Sa., 23. November 2024




  1. Thomas von Horstein /

    Der Ausdruck ‚Jeder hat das Recht Sex zu haben‘ kann missverstanden werden. Es gibt kein Recht Sex zu haben, ob als Mensch mit oder ohne Behinderung. Sex kann nicht erzwungen werden.

  2. harri /

    Félicitations à Jessica Oe pour cet article….
    Le Luxembourg en piètre position malgré notre gouvernement
    ne devant pas être si conservateur pour ne pas aborder ce sujet
    très humain

  3. Christine Salzer /

    Bei Demenz im Altersheim gilt das ebenfalls. Assistenzhunde zum Umgang mit geistiger Behinderung dürfen nicht die einzige Option bleiben, nur weil Ehepartner ihre Wohnung räumen mussten, nachdem ihnen nach und nach Führerschein, Haushalt und Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wurden.

  4. Andreas Weist /

    Vielen Dank für diesen wichtigen und sehr gut recherchierten Artikel.
    Natürlich geht es beim „Recht auf Sexualität“ nicht darum, dass jeder Mensch einen geegneten Sexualpartner „zugeteilt“ bekommt. Da hat Herr von Horstein ganz recht. Es gehören immer zwei Seiten dazu.
    Wichtig ist aber, dass man auch Menschen mit Beeinträchtigung Möglichkeiten eröffnet, ihre Sexualität auszuleben – sei es durch eine gezielte Aufklärung, durch Hilfsmittel, durch eine Partnerschaftsbörse, die die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung mit einbezieht, oder eben durch professionelle Sexualassistenz.
    Hier ist noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Und die rechtliche Situation muss geklärt werden.

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