Boly am Donnerstag bei der Präsentation des ITM-Berichts 2019 der Verwaltung machte. Gemeinsam mit Ressortminister Dan Kersch präsentierte er die Arbeit des vergangenen Jahres, also von einer Zeit vor Corona.
2019 stand für die ITM besonders im Zeichen der Sozialwahlen, bei denen erstmals die Resultate digital gespeichert wurden. Dies habe unter anderem dazu geführt, dass eine Rekordzahl an Betrieben mitgemacht hat und zahlreiche Personaldelegationen erfasst wurden. Es war aber auch ein Jahr des steigenden Arbeitspensums für die Inspektion und des weiteren Ausbaus der Personalstärke. Letzterer soll weitergeführt werden, erlaubte aber bereits im Vorjahr eine Zunahme der Kontrollen in den Betrieben. Die 149 aktuellen Mitarbeiter sollen mit etwa 70 weiteren Arbeitsinspektoren und anderen Fachkräften verstärkt werden, um unter anderem die oben genannten entsendeten Arbeitnehmer und ihre Arbeitsbedingungen sowie Löhne zu kontrollieren. Im Vorjahr wurden 140.561 „détachés“ von 4.497 Unternehmen gezählt, die in Luxemburg Arbeiten verrichteten.
1.274 Geldbußen
260.580 Anfragen gingen im Vorjahr bei der ITM ein, 96.108 verschiedene Dossiers wurden behandelt, es gab 5.682 Kontrollen und 1.274 Geldbußen wurden gegen Betriebe verhängt. Insgesamt machte dies eine Strafsumme von 5.360.500 Euro aus. Im Vergleich zum Vorjahr 2018 behandelte die „Inspection du travail et des mines“ 31 Prozent mehr Dossiers, 60 Prozent mehr Post und 87 Prozent mehr E-Mails.
Um dieses ständig steigende Arbeitsaufkommen bewältigen zu können, stellt die Verwaltung nicht nur mehr Personal ein, sie hat auch ihre Vorgehensweise geändert. Die einzelnen Arbeitsinspektoren beschränken sich nicht mehr nur auf ein einziges Einsatzgebiet. Zwar sind sie weiterhin in einem Fach Experten, können aber aufgrund einer breiteren Ausbildung auch andere Felder der Kontrollarbeit abdecken. Es ist also nicht mehr notwendig, dass bei Kontrollen zahlreiche Inspektoren anrücken, die Arbeit wird somit effizienter.
Seit 2020 ist die ITM in die neu geschaffene European Labour Authority eingebunden, eine Institution der EU, die zum Beispiel grenzüberschreitende Kontrollen erlaubt. Wie die Kontrollen von Tele- und Heimarbeit geschehen sollen, ist allerdings noch nicht geklärt. Bürgerrechte verhindern etwa die Kontrollen zu Hause zu bestimmten Tageszeiten und sind ohnehin rechtlich bedenklich. Bei Kontrollen von heimarbeitenden Grenzgängern ist die Lage noch komplizierter.
Kontrolle von Heimarbeit und Sozialbetrug
Wie der Arbeitsminister zu diesem Thema erläuterte, besteht zwar ein interprofessionelles Abkommen zur Telearbeit zwischen den Sozialpartnern. Dieses sei allerdings unzureichend, so Kersch, der die Problematik unlängst mit Arbeitgebern und Gewerkschaften angesprochen hat. Diese wollen im Rahmen des CES (Wirtschafts- und Sozialrat) ein Gutachten ausarbeiten, das kurz vor oder nach den Sommerferien vorliegen werde. Dieses soll dann die Basis einer besseren Regelung des „Télétravail“ werden.
Angesprochen auf etwaige Fälle von Sozialbetrug im Rahmen der Corona-Krise – sprich Betriebe, die Kurzarbeit in Anspruch nahmen, ohne ihre Mitarbeiter tatsächlich freizustellen –, verwies Kersch darauf, dass bislang mehrere Betriebe andere Unternehmen gemeldet haben bzw. Mitarbeiter sich bei der Verwaltung über Missbrauch beschwerten. Einige dieser Fälle hätten auf Missverständnissen und Unkenntnis beruht und konnten außergerichtlich geregelt werden, so Kersch, der keinen Zweifel daran ließ, dass bei klaren Betrugsfällen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werde.
Es sei mittlerweile denn auch so, dass betrügerische Unternehmen die gesamten im Rahmen des „chômage partiel“ gezahlten Gelder zurückzahlen müssten, auch wenn sich der Betrug nur auf einen Teil dieser Gelder bezieht. Wer von einem solchen Fall des Betrugs an der ganzen Gesellschaft Kenntnis habe, solle dies bei den Behörden melden, meinte der Minister.
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Obgepasst : Den Teletravail mach jo fir vill eng gutt Sach sinn, mee et muss een awer obpassen datt dei‘ Leit net geschwenn „Autoentreprenneur“ sinn, mat all den sozialen Nodeeler dei‘ dorunner haenken !
Kein Wunder, meine Frau entsendet mich auch immer zum Arbeiten.