Coronavirus / Justiz verschiebt die Sommerferien an Luxemburgs Gerichten um zwei Wochen
Wie viele andere öffentliche Institutionen mussten auch die Gerichte ihren Betrieb in der Corona-Krise zurückfahren. Nun soll die Justiz wieder langsam in die Normalität zurückkehren. Um des wegen der Corona-Krise angehäuften Rückstands der Affären Herr zu werden, beginnen die Sommerferien am Gericht diesmal später als üblich.
Eigentlich beginnen im Juli auch an Luxemburgs Gerichten die Sommerferien, in denen nur noch mit reduziertem Personal gearbeitet wird. Doch im Corona-Jahr 2020 ist alles anders – auch bei der Justiz. Um die Rückstände, die durch den reduzierten Betrieb während der Ausnahmesituation in Luxemburg angefallen sind, aufzuarbeiten, hat sich die Justizverwaltung dazu entschieden, den Beginn der Sommerferien um mehr als zwei Wochen zu verschieben. Statt am 16. Juli beginnen diese nun erst am 3. August.
Die Verschiebung des Sommerurlaubs ist nur eine der Entscheidungen, die dazu beitragen sollen, dass wieder der Normalbetrieb an den Luxemburger Gerichten aufgenommen wird. Während der Corona-Krise haben die Gerichte mit reduziertem Dienst gearbeitet. „Die Arbeit am Gericht wurde auf das strikte Minimum heruntergefahren“, schilderte Henri Eippers, Pressesprecher der Justiz, vergangene Woche die Situation. Alle Gerichtsverfahren, die verschoben werden konnten, wurden bis aufs Erste abgesagt. Wie viele genau betroffen waren, konnte die Pressestelle nicht sagen.
Trotzdem wurden vor Gericht 2.491 Entscheidungen vom Berufungsgericht, den Tribunal- oder Friedensgerichten gefällt. Insgesamt 4.269 Affären wurden bisher während der Corona-Krise von der Staatsanwaltschaft in Luxemburg und Diekirch aufgenommen. 7.934 Verordnungen wurden von den drei Friedensgerichten bearbeitet. Das teilt die Justizverwaltung am Mittwochmittag mit. Außerdem seien alle schriftlichen Verfahren wie gewohnt weitergelaufen und die Anhörungen, in denen es um Freiheitsentzug ging, im Rahmen des Möglichen und mit allen Sicherheitsvorkehrungen abgehalten worden.
Unter anderem das Familiengericht hat während der Corona-Krise mit reduziertem Personal gearbeitet. Die Richter seien laut Justizverwaltung aber zuversichtlich, alle anfallenden Rückstände bis Ende Juli aufgearbeitet zu haben. Ab dem 4. Mai sollen wieder mehr Anhörungen vor allen Gerichten stattfinden können. Man wolle zunächst alle Affären aufarbeiten, die als besonders dringend eingeordnet werden.
Um die Ansteckungsgefahr zu verringern, soll der Personenfluss in den Gängen sowie den Gerichtssälen so klein wie möglich gehalten werden. Die Anhörungen seien deswegen zu verschiedenen Zeiten angesetzt. Zeugen und Experten werden gebeten, sich genau zu den angegebenen Uhrzeiten am Gericht einzufinden. Das „Social Distancing“ soll an den Gerichten genau beachtet werden und im Gebäude gilt eine Maskenpflicht.
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Es gibt keine Gerichtferien im eigentlichen Sinne. Das Gesetz bestimmt dass „la permanence du service doit toujours ‚etre garantie“ das heisst also, die Gerichte sind nicht geschlossen. Nach Dienstplan werden viele Funktionen ausgeüt,wie z.B.Staatsanwaltschaft, Untersuchungsgericht, Ratskammer, Jugendgericht usw. Es weden lediglich die Anzahl der öffentlichen Sitzungen heruntergefahren, aus verständlichen Gründen, da sowohl indiese Zeit Richter, aber auch Parteien und Anwälte ihren (wohlvberdienten) Urlaub nehmen und daher abwesend sind. Wahrend dieser Zeizt wird die Anzahl der Sitzungen nicht, wie ausserhalb, vom Justitzminister sondern von der Justitz bestimmt, Während dieser Zeit werden also nur „audiences de vacation“ abgehalten Vacances bedeutet also nicht Urlaub/Ferien sondern den Zeitabschnit in dem die audiences de vacation stattfinden.