Neue RBE-Regeln / Journalist Caregari: „Damit verhindert man, dass Geldwäsche aufgedeckt wird“
Das RBE war Ausgangspunkt und Mittel nicht weniger journalistischer Recherchen. Ein besonders eifriger Nutzer des Registers war ohne Zweifel Luc Caregari. Mithilfe des RBE hat der Journalist von Reporter.lu unter anderem die Geschäfte von Luxaviation und dessen CEO Patrick Hansen untersucht. Caregari arbeitete auch bei den „Openlux“-Enthüllungen mit.
LINK RBE: Zwischen Datenschutz und Geldwäschebekämpfung – ein Luxemburger Balanceakt
Was ist das Problem, wenn betroffene Eigentümer den Namen des Journalisten erfahren würden, der über sie recherchiert?
Luc Caregari: Wenn ich wüsste, dass mein Klarname weitergeben wird, dann würde ich mir gewisse Recherchen dreimal überlegen. In dem Register stehen auch handfeste Kriminelle. Das führt zu einer Hemmung beim Recherchieren. Und das finde ich einfach unverantwortlich.
Und wenn nur eine „Kategorie“ anstatt eines Namens mitgeteilt wird?
Man hinterlässt eine Datenspur. Immer. Das war vorher nicht der Fall. Das hat auch den Nachteil, dass diese Daten mit anderen Institutionen geteilt werden könnten. Und eine Datenspur ist immer ein Risiko, egal wie der Umgang mit ihr reglementiert ist. Das einzig Risikofreie wäre, das RBE wieder so herzustellen, wie es vorher war – mit einem anonymen Zugang.
Laut dem EuGH verstößt das eben gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist so breit gefasst, jedes Land kocht daraus sein eigenes Süppchen. In Litauen geben sie die Klarnamen heraus, in Frankreich gar nichts, in Luxemburg wollen sie jetzt Kategorien herausgeben. Aber auch das hat große Nachteile. Ein Geldwäscher weiß bei einem Eintrag: Jemand interessiert sich für mich. Er kann dann das Geld außer Landes schaffen. Damit verhindert man, dass Geldwäscher aufgedeckt werden. Das ist das Risiko, das in der Waagschale liegt.
Daten und Privatsphäre sind ein schützenswertes Gut. Haben kein Verständnis für die Auslegung?
Vorher hatten wir das RBE öffentlich und anonym und es gab gute Gründe dafür. Es ist ja niemandem etwas passiert, nur weil das RBE öffentlich war. Es ist niemand entführt worden oder ähnliches, nur weil sein Name im Register stand. Ich finde es sehr bezeichnend, dass die Regelung nicht umgekehrt gilt. Sie gilt nämlich nicht für mich als Journalisten: Ich kann nicht anfragen, wer beim Register geguckt hat, ob ich geguckt habe. Das finde ich etwas komisch, das sind ja schließlich auch meine Daten.
Finden Sie die Begründung nachvollziehbar?
Ich finde die Begründung, das Register nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, etwas fadenscheinig. Man muss die Grenze ziehen zwischen dem Kampf gegen Geldwäsche und den rechtlichen Prinzipien des Datenschutzes. Meiner Meinung nach sollte das Auskunftsrecht hier nicht gelten. Und man darf auch nicht vergessen: Das Handelsregister ist noch immer komplett öffentlich zugänglich. Und da kann man eigentlich noch viel mehr herausfinden.
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Bisher konnte ich nur feststellen, daß der Dateschutz die Kriminellen schützt und dem aufrechten Bürger die Möglichkeit nimmt, sich effizient zu wehren
Merci dass et esou Leit wéi de Luc Caregari gëtt déi gudden investigative Journalismus hei zu Lëtzebuerg maachen!!
Dan
Und warum darf ich als Eigentümer einer Etagenwohnung die Besitzer meiner benachbarten Etagenwohnungen nicht kennen?