Petingen / Juristisches Gutachten: Aufstellen von Pizza-Automaten ist rechtens
Ende Oktober wurde in Petingen ein Automat aufgestellt, der Kunden mit Pizza versorgt. Dass das Gerät im Ortsteil „op Raechels“ in einer Petinger Industriezone steht, erfuhren die Gemeindeverantwortlichen aus der Presse – und das, obwohl dem Betreiber des Pizza-Automaten nach einem Antrag auf eine Genehmigung mitgeteilt worden war, dass die Gemeinde das Gutachten eines Juristen abwarten wolle. Das liegt nun vor.
Sie sind rot, kastenförmig und versorgen Kunden mit frisch aufgebackener Pizza: Zwei Automaten, die in diesem Jahr nacheinander im Süden von Luxemburg, zuerst in Esch und dann in Petingen, aufgestellt wurden. Sorgte die Installation des Gerätes auf dem Gelände eines Autohändlers in der Escher rue Jos Kieffer im Sommer bei den Gemeindeverantwortlichen für erhitzte Gemüter, zeigt sich nun auch in Petingen, dass die Kommunikation zwischen dem Betreiber NVN Group – einer Gruppe, der mehrere Restaurants vor allem im Süden des Landes gehören – und der Gemeinde scheinbar etwas holperig verlief.
Denn in einem dem Tageblatt vorliegenden Schreiben informiert die Gemeinde Petingen darüber, dass die NVN Group ursprünglich eine Genehmigung für das Aufstellen der Maschine „op Raechels“ beantragt hatte. Worauf der Schöffenrat antwortete, sich vor einer Entscheidung mit einem Juristen beraten zu wollen, da zuerst die gesetzliche Grundlage geklärt werden müsse. „Der Schöffenrat lässt jetzt erst einmal untersuchen, was die Gemeinde überhaupt tun könnte, da das Gerät auf einem privaten Grundstück steht“, erklärte Schöffe Jean-Marie Halsdorf (CSV) Anfang November.
Abwartende Haltung
Demnach musste zuerst überprüft werden, ob die Kommune überhaupt über die nötigen Kompetenzen verfüge, um über die Installation auf eben einem privaten Grundstück zu entscheiden. Vor Erhalt eines Gutachtens durch einen Experten wollte die Gemeinde erst einmal keine Entscheidung treffen. Über Medienberichte habe man dann aber kurze Zeit später erfahren, dass der Pizza-Automat bereits aufgestellt worden war: Seit Ende Oktober steht das rot-weiße Gerät in der Einfahrt zu einem Lager der NVN Group.
Und das trotz fehlender Zustimmung durch die Gemeinde auch völlig legal – wie das der Kommune vorliegende Gutachten eines Juristen nun zeigt. Denn demzufolge kommt in der aktuellen Form der kommunalen Bestimmungen der Fall des Aufstellens eines solchen Automaten auf einem Privatgrundstück gar nicht vor. Aus dem Grund können auch keine kommunalen Taxen auf den Betrieb des Apparates erhoben werden, wie es beispielsweise bei Terrassen von Restaurants im öffentlichen Raum die Praxis ist.
Gleicher Automat, anderer Ort
Auch in Esch steht seit dem Sommer ein Pizza-Automat auf einem privaten Gelände – nämlich in der rue Jos Kieffer in Nähe des Parkplatzes eines Autohauses. Obwohl die Escher Gemeindeverantwortlichen einen Antrag der NVN Group zum Aufstellen eines solchen Gerätes abgelehnt hatten, wurde die Pizza-Maschine trotzdem aufgestellt. Seither ist diese der Gemeinde laut Pressesprecher Luc Schloesser ein Dorn im Auge. Deshalb prüfe man aktuell auch weiter, ob überhaupt und wie man dagegen vorgehen könne. Denn da das Gerät nicht auf öffentlichem Grund steht, sei man in der Handhabe begrenzt und die Hände scheinen der Gemeinde gebunden. Man müsse nun überprüfen, wie ähnliche Situationen bei vergleichbaren Anträgen in Zukunft vermieden werden könnten. Zu einem Mitte August von der Betreiberfirma angekündigten klärenden Gespräch zwischen der NVN Group und den kommunalen Verantwortlichen ist es übrigens immer noch nicht gekommen.
Nach diesen neuen Erkenntnissen wird der Gemeinderat laut Schreiben „in naher Zukunft“ darüber entscheiden, welche Position man gegenüber der Installation solcher Automaten beziehen will. Denn bisher haben sich die Gemeindeverantwortlichen noch nicht zu der Frage geäußert, ob man prinzipiell gegen das Aufstellen solcher Geräte ist, oder aber es vielleicht sogar gutheißt. Auch würde dann entschieden werden, ob die Gemeindevorschriften in diesem Punkt eventuell angepasst werden müssen, um künftig auf ähnliche Anträge reagieren zu können. Eine Anfrage des Tageblatt beim Betreiber der Automaten zur Situation in Petingen blieb indes unbeantwortet.
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„..ist rechtens.“ Am besten direkt neben einer Pizzeria,damit die bald einpacken können. Aber ,Konkurrenz belebt den (Abeitslosen-)Markt,das Credo der freien Marktwirtschaft.
Werde mir dann die Anfrage an die Gemeinde, zur Genehmigung einer Ladestation im Vorgarten, ersparen können. Das mit der Pensionsaufbesserung kann also beginnen. Keine Taxen, Gewinn rein netto, herrlich.
Hallo Sandra, könnte mir jemand den Namen des Gutachters heimlich zustecken, falls es trotzdem schiefgehen sollte?
In Düdelingen steht Mittags immer ein Foodtruck in einem privaten Vorgarten, auch ganz legal.
Müsste öfter gemacht werden.